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Quellensteuer Frankreich 2019 - Die Lösung

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Enthusiast
Beiträge: 276
Registriert: 17.10.2019

Das Thema mit der Verrechnung der franz. Quellensteuer ist ja immer noch aktuell, wie der

Beitrag Frankreich Namensaktien und Quellensteuer zeigt.

 

Im Thread "Quellensteuer 2018" wurde dazu ua. auszugsweise gesagt:

 

"Ja, es ist richtig, dass bis auf Weiteres der Standardquellensteuersatz (=französischer Kapitalertragsteuersatz) in Höhe von 30% von seiten der Lagerstellen einbehalten wird, da die steuerliche Ansässigkeit der Endbegünstigten nicht bekannt ist und damit ein Mindereinbehalt verhindert wird.

Die Lagerstellen bieten zwar eine Vorabbefreiungsmöglichkeit für sog. nicht ansässige Einzelpersonen (Personen mit steuerlichen Wohnsitz, der sich nicht in Frankreich befindet und deren Wohnsitzländer ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich abgeschlossen haben) an, jedoch ist dieses sehr aufwändig und wird von uns nicht angeboten".

 

Mir fiel dabei ein, dass die blaue Bank das doch umgesetzt hat. Hier die Links:

Kurz vor der Lösung 

Geschafft! 

 

Ich denke, die beiden Links sprechen für sich.

Eine geniale Lösung der D... und die Lagerstelle sitzt doch in Frankfurt und nicht in Paris.

Und geradezu skandalös, dass ein Ableger der BNP Paribas das nicht hinbekommt!

Viel Erfolg beim Übertragen und Neubeginn!

37 Antworten 37

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Hallo @Joggi_51   [...]Laut der Recherche meiner Kollegen aus dem zuständigen Fachbereich handelt es sich bei den Gattungen unter der WKN: 904297 und A2PV45  

um Namensaktien.[...] Das ist leider so. Die Vorabbefreiung ist nur für die 'Action au porteur',  WKN 850 133 möglich. Prüfe, ob ein Verkauf und Neukauf über eine deutsche Börse sich, auf Sicht der künftigen Anlagedauer, lohnt.

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
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Guten Morgen @vibou ,

....zum Passierschein A38 schau mal hier....., kennst du 100%ig!!!!!!

https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk

und hier.....

https://morr.cc/passierschein-a38/passierschein-a38.pdf

 

Liebe Grüße

onra

 

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Liebe Community,

wir hatten Ihre Fragen zur teilweisen Vorabbefreiung der französischen Quellensteuer weitergeleitet.

Leider kann ich Ihnen keine positive Rückmeldung dazu geben. Der Abwicklungsprozess ist sehr aufwändig und zeitintensiv. Daher ist nicht geplant den Service zur teilweisen Vorabefreiung der französischen Quellensteuer in naher Zukunft anzubieten.

Liebe Grüße

CB_Susan
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Hallo @CB_Susan   Schmunzel [...]Der Abwicklungsprozess ist sehr aufwändig und zeitintensiv. [...] Ja, für uns Kunden.


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Hallo @onra  Tja, der Humor. Aber manchmal brauchts viel davon.

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Ich hatte dies auch in anderen Foren gepostet. Überall der gleiche Ärger: KUNDE ist ein Fremdwort für die Banken.
Ich habe an eine der Banken geschrieben und mich nochmals ausdrücklich beschwert. Sollten wir alle machen!!!

Lachender Smiley

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 9
Registriert: 07.09.2015
Ein sommerlicher Scherz??
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
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Hallo @Joggi_51   [...] Überall der gleiche Ärger: KUNDE ist ein Fremdwort für die Banken.[...]

So ist das wahre Leben. Wenn der Ärger mit der Consorsbank der einzige ist, dann führst du ein tolles Leben.

[...] Ich habe an eine der Banken geschrieben und mich nochmals ausdrücklich beschwert.[...] Und? Hat es etwas gebracht? Oder wartest du noch auf die Antwort.

[...]Sollten wir alle machen!!! [...] Der Anglophone sagt dazu: Waste of time!


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Bei  einer anderen Bank klappt es doch auch, für knapp 12€ hat man 3 Jahre ruhe....


Gelegentlicher Autor
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ja, aber...

Nicht für Namensaktien!!
ohne dass die Bank, das vorher kommuniziert hätte!

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