Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.
Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf
Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird.
Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!
Ich würde die Leichen auch nicht schließen, sondern weiter als Verlustdepo führen lassen. (um CC zu ärgern und:
Weil die Gewinne immer zuerst mit dem Verlustdepot und dann mit dem Freibetrag verrechnet werden. D.H. bei jetzigen Freibetrag i.H.v. 1t€ / 2t€ Alleinstehende / Verheiratete würde alle Gewinne unter 1t€ / 2t€ zuerst mit Verlustdepot verrechnet und dann erst mit dem Freibetrag.
Deswegen Gewinne bis 1t€ / 2t€ Freibeträge auf einem Fremdem Depot realisieren und darüber auf der Leiche. sonst verpfuscht das Verlustdepo auch.
mir ist klar geworden, dass ich Wirtschaftskriminellen mein Vermögen anvertraut habe
Ob die in Originalaktien getauschten ru. ADRs in einem Depot bei einer Putlerländischen Bank sicherer aufgehoben wären?
Hallo liebe Leidensgenossen bezüglich Gazprom,
man hört ja so viel, aber nichts richtig konkretes. Fakt ist jedoch in Deutschland, das jemand der einen Schaden verursacht, dafür aufkommen muss.
So sind wir durch die Sanktionen unserer Regierung den Wert unserer Gazpromaktien los geworden. Somit sind die also die schadensverursacher. Natürlich sind die berechtigt Sanktionen zu erlassen, aber dann müssen die auch für den Schaden aufkommen So wie die Regierung es mußte als sie nach dem Fukushimaschock die Atomkraftwerke zum großen Teil stillgelegt hatten. Soweit ich weiß, hat allein Vattenfall 3,5 Milliatden Entschädigung bekommen.
Da wir laut GG alle gleich zu behandeln sind vom Staat, kann es nicht sein, das die Gazpromaktienbesitzer enteignet werden, und die anderen nicht.
Also muß man sich etwas einfallen lasssen, wie man da vorgeht. Ob das Umschreiben in Russische Aktien was bringt ist auch nicht klar, man weiß ja ncht ob man darüber verfügen kann, das ist zumindest fraglich. An die Bafin hatte ich mich auch schon gewendet, da habe ich ein Schreiben von drei Seiten bekommen, was einen meiner Meinung nach nicht hilft. Wenn es euch interessiert, schicke ich es euch. Ich denke auch, das wir uns gegenseitig helfen und informieren sollten. Möglich wäre das über EMail oder WhatsApp als Gruppe. Wenn ihr mir per Mail die notwendigen Daten schickt, versuche ich das zu koordinieren. Meine EMailAdresse lautet: HolgerJasper@t-online.de
Wenn einer eine bessere Idee hat, wie wir zusammenarbeiten könnten bin ich auch gerne dabei.
Gruß Holger
Die Ausarbeitung zum Thema “Depository Receipts im Lichte des EU Titel: Depository Receipts im Lichte des EU-Sanktionsrechts” vom Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages bringt (eventuell) Licht ins Dunkel, warum welcher Weg der Umwandlung nicht mehr funktioniert und warum man manche ADR umtauschen kann und andere wiederum nicht. In der Ausarbeitung werden Sachverhalte wie z.B. Umtausch in Original-Aktien, Erhalt von Dividenden, intensiv beleuchtet.
Hallo zusammen,
das leidige Umtauschthema begleitet mich seit April und leider ist Consors einer der hauptverantwortlichen Mitspieler, der in Zeiten, als ein Umtausch via Clearstream nachweislich noch möglich war, diesen Prozess verhindert hat.
Da sehe ich zunächst den ersten Ansatzpunkt für eine Klage vor einer Zivilkammer, also vor dem Landgericht Nürnberg.
Darüber hinaus habe ich in der Sache mal kurz mit einem ehemaligen Verfassungsrichter gesprochen, der meinte, daß zwar das Sanktionsgesetz verfassungskonform wäre, aber die Bundesrepublik in der Angelegenheit Enschädigungen an die nicht primär zu treffende Zielgruppe, also die deutschen Aktionäre zu entrichten hätte. Dazu sind Verfassungsklagen in Karlsruhe bzw. vor dem EUGH in Brüssel notwendig. Ich werde alle Optionen nutzen, sollte der Umtausch nicht gelingen und die konkrete Schadenshöhe bezifferbar sein. Dir Holger schicke ich eine email, damit wir und andere unser Aktionen koordinieren können. Im übrigen habe ich eine Fachanwaltskanzlei für 'Kapital-und Bankenrecht" in der Umtauschangelegenheit beauftragt.
Die Bundesregierung hat diese Sanktionen nicht erlassen, das war die EU. Die Sanktionen verbieten aber auch nicht eine Übertragung oder eine Umwandlung der Aktien. Es gab bisher je nach Aktie bis zu zwei Zeitfenster in denen ein Umtausch und eine Übertragung möglich gewesen wäre. Das Problem ist hier die Consorsbank, denn sie weigert sich die Weisungen an die Lagerstellen weiterzuleiten. Die Mitarbeiter sagen telefonisch und schriftlicht immer, dass es an den Sanktionen liegt. Wenn man aber mal genaueres wissen will kommen keine konkreten Antworten, denn keine einzige Sanktion verbietet Übertragungen oder die Weiterleitung von Weisungen. Das ist also eine Entscheidung welche die Consorsbank eigenmächtig getroffen hat.
Bei der Auszahlung von Dividenden auf ein russisches Konto blockiert die Consorsbank analog. Ein paar russische Aktiengesellschaften haben die Möglichkeit geschaffen Dividenden auf ein russisches Konto auszahlen zu lassen. Die Weisung dafür muss über den Broker bei der Lagerstelle eingereicht werden, aber die Consorsbank blockiert natürlich jede Weisung. Andere Banken haben zum Teil ihre Kunden unaufgefordert angeschrieben um nach den nötigen Daten zu fragen und die Weisungen einzureichen.
Allein durch das blockieren der Weisungen für die Dividenden ist mir bereits ein mittlerer vierstelliger Eurobetrag entgangen.
Selbst bei einer Depotkündigung blockiert die Consorsbank. Eine Kündigung wird nicht akzeptiert. Das Depot bleibt bestehen und die ADRs werden nicht rausgegeben.