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Quellensteuer Schweden Freibertag

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Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 06.02.2019

Hallo Community,

 

ich weiß das zu dem Thema Quellensteuer gibt es schon zahlreiche Beiträge und ich habe auch alles brav vorher gelesen. Vielleicht kann aber jemand sagen ob ich es richtig verstanden habe.

Ich möchte bald meine erste Aktie aus Schweden kaufen. Nun hat Schweden eine Quellensteuer von 30%. Diese lässt sich aber auf 15% vorab senken. Ich weiß noch nicht genau wie man das macht, aber ich habe irgendwo gelesen, dass Consors einen dabei unterstützen kann.

Wenn dieser Schritt geschafft ist können die Dividenden sprudeln weil 15% in Deutschland angerechnet werden.

 

Beispiel: 1000€ Dividene im Jahr 2018

 

Deutsche Aktie : 25% (250€) Deutschland -> 750€ Ich.

Schwedische Aktie: 15% (150€) Schweden, 10% (100€) Deutschland -> 750€ Ich.

 

Ich glaube in diesem Fall muss ich weder in Schweden noch in Deutschland beim Finanzamt irgendwie aktiv werden. Dies würde alles mein Broker für mich erledigen. Oder würde mir das Finanzamt erstmal die ganzen 25% abziehen und ich muss mir die 15% wieder über die Steuererklärung zurück holen, weil ich die ja schon in Schweden abgedrückt habe? Ich gönne es den Schweden 🙂

 

Damit es nicht zu einfach wird. Kommt jetzt noch der Freibetrag 800€ dazu. Ich gehe jetzt davon aus, dass ich nur diese eine Aktie habe, damit es zu kompliziert wird.

 

Beispiel: 1000€ Dividene im Jahr 2018

 

Deutsche Aktie: 1000€ - 800€ = 200€  -> 25% (50€) Deutschland -> 950€ Ich

Schwedische Aktie: 15% (150€) Schweden, 10% von 1000€ - 800€ = 200€ (20€) Deutschland ->  830€ Ich

 

So habe ich es verstanden. Ich habe auch gelesen, dass es später wohl mit Deutschen Dividen und Zinsen verrechnet wird. Aber zum Verständnis wollte ich gerne dieses Beispiel haben.

 

Das würde dann bedeuten, dass mein maximal Verlust dann 120€ Betragen kann. Denn die Zahl würde sich auch bei 5000€ Dividende nicht ändern. Es sind 15% von 800€.

Stimmt meine Überlegung so? Auch das ich keine Schriftverkehr mit schwedischen oder deutschen Ämtern haben muss und alles automatisiert geschieht?

 

Vielen Dank  

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Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @adler81,

willkommen in der Community und vielen Dank für Ihre Anfrage zur schwedischen Quellensteuer.

Da ich diese persönlich nicht beantworten kann, habe ich eine Anfrage bei den zuständigen Kollegen gestellt. Sobald uns Moderatoren die gewünschten Infos vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Ich wünsche Ihnen eine gute Woche.

CB_Petra
Community Moderatorin

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Community Manager
Beiträge: 369
Registriert: 07.11.2018

Hallo @adler81,

Sie erhalten als Kunde ein Formular in Ihr OnlineArchiv gestellt, wenn Ihr Depot bis ca. 2 Wochen vor dem Zahltag einen Bestand an schwedischen Aktien aufweist.

Das Formular beinhaltet die Anfrage, ob Sie mit der Offenlegung Ihrer Stammdaten einverstanden sind. Wenn das der Fall ist, ist eine teilweise Vorabbefreiung (15 % statt 30 % Quellensteuerabzug) möglich.

Die Einverständniserklärung wird durch eine Mitteilung, die dem Formular beiliegt, eingereicht.

Prinzipiell wird bei einer Dividendenzahlung immer zuerst eine mögliche Verlustverrechnung durchgeführt, welche die Bemessungsgrundlage für die Steuerpflicht senkt oder auf null drückt. Soweit die Verlustverrechnung nicht möglich ist oder nicht ausreicht, wird der Freibetrag in Anspruch genommen. Erst dann erfolgt die Verrechnung ausländischer Quellensteuer.

