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Umwandlung ADR in russische Originalaktien | Wann wird Consors aktiv?

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Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.

 

Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei

https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf

 

Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird. 

 

Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!

 

 

 

 

 

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@Timo13

so ist es.

 

im übrigen erteilt man laut Consors nur die Weisung das Consors die Ausnahmegenehmigung bei der Bundesbank einholt. Bei Erfolg müsste man dann eine Weisung zur Wandelung erteilen. Laut Schreiben vom 01.09 russische ADR

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2 offene Fragen:

1.) Wie ist denn Bedingung Nr. 3 des Infoschreibens zu verstehen? "Der Inhaber des Aktienzertifikats kann nachweisen dass die Umwandlung für die Veräusserung des zugrunde liegenden Wertpapiers notwendig ist." Und ohne Stern * der bedeutet daß "Consors dies Bedingung unverbindlich für mich prüft".

2.) Und ist eine Umwandlung denn theoretisch überhaupt noch möglich? Ich meine mich zu erinnern daß die "Russen" das ADR-Programm zum 3.8.23 stilllegen wollten.

 

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Interessant ist der Newsletter Nr.22 des SdK. Ich verstehe ihn so dass mit dem 11.Sanktionspaket Clearstream nun ganz proaktiv handelt und kommuniziert. Man fragt sich schon warum nun dieser Sinneswandel, nachdem Clearstream ja bisher geblockt hat.

Außerdem wird in dem Newsletter berichtet daß manche Depotbanken vor der Übertragung der ADRs(?)/Aktien(?) vom Anleger den Namen des späteren Käufers der Wertpapiere sowie den vereinbarten Kaufpreis angefordert haben. Wer die Wertpapiere jedoch lediglich auf ein eigenes Depot übertragen will, kann solche Info nicht liefern, also können die ADRs in diesen Fällen weiterhin weder übertragen noch veräußert werden.

Fragen über Fragen ...

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@Loewe24, "Welcher Anleger will diese Aktien eigentlich im Depot haben? Wenn man sieht wie die Russen mit Kapitalanlagen umgehen, kein Handel und keine Dividenden für Ausländer, macht es doch keinen Sinn diesen ganzen Umtausch einzuleiten." -

Doch. Ich will die Aktien in meinem Depot haben, egal ob die für mich handelbar sind oder nicht, und auch wenn ich nicht in den Genuß einer Dividendenzahlung komme, und wenn es bis an mein Lebensende so sein sollte. Hauptsache, der Emittent oder eine der mit ihm verklüngelten Heuschrecken eignet sich meine ADRs/Aktien nicht zum Dumpingpreis oder zu Null an, um dann über z.B. ein Bankinstitut in einem Drittland, welches keine so schwachsinnigen Finanzsanktionen errichtet hat, damit demnächst einen ordentlichen Gewinn einzufahren. Denn das scheint ja das eigentliche Ziel zu sein, den Kleinanlegern ihre Zertifikate/Aktien billigst zu entreißen?

- Im übrigen, die Russen gehen mit Kapitalanlagen von Ausländern nicht anders um als die EU/USA auch. Mit dem Unterschied daß die EU/USA damit angefangen hat und sogar ihre eigenen Anleger sabotiert.

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@StilleMaus, an den ADRs ist keiner mehr interessiert, die sind gekündigt und somit nicht mehr handelbar. Die hinterlegten Aktien können seit 03.08.2023 jederzeit durch den Emittenten verkauft werden. Das einzige was dem noch im Wege steht ist daß diese Aktien nur an der Börse Moskau gehandelt werden können und da Ausländern der Handel untersagt ist. Es spielt dabei auch keine Rolle ob der Ausländer ein Konto und Depot in Russland hat. Man müsste dazu noch einen Wohnsitz in Russland haben um da heute handeln zu können.

Selbst wenn man alle Genehmigungen zusammen hat und dazu noch das russische Depot wo man die Aktien einbuchen könnte muss dann immer noch der Emittent mitspielen und der ist, seit die Frist abgelaufen ist, nicht mehr dazu verpflichtet.

 

Dass der Verkauf durch den Emittenten mit einen zu niedrigen Kurs stattfindet würde ich nicht erwarten. Da sitzen bestimmt schon genug Anwälte in den Startlöchern denen selbst der jetzige Kurs zu niedrig wäre weil da die letzte Dividende fehlt...

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Was Clearstream sich hier erlaubt ist ungeheuerlich:
Clearstream verlangt eine Ausnahmegenehmigung ( von der Bundesbank!) während Euroclear die ganze Zeit wandelt und nie damit Probleme hatte.
Von der Bundesbank liest man , dass sie eigentlich der Meinung sei eine solche Genehmigung sei nicht von Nöten, wenn auf beiden Seiten derselbe Inhaber steht und N SD keine Gebühren erhält…Clearstream ist doch ein Privatunternehmen und Bundesbank die Aufsicht.

Wir Kunden stehen unter enormen Zeitdruck…was ausgenutzt wird.
FFF verlangt jetzt 5 Prozent Gebühr wenn man über sie wandelt
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Bis zum 15.09.23, 24 Uhr, kann man diesen vollkommen offenen Consors-Weg einschlagen.

Warum man diesen Weg jetzt nicht gehen sollte? Keine Ahnung.

Besonders, da wir 1,5 Jahre gewartet haben.

Niemand weiß, wie die ganzen Marktteilnehmer reagieren werden.

Darüber hinaus wacht die EU darüber, und es ist unwahrscheinlich, dass sie die alleinige Kontrolle über das Verfahren haben wird.

 

Alles wird sich noch 1-2 Jahre in die länge ziehen..................................................................

 

 

 

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Hallo Stefan...du schreibst bis Morgen Abend....

 

1. Hier wurde geschrieben ...Consors...hat die Möglichkeit mitgeteilt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen...

    wo stand das...ich habe weder von Consors eine persönlich Info "Online" noch "postalisch" erhalten.

    Wo habt ihr die Info her.

2. Für welche ADR gilt das?. Auch für Sberbank?

 

 

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Hallo Stefan, dein You Tube Link bzgl. der BuBa ist informativ...

möchte aber dennoch gerne wissen, wo "'Consors" disbzgl.

irgendwas mitgeteilt hat. Könntest du mir Bitte mitteilen, was

wann Consors mitgeteilt hat. Oder ging es dabei evtl "nur"

um ADR die ich nciht habe und deshalb ich keine Mitteilung

erhaltne habe. Danke 0815Oli

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