1. In der Schufa steht "BNP Paribas"
2. Bei der Bundesbank im BLZ-Verzeichnis steht "BNP Paribas"
3. Im Handelsregister HRB Nürnberg 31129 steht "BNP Paribas"
Demnach heißt unsere Bank unverkennbar BNP Paribas, jedenfalls nicht "Consorsbank". Stimmt alles ohne Zweifel. Ist aber nicht erst seit dem Auftritt als Consorsbank so, denn Cortal Consors war schon vor einiger Zeit auf die BNP Paribas verschmolzen und damit nicht mehr selbst als juristische Person präsent. Ich will das mal an einem Beispiel verdeutlichen:
C&A vertreibt bekanntlich als Eigenmarke "Canda". Wenn ich mir dort einen Canda-Pullover kaufe, kaufe ich trotzdem bei C&A. Mein Vertragspartner ist C&A, auch wenn ich 20 Canda-Pullover kaufe und die Marke Canda ganz toll und hip finde. Folglich kann auch auf dem Kassenbon nichts anderes stehen als C&A. Wenn ich etwas reklamiere, tue ich dies gegenüber C&A. Das Beispiel hinkt. Wenn ich bei C&A einkaufe, ist natürlich C&A mein Vertragspartner und Anprechpartner für Reklamationen. Das hat absolut nichts damit zu tun, ob ich eine Eigenmarke kaufe oder ein von C&A zugekauftes Produkt. BNP Paribas wäre übrigens gut beraten, möglichst bald vernünftige Karten an die Kunden auszugeben, aus denen klar der richtige Bankname hervorgeht. Und da kommen wir zum Punkt: warum? Die bisherigen Karten sind ausgestellt auf die Cortal Consors S.A., nehme ich an - ich habe keine. Die gibt es selbst nicht mehr, aber die BNP Parisbas ist eindeutig Gesamtrechtsnachfolger, wie ein Blick ins Handelsregister zeigt und die BNP hat somit alle Rechte und Pflichten übernommen. Wenn auf den neuen Karten nun vorne Consorsbank steht und auf der Rückseite der gleiche Spruch angegedruckt wird, wie er auf den aktuellen Abrechnungsunterlagen steht, dass Consorsbank eine Marke der BNP Paribas ist, wäre auch da kein Problem vorhanden. Seit Beginn dieser Diskussion schreiben Sie immer wieder, dass es rechtlich problematisch sei, was die BNP hier macht. Erkennen kann ich das noch immer nicht. Ungeschicktes Marketing - ganz sicher. Aber das ist was ganz anderes. Ich finde es auch unglücklich, dass derzeit bei einer Überweisung als Bankname BNPP EHEM. CORTAL CONSORS angezeigt wird. Auch die aktuellen AGB-Texte sind diesbezüglich teilweise fehlerhaft. So heißt es dort z.B. zum Widerrufsrecht:
"Der Widerruf ist zu richten an:
Consorsbank
Bahnhofstraße 55
90402 Nürnberg"
An die "Consorsbank" kann man aber nichts richten, weil sie keinerlei rechtliche Handlungsfähigkeit besitzt. Nun ja. Eine Marke weist ein Produkt / eine Dienstleistung eindeutig dem Unternehmen des Rechteinhabers zu. Wenn mich der Rechteinhaber - der in den AGB mehrfach aufgeführt ist - dazu auffordert, ihn unter dieser Bezeichnung anzusprechen, ist er entsprechend daran gebunden, wenn ich dies dann auch mache. Demensprechend kommt es insoweit gar nicht darauf an, ob die Consorsbank selbst von Gesetzes wegen eine rechtliche Handlungsfähigkeit besitzt oder nicht.
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