In Ihrem Beispiel bei einer schwedischen Gattung mit 1000,- € Dividende und keinem Vorliegen von Verlusten würde diese Berechnung erfolgen:

1000,- € Div. – 800 € Freibetrag = 200 € abzüglich 50,- € ausländische Quellensteuer (wird vervierfacht), damit Kapst-frei. 100 € ausländische Quellensteuer wird zudem in den Quellensteuertopf eingestellt.

Auszahlung an den Kunden: 1000 € – 150 € Quellensteuer = 850,- €

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Viele Grüße

CB_Linda
Community-Moderatorin

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Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 2
Registriert: 09.04.2019

Ist diese Information noch gültig und werden dabei irgendwelche Gebühren fällig?

Danke für eine Rückmeldung.

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Moderator
Beiträge: 304
Registriert: 29.06.2016

Hallo @Patrice22,

grundsätzlich sind die Informationen weiterhin gültig. Eine Ausnahme ist das Wertpapier mit der Kennnummer 938475 (TELIA COMPANY AB). Hier gilt die beschriebene Regelung nicht, da keine Vorabbefreiung angeboten wird. Wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen, melden Sie sich gerne telefonisch bei meinen Kollegen der Kundenbetreuung unter 0911 369 3000.

Darüber hinaus fallen unserseits keine Gebühren an.

Vielen Dank und viele Grüße

CB_Mine
Community-Moderatorin

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Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 2
Registriert: 09.04.2019

Vielen Dank für die positive Rückmeldung.

Können Sie mir auch sagen, wie die Regelung/Möglichkeiten für Norwegen und Kanada aussehen?

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Aufsteiger
Beiträge: 12
Registriert: 22.12.2016
Guten Tag,
Ich hätte noch zwei Fragen dazu.
1- Gilt das gleiche wenn eine Aktie veräußert wird? Oder nur bei Dividenden?
2- Sind einige schwedische Unternehmen davon ausgenommen, oder gilt das für alle?

Vg
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
Autorität
Beiträge: 3721
Registriert: 21.07.2017

zu 1.:

Veräusserungserlöse werden nicht mit Quellensteuer belegt; der Quellstaat bekommt von Deinen erzielten Handelsgewinnen in der Regel ja gar nichts mit.

Neben Dividenden werden auch Zins- und Lizenzerträge mit Quellensteuer belegt.

zu 2.:

Gegenfrage: Wieso sollte der Quellstaat Verzicht üben?

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
Moderator
Beiträge: 1115
Registriert: 05.10.2021

Hallo zusammen,

ich melde mich nun mit den aktuellsten Informationen zum Thema.

Die Wertpapiergattung Telia Ab kann nach wie vor nicht befreit werden. Eine weitere Ausnahme, bei der eine Vorabbefreiung nicht durchgeführt wird, besteht für den Fall, dass eine zu erwartende Quellensteuerverringerung für den gehaltenen Gesamtbestand eines Wertpapieres niedriger ist als die dafür zu zahlende Vorabbefreiungsgebühr bei der Lagerstelle.

Beim Vorabbefreiungsprozess hinsichtlich schwedischer Dividendenzahlungen handelt es sich um eine freiwillige Serviceleistung, bei der die Vorabbefreiungsgebühr derzeit noch gänzlich von der Consorsbank getragen wird.

Viele Grüße

CB_Evelin
Community-Moderatorin

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Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 19.03.2021

Hallo,

 

mich würde interessieren, ob diese Vorabbefreiung per Formular dann dauerhaft gültig ist (ähnlich zum 8-BEN für US-Aktien), oder unter welchen Bedingungen diese dann wiederholt werden muss. Also was trifft hier zu?

 

A) muss vor jeder Dividendenzahlung (bei jedem in Frage kommenden schwedischen Unternehmen einzeln) wiederholt werden

B) ist für jedes neu dazukommende schwedische Unternehmen zu wiederholen

C) muss grundsätzlich nur einmal gemacht werden, unabhängig von weiteren Depotbewegungen

 

Danke für die Auskunft!

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