Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.
Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf
Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird.
Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!
Ja, einen Depotwechsel sollte man in Erwägung ziehen. Bei Consors habe ich fast den Eindruck, das die der Meinung sind, wenn einer so doof war und Gazpromaktien gekauft hat von den Russen, hat er selber Schuld. Warum sollen wir den denn helfen. Und das, obwohl sie uns die Aktien verkauft haben. Aber klar ist natürlich, das es an den grundgesetzwidrigen Sanktionen unserer Regierung liegt, die dümmer nicht sein können.
Natürlich geht man von dieser böswilligen "Bank" weg - soweit möglich erledigt. Jetzt steht noch etwas Überzeugungsarbeit bei anderen Kunden von Consors an 🙂 ... Ganz hilfreich sind da Kosten-Vergleiche mit den wesentlich günstigeren Wettbewerbern...
Hallo Zusammen,
ich habe mehrfach versucht zu Freedom und anderen zu übertragen und habe mich auch an Beschwerdemanagement der CB gewandt. Alles mit gleichem Erfolg.
Weiterhin habe ich die Bafin angeschrieben und folgende Antwort bekommen:
GZ: VBS 22-QB 4101-108556-2022/0180 (Bitte stets angeben) 28.11.2022
2022/1272142
Ihre weitere Eingabe vom 22.11.2022
Sehr geehrter Herr Dubovizky,
vielen Dank für Ihre o. g. Eingabe. In dieser monieren Sie, dass der Übertrag
Ihrer Gazprom ADRs noch nicht umgesetzt worden sei.
Hinsichtlich Ihrer Eingabe möchte ich Sie über die mir vorliegenden aktuel-
len Informationen der Europäischen Kommission, der Deutschen Bundes-
bank sowie der Clearstream Banking S.A. informieren.
Tatsächlich schränken die EU-Sanktionen, insb. die Verordnung (EU)
269/2014 einen Depotübertrag von ADR auf russische Aktien grundsätzlich
nicht ein. Sowohl die Europäische Kommission als auch die Deutsche Bun-
desbank stellen klar, dass die EU-Sanktionen nach Art. 2 Abs. 2 VO (EU)
269/2014 weder einem Umtausch noch einem Depotübertrag entgegen-
stünden, sofern dem russischen Zentralverwahrer (National Settlement De-
pository – kurz NSD) aufgrund der Verfügungen weder Gelder noch wirt-
schaftliche Ressourcen zufließen. Die Europäischen Kommission hat am
27.10.2022 in ihrer FAQ zu Zentralverwahrern (Nr. 22) deutlich gemacht,
dass eine Transaktion den EU-Sanktionen unterliegt, wenn erkennbar ist,
dass dem NSD finanzielle oder wirtschaftliche Ressourcen (unmittelbar oder
mittelbar) bereitgestellt werden. Die Frage, inwiefern dem NSD außer Ge-
bühren weitere wirtschaftliche Ressourcen aus einem Umtausch zufließen,
wird derzeit nicht einheitlich beantwortet. Eine klarstellende Auslegung der
Kommission ist insofern nicht erfolgt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die
BaFin Finanzsanktionen der EU nicht eigenmächtig auslegen darf.
Problematisch ist zudem der von russischer Seite mit dem Föderalen Gesetz
Nr. 319-FZ betriebene Zwangsumtausch von ADR in die zugrundeliegenden
russischen Aktien. Da dieser Zwangsumtausch massiv in die Belieferungs-
systematik eingreift und ohne Beteiligung der depotführenden Banken er-
folgt, entstehen erhebliche Risiken hinsichtlich der Werthaltigkeit aller ver-
wahrten Stücke. Um die Werthaltigkeit, also die Absicherung mit den russi-
schen Basiswerten auch Ihrer ADR soweit wie überhaupt noch möglich ge-
währleisten zu können, lehnen es die beteiligten Zentralverwahrer Clear-
stream und die US-amerikanische DTCC derzeit ab, Verfügungen über ADR
auf russische Aktien (beispielsweise zur Umsetzung eines Depotübertrags)
abzuwickeln. Insofern verweise ich auch auf die Meldung Clearstreams vom
03.11.2022 (Russia: Depository Receipts update (clearstream.com)).
Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen derzeit keine andere Auskunft ge-
ben kann, und dass ich im Rahmen meiner Aufgabenstellung keine Rechts-
beratung durchführen kann. Dies ist gesetzlich den beratenden Berufen,
insbesondere der Rechtsanwaltschaft, vorbehalten. Auch Verbraucher-
schutzorganisationen bieten Unterstützung durch Rat und Tat an. Allge-
meine Hinweise zum Beschwerdeverfahren der BaFin finden Sie über fol-
genden Link:
https://www.bafin.de/dok/14738826
Die aus Ihrer Beschwerde gewonnenen Informationen lasse ich in meine
Aufsicht einfließen. Insoweit bin ich gemäß § 21 des Wertpapierhandelsge-
setzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ich kann Ihnen deshalb keine Aus-
kunft darüber geben, zu welchen Maßnahmen gegenüber der Bank Ihre Be-
schwerde ggf. Anlass gegeben hat. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des
Beschwerdeverfahrens erhalten Sie über den folgenden Link:
https://www.bafin.de/dok/11888132
Bitte halte uns auf dem Laufenden mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg. Das ist wichtig!
Die Staatsanwaltschaft sieht (wie zu erwarten war) vorläufig keinen Grund weiter gegen die Geschäftsführer zu ermitteln, teilt aber sehr hilfreiche Ansatzpunkte mit, aus denen sich ein hervorragender Widerspruch zaubern lässt, der mehr Staub aufwirbeln dürfte.
Es geht also selbstredend in die 2. Runde.
Ihr Beitrag kommt wie gerufen, vielen Dank.
hallo zusammen,
wir sollten uns nicht von dahergelaufenen Zynikern und Besserwissern irre machen lassen.
Ich habe seit 4 Monaten in der Sache eine erfahrene Anwaltskanzlei für Kapital und Bankenrecht eingeschaltet. Im Prinzip geht es darum, daß
1. Das investierte Kapital erhalten bleibt, Da ich schon recht früh gemerkt habe, daß die consors-leute jeden Versuch eines Umtausches seit April vereiteln, selbst wenn ich mit Unterstützung der MellonBank in New York die Anträge ausformuliert und detailliert vorgelegt habe, entschied ich mich für den Zwangsumtausch bei der Gazprombank für meine Gazprom-ADRs und der Citibank Moskau für meine Gazprom-GDRs. Ich hatte bisher Glück, konnte die unglaublichen Ansprüche an die Beweissicherung (Kontenauszüge, Bescheinigungen, notarielle Beglaubigungen, Apostillen, beglaubigte Anwaltsvollmachten, Screenshot meines Depot in Anwesenheit eines russischen Notars) termingerecht vor dem 10.11. einreichen. Mehr ging nicht. Aktuell werden die Unterlagen geprüft, die Umtauschgebühr ist einkassiert. Die Aktien werden dann in der NSD hoffentlich bald eingebucht und bei den besagten Banken depotiert. Nach einem halben Jahr soll es dann möglich sein, sie auf einen Broker im Rahmen eines Depotwechsels zu verlagern, der ebenfalls Zugang zur NSD hat.
Die Dividenden werden dann vermutlich auch in Rubel frei verfügbar sein.
Soweit, so gut! Aber das Ganze gibt es nicht umsonst. Schätze, daß in meinem Fall 8000 Euro angefallen werden.
2. Diese Kosten hat Consors verursacht, weil sie in dem Zeitfenster, in dem ein Tausch über Clearstream FF möglich gewesen ist und von mir auch beauftragt worden war, untätig und stumm geblieben ist. Alle Unterlagen habe ich wie ein Buchhalter sortiert. Das gibt ein Klage beim Amtsgericht.
3. Sind denn Sanktionen zum Schaden eines deutschen Staatsbürgers der Anteilseigner russischer Firmen ist, verfassungsrechtlich ok?
Ein ehemaliger Verfassungsrichter, den ich über Umwegen persönlich dazu befragen konnte, meinte, daß es zwar nicht verfassungswidrig sei, da ich wie ein Russe behandelt werde, aber mir ein Entschädigung von staatlicher Seite durchaus vor dem Verfassungsgericht erstreiten könnte. Ich muß abwarten, wie groß der Schaden sein wird.
4. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, ob es ok ist, wenn eine Bank, der ich mein Vermögen anvertraue, ihrer Informationspflicht nachkommen muß oder nicht. Ob sie selbstherrlich einfach mein Vermögen zu meinem Nachteil, ohne erkennbare Bemühungen der Schadensbegrenzung, einfach verfallen läßt, Das nenne ich Untreue und ich bin überzeugt, daß das auch Strafrechtler so sehen
Fazit: Kopf nicht hängen lassen, wir haben noch einige Eisen im Feuer.
PS: Wer Lust hat, kann ja darüber nachdenken, eine Interessengemeinschaft der Consorsgeschädigten zu gründen. Ich bin dabei
@realrendite: Das ist genau DER Weg!