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Umwandlung ADR in russische Originalaktien | Wann wird Consors aktiv?

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Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.

 

Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei

https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf

 

Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird. 

 

Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!

 

 

 

 

 

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Gelegentlicher Autor
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Mein Depot nähert sich einer halben Million. Damit bin ich nur ein popliger Kleinaktionär und habe keinerlei Einfluss auf das Geschehen. 

 

1.380 Gazprom Aktien habe ich dazwischen und noch ein paar andere russische Aktien.

 

Sanktionen ? Die Sanktionen gehen gegen mich persönlich, indem mein Geld eingezogen wird. 

 

Wenn ich mir die Beiträge hier so durchlese, Consors als Wurmfortsatz einer franz. Bank, dann weis ich schon, was passieren kann, wenn eine Blinddarmentzündung entsteht:

 

Wurmfortsatz wird abgeschnitten. 

 

Vielleicht ist es da eine gute Überlegung, sein Depot rechtzeitig bei der Consors zu kündigen. 

 

Traurige Sache, ich denke die Sacharbeiter in Nürnberg, die bisher gute Arbeit geleistet haben, sind nicht Schuld. Das scheint die Firmenpolitik der BNP PARISBAS zu sein. 

 

Übrigens, falls wer von der BNP hier mitliest, ihren Private Banking Vertrag mit PNP PARISBAS WEALTHMANAGEMENT werde ich nicht unterschreiben. Danke für Ihr Angebot. 

 

 


Gelegentlicher Autor
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Ich Dummerchen hatte gestern, in meinen beiden ersten Posts hier in diesem Thread, ‘unbedachterweise‘ die Namen der Banken genannt, bei denen bisher - für mich nachweislich - Aufträge von DR-Besitzern angenommen und ausgeführt wurden, um deren russische DRs auf eine russische Depotbank zu übertragen und in russische Originalaktien umzutauschen.

 

Das namentliche Benennen von ‘Marktbegleitern’ der Consorsbank - vor allem dann, wenn diese ‘mutmaßlich‘ besser sind als die Consorsbank - verstößt natürlich gegen die ‘Hausordnung‘ dieses Forums. Entsprechend wurden meine beiden Posts auch innerhalb kürzester Zeit von der Forums-Moderation ‘korrigiert‘, ohne jedoch den eigentlichen Inhalt meiner Posts zu verändern. - Das finde ich toll!

 

Ich bin gleichermaßen beruhigt und hoch erfreut und könnte zudem schreien vor Glück, nämlich darüber, dass die Moderation hier im Forum so schnell und so nah am Geschehen ist und mit ‘helfender Hand‘ auf das Einhalten der Forumsregeln achtet. - Vielen Dank dafür!

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Und immer wieder liest man in anderen Chats dass Smartbroker via DAB/BNP den Tausch vornehmen würde und über City Moskau verwahrt. Stimmt das ? Kann das jemand bestätigen?
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"Traurige Sache, ich denke die Sacharbeiter in Nürnberg, die bisher gute Arbeit geleistet haben, sind nicht Schuld. Das scheint die Firmenpolitik der BNP PARISBAS zu sein."

 

Stimmt, der Fisch stinkt vom Kopf zuerst.

 

Übrigens, schreibt doch einfach z. B. smart....er oder onv...a. Man weiß meistens trotzdem welche Bank gemeint ist und entgeht anscheinend der 'Korrektur'. Hat bei meinem letzten Post funktioniert...


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seit Freitag keine Rückantworten der Consorsbank mehr auf meine Anfragen. Vielleicht sollten Sie die Moderatoren mal sinnvoll einsetzen an anderer Stelle.. Kom-märz bank schafft die Wandlung zu  Clearstream anscheinend anzustossen.


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Die Staatsanwaltschaften nehmen gerne Ihr Anzeigen direkt entgegen. Das kostet nichts und man braucht keinen Anwalt. Nur mal so ein Tip aus der gelebten Praxis.
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@Bambule: Ja, das kann ich hier verbindlich bestätigen, dass unter anderen auch die Kom-März-Bank, die Bank an der Seite der anderen, seit mehreren Tagen und auch noch aktuell Aufträge zum Übertrag und Umtausch von russischen DRs annimmt, ausführt und den Auftraggebern hierfür auch explizit Gebühren für den Übertrag und den Umtausch berechnet.

