Hallo Zusammen, Wie verhält es sich denn im umgekehrten Fall? Zu Beginn des Jahres wird ein Verlust aus Aktienveräußerung von 1.000 EUR realisiert und im Verlustverrechnungstopf sichtbar. Es besteht zudem ein Freistellungsauftrag über 800 EUR. Im Laufe des Jahres wird aus Aktienveräußerungen ein Gewinn von 500 EUR realisiert. Wird dieser realisierte Gewinn mit dem Verlustverrechnungstopf verrechnet oder Zunächst vom Freistellungsbetrag abgezogen und nur zukünftige Gewinne die dann über den Freistellungsbetrag hinaus gehen verrechnet ? Danke schon einmal für Ihre Hilfe, Grüße JS
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