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10.01.2021 20:03 , bearbeitet 10.01.2021 20:26
Hallo @maultasch ,
...Soli bleibt bei Kapitaleinkünften im Spiel; bei Gehältern, Gewerbseinkünften... fällt der Soli in bestimmten Grenzen weg.......
https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Abzug-Soli/m-p/105951/highlight/true#M21724
LG+
onra
am 10.01.2021 20:18
am 10.01.2021 22:34
Zum Thema Soli auf Kapitalerträge hat sich im Kommentarbereich dieses Blogs der Deutschen breite Meinungsvielfalt Bahn gebrochen. Mal reinlesen.
am 10.01.2021 23:16
Hallo @stocksour ,
....habe mal im zitierten Blog die Nase 'reingesteckt. Ja, ja die Volksseele köchelt........
Eigentlich wäre jetzt in Pandemiezeiten sogar die beste Gelegenheit, den Soli einmal umzuwidmen in Corona-Soli und ihn sogar beizubehalten............
LG+
onra
vor 2 Wochen
Mir war gar nicht bewusst, dass nur 70% bei ETFs versteuert werden. Das ist ja im Gegensatz zu reinen Aktien dann ein Vorteil.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Beispiel:
Aktienkauf 01.01.2020 = 5.000€, Verkauf 31.12.2020 = 6.000€ --> Gewinn 1.000€ (Gebühren mal außer Acht gelassen) --> Besteuerung auf die vollen 1.000€ (FSA bereits ausgeschöpft)
ETF-Kaus 01.01.2020 = 5.000€, Verkauf 31.12.2020 = 6.000€ --> Gewinn 1.000€ (Gebühren mal außer Acht gelassen) --> Besteuerung auf 0,7 v. 1.000€ (FSA bereits ausgeschöpft).
Ist meine Beispiel so korrekt?
vor 2 Wochen
Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Fondsart ab:
vor 2 Wochen
vor 2 Wochen - zuletzt bearbeitet vor 2 Wochen
Hallo @SmithA1 ,
...solange du einen positiven Ertrag erzielst, ist deine Beispielrechnung ok; aber so einfach ist es dann doch nicht. Der Fiskus hat natürlich auch ein gemeines Hintertürchen am Start, das den Verlustigen doppelt "bestraft".........
Nehmen wir mal an, du nimmst dein Beispiel und generierst mit der Aktie 1000€ Verlust und ebenso mit dem Fonds/ETF.
------> 1000€ Verlust Aktien gehen in den VVT Aktien....soweit ok.
-------> 1000€ Verlust Aktien-ETF/Aktienfonds bedeutet, dass die Teilftreistellung der 30% nun in die andere Richtung wirkt, indem nur 30% weniger, also 700€ in den VVT Allgemein gestelllt wird. Die verbleibenden 300€ Verlust werden nicht berücksichtigt!!!!!!
Im Verlustfall wäre die Aktienanlage hier im Vorteil, da 100% des Verlusts in den Aktien VVT gehen.
Dito für die Variante Mischfonds mit anderer Teilfreistellung; hier wären es 15% (> 25% Aktienanteil), die bei Verlust nicht in den VVT Allgemein gehen würden.......
LG+
onra