 

@sgerhard: Dabei sollte man - nach meinem ‘laienhaften’ Dafürhalten - etwaige Strafanzeigen nicht bloß gegen die Bank als juristische Person stellen, sondern gar gegen deren Geschäftsführer und Vorstände in Person … Mir hatte beispielsweise das Beschwerdemanagement schriftlich mitgeteilt, dass die Geschäftsleitung sich für meine direkte Beschwerde bedankt hat und der Vorstand sie - das Beschwerdemanagement - nun damit beauftragt hat, sich meiner Beschwerde anzunehmen. Was ich damit sagen will: Das Beschwerdemanagement hat mir bestätigt, dass sowohl die Geschäftsleitung, als auch der Vorstand von meiner Beschwerde Kenntnis hat.

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@Mundstuhl:

Sie liegen völlig richtig. So eine Strafanzeige richtet sicher immer gegen die Angeschuldigte bzw. deren gesetzliche Vertreter. Ganz automatisch.

Auch muss sich z. B. ein Vorstand IMMER zurechnen lassen, von allen Vorgängen Kenntnis zu haben. Winterkorn ist darüber gestolpert.


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Überträgt Consors mitlerweile?

 

Nein. Mist.

 

 


Gelegentlicher Autor
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Hallo Community,

ich verfolge aktiv unser Anliegen. Den Aspekt der Unterschlagung halte ich für nicht zutreffend, da er sich auf bewegliche Sachen bezieht. Ein ADR / GDR ist ein nicht physischer Vermögenswert und fällt daher nicht in dieser Kategorie aus meiner Sicht.
In meiner Kommunikation mit dem StarTrader Team beziehe ich mich daher lieber auf Unterschlagung gem. §266 StGB.
Nachdem mir das StarTrader Team schrieb, dass eine Umwandlung / Übertragung der ADR gemäß der EU Verordnung 269/2014 nicht möglich ist, obwohl der NSD keine Erträge zufließen beim Umwandlungsprozess, kann man nun zumindest konkret ansetzen, endlich!

Die EU-Verordnung sieht erstmal mit über 400 Seiten erschreckend aus, hat aber nach ein paar Seiten Text nur noch einen ewig langen Anhang sanktionierter Personen und Institutionen. Meines Erachtens war nur die Gebührenfrage bei der NSD (Artikel 2) ein Hinderungsgrund. Diesen Grund schließt die CB ja nun selbst aus. Daher habe ich mir folgendes Schreiben als Rückantwort erlaubt:

Hallo Startrader Team,

schön, dass Sie sich nun einmal auf eine konkrete Rechtsnorm bei der Begründung Ihrer Weigerung zur Umwandlung / zum Umtausch beziehen.
Besonders daher bleiben zwei Fragen offen, welche nach vollständigem Studium der genannten Verordnung unklar bleiben und um deren Beantwortung ich bitte:

1. Gibt es weitere natürliche oder juristische Personen die in der Auflistung der genannten EU Verordnung aufgeführt sind und bei einem Umtausch / Umwandlung / Übertrag meiner Gazprom ADR involviert waren? Falls ja, auf welche beziehen Sie sich genau?

2. Falls nur die Beteiligung der von Ihnen genannten NSD aus Ihrer Sicht rechtlich problematisch ist, auf welche Regelung außer die aus Artikel 2 der genannten Verordnung beziehen Sie sich? Dort wird lediglich der Aspekt zufließender Gebühren / Erträge benannt, diesen haben Sie korrekterweise ausgeschlossen, da die NSD in diesem Prozess keine Gebühren / Kosten erhebt.

Können diese beide Fragen nicht sachlogisch und rechtlich nachvollziehbar beantwortet werden, gehe ich leider von reiner Willkür /Unwillen der Consorsbank aus. In der Folge läge ggf. eine Veruntreuung gem. §266 StGB vor. Zivilrechtlich hätte dieses zur Folge, dass ein entstehender Vermögensschaden durch Ihre Untätigkeit mir gegenüber zu ersetzen wäre.

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