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Umwandlung ADR in russische Originalaktien | Wann wird Consors aktiv?

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Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.

 

Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei

https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf

 

Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird. 

 

Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!

 

 

 

 

 

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Gelegentlicher Autor
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Das ist schon richtig! Machen kann man gerade sowieso nichts. Aber es ärgert mich, weil der Wert in meinen Depot um einige Hundert Euro höher angezeigt werden würde. Weh tut es trotzdem!
Habe auch noch keine Rückmeldung von CB, wie dieser Kurs angezeigt wird, zumal er sich ständig ändert!
LG
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Regelmäßiger Autor
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ich fühl mich an den Titel erinnert:
Das Schweigen der Lämmer

Ich wünsche Euch allen trotzdem viel Erfolg ,dass wir hier mit einem blauen Auge davon kommen, wenn ich auch nicht weiss , wie das noch gehen soll

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Regelmäßiger Autor
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Ich habe das hier von Ba-Fa. bekommen:

 

Sehr geehrter Herr XX,

Sie wenden sich an mich, weil die CB (eine Marke der B P-ibas S. A. Niederlassung Deutschland) den Übertrag Ihrer russischen ADR und die Ihrer Kinder ablehnen würde.

Hinsichtlich der dargestellten Weigerung der Consorsbank, Ihren Auftrag zum Übertrag der ADR auszuführen, habe ich die Bank gebeten, kurzfristig Stellung zu nehmen. Sobald mir die Stellungnahme vorliegt, werde ich mich wieder an Sie wenden.

Mit dem beigefügten Merkblatt möchte ich Sie darüber informieren, wie ich Ihre Beschwerde prüfen werde. Auch möchte ich Sie über den Umfang meiner Möglichkeiten, Ihnen zu helfen, informieren. Besonders möchte ich darauf hinweisen, dass ich keinen Rechtsrat erteilen und – anders als der Ombudsmann oder ein Gericht – Ihnen keinen Schadensersatz zusprechen kann.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erhalten Sie über den folgenden Link:

https://www.bafin.de/dok/11888132

Mit freundlichen Grüßen

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Gelegentlicher Autor
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Meine Beschwerde an den gleichen Empfänger ist nun schon fast 2 Wochen raus, es kam bisher nur die Eingangsbestätigung, genauso beim Ombudsmann.
Wie lange hat es bei Dir nun bis zur jetztigen Antwort gedauert ?

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Aufsteiger
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Sehr geehrte Frau und Herr consors!

Sollte sie nicht langsam in die Gänge kommen,lernen sie meinen vorzüglichen finanzanwaelte kennen!ferner weiss ich daraufhin dass ozon holdings die Amazon Russlands ist und rein gar nicht sanktioniert ist.dem umtausch steht nix entgegen.sollten sie keine Aufwendungen betreiben und ausreden haben die naechsten 7 Tage dann brauchst!limit 7 Tage umwandlung oder Gericht.m.f.g.james labrie
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Ich habe bisher keine Antwort von CB erhalten. Aber vielleicht tut sich ja jetzt etwas, wenn von Aussen nachgefragt wird!? Der Kunde ist hier wohl eher nicht der König! Ausserdem besteht ja auch die Möglichkeit, sein Depot auf eine andere Bank zu übertragen ....
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Wegen der "komischen", angeblich aktuellen Kurse der russ. DRs: Ich empfehle sicherheitshalber Consors den Verkauf ohne explizite Genehmigung zu untersagen und strafrechtliche Schritte anzudrohen.

Vorsicht Falle? Genehmigt man die Richtigkeit der Kurse durch stillschweigendes Akzeptieren nach einiger Zeit? (Irgendwo im Kleingedruckten steht nach meiner Erinnerung sinngemäß, dass man Einwendungen gegen Abrechnungen unverzüglich geltend machen muss)

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Ich habe ein Depot C bei der Gazpro-B-k.

 

eröffnet und den Übertrag bei CB verlangt. Folgendes habe ich gestern bekommen:

schön, dass Sie uns schreiben.

Ihren Auftrag / Depotübertrag an die Gazprombank haben wir wie gewünscht für Sie geprüft. 

Clearstream hat uns informiert, dass ein Übertrag nicht möglich ist. Gründe sind z.B. keine Verlinkung mit dem SWIFT Code über Clearstream oder die Banken sind nicht Teilnehmer des DAKV (Kassenverein).  

