Hallo,
bin neu im Aktienkauf/Verkauf.
Ich habe ein paar Aktien mit Gewinn verkauft und auch für andere Dividente kassiert.
Für den Verkauf der Aktien und einen Teil der Dividente habe ich Kapitalerstragssteuer abgezogen bekommen, da der Freistellungsauftrag bereits erschöpft ist.
Jetzt habe ich einen Anteil an Aktien mit Verlust verkauft.
Wie funktioniert das jetzt. Bekomme ich einen Teil von der abgeführten Abgeletungssteuer in der Höhe meiner Verluster wieder gutgeschrieben? Wenn ja, wann?
Werden hier auch Abgeltunsgsteuerbeträge von Dividenten verrechnenet, oder nur der Gewinn/Verlust von Aktienverkäufen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Lg
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Hallo @stocksour ,
Super vielen Dank für die gute und umfangreiche Erklärung!
Sehr hilfreich,
Grüße,
JS
Ich krame den alten Thread nochmal raus. Weil ich eine Frage habe.
Dieses Jahr habe ich alle Verlustverrechnungstöpfe aufgebraucht und ziemlich kräftig Gewinne realisiert auf die Kapitalerrtragssteuer angefallen ist.
Meiner Meinung nach müsste es jetzt ja Sinn machen gegen Ende des Jahres die Aktienpositionen die noch in der Verlustzone sind zu verkaufen um damit steuerliche Aktienverluste zu realisieren und die Position danach zurück zu kaufen (sofern man denn immer noch von dem Papier überzeugt ist und es weiterhin halten möchte.)
Dann hat man zwar 2 mal die Transaktionsgebühren drauf, aber dafür erhält man ja 25% des Kursverlustes aufs Konto zurück (die wären ja sonst an Steuer mit dem 31.12. endgültig weg.) Stimmt da meine Überlegung oder habe ich da einen Denkfehler?
@CGill Deine Grundüberlegung stimmt soweit. ABER ACHTUNG: Es wird der Verlust gegen den Gewinn gerechnet und nicht pauschal 25%
Du musst eben gut rechnen ob die anfallenden Kosten durch den Verkauf auch tatsächlich durch die Steuererstattung gedeckt werden.
Ich verstehe nicht, was @urvater sagen will.
Ich praktiziere deine Strategie in diesem Jahr exzessiv.
Bei mir sind in diesem Jahr große Gewinne angefallen, bei denen 25% Kap + Soli
angefallen sind. Das sind große Beträge.
Ich habe in der letzten Zeit bewusst Teilbeträge von Aktien mit Verlust verkauft.
Für diese Verluste habe ich 25% Kap + Soli gutgeschrieben bekommen.
Heute habe ich einen Verlustverkauf getätigt, der die Gewinnschwelle überschreitet.
Für den anteiligen Verlust erhalte ich die 25% Kap , der andere Teil geht in den Verlusttopf.
Überhaupt nicht schlimm , so hatte ich das auch letztes Jahr, der Verlust wird ins nächste Jahr übertragen.
Gewinne gehen bekanntlich Ende des Jahres steuertechnisch verloren.
Bei einem Konto einer anderen Bank muss ich noch ein wenig "arbeiten". Wenn nicht, ist auch nicht schlimm.
Der angefallene Gewinn ist überschaubar.
Ich halte das FA immer außen vor. 25% Kap ist ja eine Abgeltungssteuer.
genau diese Strategie verfolge ich schon seit Jahren. Versteuerte Gewinne sind am Jahresende "verloren"; Verluste werden auf das Jahr 2023 vorgetragen und bleiben erhalten.
Hallo @Verlusttöpfer,
Vorsicht Schmankerl! Die bessere Strategie wäre natürlich, erst gar keine Verluste zuzulassen, dann bräuchte man auch keine grundmathematische Auseinandersetzung mit den Töpfen anzustellen.......;).
LG + erfolgreiches Jahr 2022 und ff
onra
Vorsicht Schmankerl! Die bessere Strategie wäre natürlich, erst gar keine Verluste zuzulassen, dann bräuchte man auch keine grundmathematische Auseinandersetzung mit den Töpfen anzustellen.......;).
Ernst gemeint.?Oder sollen die Schmankerln Unterhaltungszwecken dienen?🤔
@erich12 "Ich verstehe nicht, was @urvater sagen will."
Nun @CGill hat in seinem Beispiel pauschal 25% erwähnt, was ja so erst einmal grundsätzlich nicht falsch ist. ABER, das große Aber, was passiert, wenn die Position so klein ist, dass am Ende des Verkaufs nichts mehr übrig bleibt? Ja, genau, deine Positionen sind aufgrund deiner Erfahrung und der Größe deiner Order vermutlich immer so, dass auch immer etwas übrig bleibt.
Ich kenne aber CGill nicht und erst recht kenne ich seine Depotwerte und seine Ordergrößen nicht. Hinzu kommt, dass der Verlust und der Gewinn aus meiner Sicht sinnvoll verrechnet werden sollte. Wenn die Erstattung letztlich nach allen Kosten nur noch 2,50€ ausmachen, ist es aus meiner Sicht nicht mehr lohnenswert den Aufwand zu betreiben.
Steuerzahlungen auf diese Art zu vermeiden und den dadurch Gewinn zu maximieren, sind grundsätzlich ja nicht schlecht. Gegen dieses Vorgehen habe ich ja auch nichts auszusetzen. Es geht mir einfach nur darum, dass man es nicht pauschalieren sollte, sondern immer gut gegen rechnen.
Wegen dem Verlustübertrag ist es ja auch nicht verkehrt auch Verluste zu realisieren. Ob nun explizit um die Steuern von Gewinnen zu reduzieren oder einfach nur, weil es sinnvoll ist diese Positionen nicht mehr länger zu halten.
Meine Anmerkung habe ich aber im Wesentlichen nur noch dazu geschrieben, da hier auch sehr unerfahrene User mitlesen sollten und können. Deshalb versuche ich pauschale Angaben zu vermeiden, wenn sie in bestimmten Fällen eben nicht mehr so pauschal beantwortet werden können.
[off topic]
An alle Steuerverweigerer:
Wer den Fiskus partout nicht an seinen Kapitalgewinnen teilhaben lassen will, muss sich eben ertragsseitig in freiwilliger Selbstbeschränkung üben und seine Gewinne krampfhaft innerhalb des Sparerfreibetrags ( noch 801/1.602) halten.
Ab 2023 wird der SFB auf 1.000 / 2.000 p.a. erhöht.
=> Kapitalanlagen im Wert von 25K dürften dann max. 4% / 8% p.a. abwerfen
=> Kapitalanlagen im Wert von 50K dürften dann max. 2% / 4% p.a. abwerfen
=> Kapitalanlagen im Wert von 100K dürften dann max. 1% / 2% p.a. abwerfen
=> Kapitalanlagen im Wert von 200K dürften dann max. 0,5% / 1% p.a. abwerfen
=> bei noch höheren Anlagebeträgen wird es mit Tagesgeldzinsen schon eng ...
Mein Fazit:
Da Gewinne von wenigen Ausnahmen abgesehen irgendwann sowieso versteuert werden müssen, kann man im Laufe des Lebens auch zwischendurch schon mal mit Augenmaß "abgelten".
@stocksour Sehr gut. Endlich mal gute Nachrichten. Obwohl ich den SFB immer noch für viel zu gering erachte, wenn man bedenkt, dass man sich selbst um seine Rentenlücke kümmern muss. Da sind die zukünftigen 1000/2000€ ja eher ein Tropfen auf dem heißen Stein.