Hallo Community.
Ich habe meine ersten Verkauf bei ETFs gemacht und bin dann auf den Freistellungsauftrag gegangen und habe gesehen das 44,15€ Steuern ausgeschöpft sind.
Jedoch ergibt dieser Wert für mich keinen Sinn.
Habe 425€ investiert und für 488€ verkauft.
Also einen Gewinn von 63€.
Wie können 44,15€ Steuern anfallen?
War ein Freetrade.
Der ETF ist thesaurierend
ISIN IE00BJ0KDR00, WKN A1XB5V
Xtrackers MSCi USA UCiTS ETF 1C
Kann mir einer erklären wie bei 25% Steuern dieser Betrag rauskommen kann.
Hallo @maultasch ,
...Soli bleibt bei Kapitaleinkünften im Spiel; bei Gehältern, Gewerbseinkünften... fällt der Soli in bestimmten Grenzen weg.......
https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Abzug-Soli/m-p/105951/highlight/true#M21724
LG+
onra
Zum Thema Soli auf Kapitalerträge hat sich im Kommentarbereich dieses Blogs der Deutschen breite Meinungsvielfalt Bahn gebrochen. Mal reinlesen.
Hallo @stocksour ,
....habe mal im zitierten Blog die Nase 'reingesteckt. Ja, ja die Volksseele köchelt........
Eigentlich wäre jetzt in Pandemiezeiten sogar die beste Gelegenheit, den Soli einmal umzuwidmen in Corona-Soli und ihn sogar beizubehalten........;)....
LG+
onra
Mir war gar nicht bewusst, dass nur 70% bei ETFs versteuert werden. Das ist ja im Gegensatz zu reinen Aktien dann ein Vorteil.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Beispiel:
Aktienkauf 01.01.2020 = 5.000€, Verkauf 31.12.2020 = 6.000€ --> Gewinn 1.000€ (Gebühren mal außer Acht gelassen) --> Besteuerung auf die vollen 1.000€ (FSA bereits ausgeschöpft)
ETF-Kaus 01.01.2020 = 5.000€, Verkauf 31.12.2020 = 6.000€ --> Gewinn 1.000€ (Gebühren mal außer Acht gelassen) --> Besteuerung auf 0,7 v. 1.000€ (FSA bereits ausgeschöpft).
Ist meine Beispiel so korrekt?
Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Fondsart ab:
Hallo @SmithA1 ,
...solange du einen positiven Ertrag erzielst, ist deine Beispielrechnung ok; aber so einfach ist es dann doch nicht. Der Fiskus hat natürlich auch ein gemeines Hintertürchen am Start, das den Verlustigen doppelt "bestraft"........:).
Nehmen wir mal an, du nimmst dein Beispiel und generierst mit der Aktie 1000€ Verlust und ebenso mit dem Fonds/ETF.
------> 1000€ Verlust Aktien gehen in den VVT Aktien....soweit ok.
-------> 1000€ Verlust Aktien-ETF/Aktienfonds bedeutet, dass die Teilftreistellung der 30% nun in die andere Richtung wirkt, indem nur 30% weniger, also 700€ in den VVT Allgemein gestelllt wird. Die verbleibenden 300€ Verlust werden nicht berücksichtigt!!!!!!
Im Verlustfall wäre die Aktienanlage hier im Vorteil, da 100% des Verlusts in den Aktien VVT gehen.
Dito für die Variante Mischfonds mit anderer Teilfreistellung; hier wären es 15% (> 25% Aktienanteil), die bei Verlust nicht in den VVT Allgemein gehen würden.......
LG+
onra
In diesem Thread schreiben ja echte Könner. Vielleicht bekomme ich auch eine Antwort auf mein Anliegen.
Ich überlege, zum ersten Mal einen thesaurierenden ETF zu kaufen mit Lagerland Irland.
Käufe über die Bank kosten genau soviel wie Aktien. Richtig? (Ich meine keinen ETF Sparplan!!)
Mich interessiert aber mehr die steuerliche Seite. Bei Aktien habe ich mit Lagerland Irland einige Schwierigkeiten, da Irland an der Quelle und D nochmals 25 Kap+ Soli abrechnet. Es ist etwas mühsam, die irische Steuer zurück zu holen.
Bei thesaurierenden ETFs wird ja keine Dividende, die bei meinem Investment gering ist, abgezogen.
Steuer fällt nur bei Verkauf an. Richtig?
Wird nur der Gewinn bzw. Verlust besteuert oder auch die einbehaltene Dividende?
Nimmt sich Irland auch wieder einen Til davon?
Werden nicht 100 % des Gewinns besteuert wie bei Aktien, sondern nur 70%?
Kommen Gewinne bzw. Verluste in den allgemeinen Topf und werden dort miteinander verrechnet?
Fragen über Fragen?
Wer kann antworten?
Hallo @erich12,
.....bin in dem Steuerbereich Laie wie du, aber ich würde folgendermaßen antworten:
1) thes.Aktien- ETF mit z.B. IR-ISIN ------> zu Beginn eines jeden Jahres fällt nach dem neuen Investmentsteuergesetz eine sogenannte Vorabpauschale an, die die Depotbank einstweilen abzieht und im Datenhintergrund ablegt. Zur Berechnung dieser Vorabpauschale einmal hier im Forum Vorabpauschale suchen oder einfach mal googlen.....Bei späterem Verkauf werden die in der Besitzzeit bereits gezahlten Vorabpauschalen berücksichtigt bzw. verrechnet.....
Vorabpauschale hier lang-------->
https://wissen.consorsbank.de/t5/Blog/Die-Vorabpauschale-das-sollten-Anleger-wissen/ba-p/80856
2) Die Besteuerung bei Verkauf erfolgt bei Aktienfonds/-ETF's mit einer 30%igen Teilfreistellung, die allerdings in zwei Richtungen wirksam weden kann.
Beispiel:
1000€ positiver Ertrag aus dem Verkauf eines Aktien-ETF's-------> du versteuerst durch die Teilfreistellung nur 70% des positiven Ertrags. So weit so gut........
1000€ negativer Ertrag aus dem Verkauf eines Aktien-ETF's------> hier wirkt die Teilfreistellung in die andere Richtung und bedeutet letztlich, dass von den 1000€ Verlusten nur 700€ in den Allgemeinen VVT wandern. Wie bei den Münzen gibt es auch hier zwei Seiten.
Ergo: Immer schön positive Erträge erzielen, dann klappts auch mit dem Nachbarn.....:).
Teilfreistellung FAQ------->
https://www.ishares.com/de/privatanleger/de/wissen-und-service/steuern-faqs
3) Wenn bei meiner obigen Steuerprosa etwas nicht stimmig sein sollte, dann hilft sicherlich "Luise" weiter........[ Aufklärung zu Luise------>
Theodor Fontanes "Effie Briest" mit........"„Nein, gewiß nicht; jedenfalls wollen wir darüber nicht streiten; es ist ein weites Feld. Und dann sind auch die Menschen so verschieden. „Ja, das sagt man immer, aber ich habe da doch so meine Zweifel."]
Das weite Feld haben wir mal eben so auf alle Möglichkeiten der deutschen Steuergesetzgebung übertragen, was ja wirklich ein sehr weites Feld ist, das immer wieder neu beackert wird......
Hoffe, alle Klarheiten sind beseitigt und alle Unklarheiten bleiben bestehen.......:).
LG+
onra