Möchte Sie Ihre Wertpapiere an ein anderes Kreditinstitut übertragen? Dann erteilen Sie uns bitte einen neuen Auftrag. Ein Depotübertrag kann schriftlich mit dem Formular im Anhang oder am besten telefonisch erteilt werden.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

 

____________________________________________________________________

Weiterhin habe ich bei Fr.-dom Übertrag am 10.8.22 beantragt und folgendes habe 

 

schön, dass Sie uns schreiben.

Zu unserer E-Mail bzgl. eines Depotübertrages an die Gazprombank, möchten wir Sie ergänzend wie folgt informieren. 

Die Bearbeitung Ihres Depotübertrages an die Freedom24 erfolgt unter der Auftrag- /Case-Nummer: 13427684. 

Der Transfer erweist sich als sehr komplex. Von der Empfängerbank haben wir erfahren, dass für den Übertrag oft ein Lagerstellenwechsel notwendig ist. Diese wird aktuell von uns für Sie geprüft und sofern möglich durchgeführt. Bitte beachten Sie: wir können zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass bei dem Lagerstellenwechsel zusätzliche fremde Spesen entstehen. 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht absehen können wie schnell die Wertpapiere übertragen und von der Empfängerbank angenommen werden. 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

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Gelegentlicher Autor
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Hallo zusammen, nach nunmehr 2,5 Wochen kam folgende Nachticht von der BaFin.
Die Antwort vom Ombudsmann steht noch aus.


" Sehr geehrter Herr xxxxx,

Sie wenden sich an mich, weil die Consorsbank (eine Marke der BNP Paribas S. A. Niederlassung Deutschland) den Umtausch Ihrer russischen ADR ablehnen würde.

Die Bank hat mir mitgeteilt, dass nach ihrer Rechtsauffassung der Umtausch von ADRs/GDRs unter Beteiligung des russischen Zentralverwahrers (NSD) selbst im Fall der Gebührenfreiheit durch die EU-Sanktionen verboten sei.
Diese Rechtsauffassung weicht von der Rechtsauffassung anderer Institute ab.

Bezüglich der aufgeworfenen Frage der Reichweite der Finanzsanktionen gegen Russland weise ich darauf hin, dass diesbezüglich die Deutsche Bundesbank
die in Deutschland zuständige Behörde ist (Art. 16 Abs. 1 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EU) 269/2014, Art. 9 Abs. 1 i. V. m. Anhang I der Verordnung (EU) 833/2014).

Unabhängig von der Frage, ob die geltenden Sanktionsvorschriften einem Umtausch von ADRs in Originalaktien entgegenstehen, muss ich Sie grundsätzlich auf folgendes hinweisen:

Anleger benötigen zur Wahrnehmung der Umtauschangebote und Einbuchung der Aktien aufgrund der russischen Vorgaben ein russisches Zieldepot.

Zudem ist – sofern überhaupt ein solcher Umtausch möglich wäre – nicht sichergestellt, dass Sie aufgrund der russischen Sanktionen über die eingebuchten Aktien verfügen können. Es kann außerdem derzeit nicht seriös eingeschätzt werden, ab wann die russischen Aktien für Anleger aus der EU wieder handelbar sein werden.

Sobald mir eine konkrete Stellungnahme des Instituts bezüglich Ihres Falles vorliegt, werde ich diese an Sie weiterleiten. Ich bedauere, Ihnen derzeit in der Sache nicht weiterhelfen zu können.

Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren bei der BaFin erhalten Sie über den folgenden Link: https://www.bafin.de/dok/14738826.

Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass ich keinen Rechtsrat erteilen und – anders als der Ombudsmann oder ein Gericht – Ihnen keinen Schadensersatz zusprechen kann.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erhalten Sie über den folgenden Link: https://www.bafin.de/dok/11888132.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX

BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Wertpapieraufsicht/Asset Management

VBS 22 – Privat- und Auslandsbanken als Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt a.M.


Fon: +49(0)228 4108-3696
Fax: +49(0)228 4108-123 "
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Registriert: 23.07.2022

Die EU und Co.  werden  die Sanktionen noch lange....sehr lange.......

I

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