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Fonds-Steuerreform - Aktien werden zu Fonds

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 27
Registriert: 08.05.2016

Heute mit Schrecken gelesen: BB Biotech wird künftig als Fonds bewertet und dementsprechend gelten die neuen, lustigen Fonds-Steuerspielchen auch für BB Biotech (WKN A0NFN3). Hier bei Consors wird BB Biotech zwar noch als Aktie ausgewiesen, aber ein Blick in die Historie in meinem Depot zeigt: Fiktiver Verkauf/Kauf zum 01.01.18 ist erfolgt.

 

Das ist echt der Wahnsinn, welche Kapriolen die Fonds-Steuerreform schlägt. Wenn mans auf die Spitze treibt, ist ja jede Holding ein Fonds. Und noch weiter auf der Spitze könnte dann jedes Unternehmen, das eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen hat, als Fonds bezeichnet werden. RWE - der Innogy-Fonds. Der Wahnsinn. Wenns so weitergeht, dreh ich noch durch. 😉

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
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Beiträge: 187
Registriert: 24.02.2016

Ich habe bei der BB Biotech um eine Einschätzung der Gesellschaft gebeten und eine interessante Information erhalten, die auch auf deren Firmenwebsite einsehbar ist: klick

 

Danach handelt es sich ab dem 01.01.2018 bei der BB Biotech tatsächlich in steuerlicher Hinsicht um einen (Publikums-) Investmentfonds. Allerdings verfügen die Schweizer offensichtlich über deutlich mehr Kenntnisse im Auslegen deutscher Steuergesetze als einige deutsche Depotbanken, denn da heißt es insbesondere:

 

"Nach den im neuen Investmentsteuerrecht vorgesehenen Übergangsregelungen gelten

die zum 31.12.2017 gehaltenen Aktien der der BB Biotech AG (zum letzten Börsenkurs

im Jahr 2017) steuerlich als veräußert und zum 1.1.2018 neu angeschafft. Durch diese

„fiktive“ Veräußerung wurden also Ende 2017 einmalig die Besteuerungsfolgen einer

Veräußerung der Aktien der BB Biotech AG durch den jeweiligen Aktionär ausgelöst.

Eine effektive Besteuerung erfolgt allerdings erst in dem Zeitpunkt, in dem die Aktien

später tatsächlich verkauft werden. Bis dahin fällt noch keine Steuer auf den fiktiven

Veräußerungsgewinn an. Der zu versteuernde Veräußerungsgewinn wird bei

tatsächlicher Veräußerung dann anteilig zwischen altem (bis 31.12.2017) und neuem

Recht (ab 1.1.2018) aufgeteilt."

 

Ich möchte deshalb noch einmal die Verantwortlichen der CB eindringlich um eine wahrheitsgemäße und transparente Depotansicht mit den tatsächlichen Einstandskursen auch von Fonds und ETFs bitten, wie ich es auch bereits hier als Verbesserungsvorschlag gepostet habe!


Routinierter Autor
Beiträge: 103
Registriert: 25.02.2014

Im Januar habe ich OHI und einen Teil von SKT verkauft. Beide werden scheinbar auch als Fond gehandhabt. Es handelt sich hierbei um US-REITs. Das ist für mich ein Unding, dass Aktien als Fonds deklariert werden.

 

Das ist ja so als wenn man Äpfel mit Birnen oder Autos mit Flugzeugen vergleicht. Im Moment warte ich immer noch auf die Abrechnung.

 

Die Politik sollte mal sinnvolle Steuerreformen durchführen. Steuerverschwendung zu vermeiden, wäre auch mal sinnvoll... 


Enthusiast
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Registriert: 14.11.2016

Tja, wir deklarieren fiktive Gewinne auf fiktive Fonds. Vielleicht sollten wir die die Steuern auch nur mit fiktivem Geld zahlen. Consors könnte jedem Kunden dafür ein fiktives Konto in einer fiktiven Währung einrichten, wo Finanzamt und Consors machen können, was sie wollen.

 

Spass beiseite: Fonds (und REITS...) sind wohl nur der Präzedenzfall. Über kurz oder lang wird wohl Alles auf diese Weise besteuert werden. Der Staat braucht Geld 😐 Der Straftatbestand der Steuerverschwendung steht übrigens bereits in mindestens einem Parteiprogramm.


Enthusiast
Beiträge: 187
Registriert: 24.02.2016

Hallo @Mic14,

 

so unsinnig ist die Investmentsteuerreform nun auch wieder nicht, denn durch sie werden jetzt inländische und ausländische Fonds gleichgestellt und bei Ausschüttungen wird die Doppelbesteuerung (Körperschaftsteuer bei der Fondsgesellschaft + Kapitalertragsteuer beim Anleger) zumindest teilweise reduziert Smiley (zwinkernd)

 

Allerdings ist das Gesetz leider nicht vollkommen eindeutig formuliert, was zu der absurden Interpretation durch einige Depotbanken, einschließlich der CB, geführt hat. Natürlich ist der fiktive Verkauf allein aus steuerlicher Sicht vorzunehmen, um die Trennung von altem und neuem Steuerrecht sauber bewerkstelligen zu können. Die fiktiven Werte gehören daher absolut nicht in die Depots der Bankkunden, sondern müssten im Hintergrund von den Banken für die korrekte Steuerermittlung im Falle eines späteren Verkaufs mitgeführt werden.

 

Würde man die Anwendungs- und Übergangsvorschriften im § 56 (2) InvStG nur minimal erweitern, wäre die mMn eigentlich nach Einsatz von gesundem Menschenverstand und kaufmännischen Mindestanforderungen selbstverständliche Auslegung stichhaltiger, aber leider wurde hier der ausdrückliche Hinweis auf die rein steuerliche Auswirkung, die ein Steuergesetz ja nur haben kann, für weniger versierte Gesetzesausleger vergessen Smiley (traurig)

 

Dort heißt es jetzt:

 

"Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem Investmentsteuergesetz in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 1. Januar 2018 erstmals in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen (Alt-Anteile), gelten mit Ablauf des 31. Dezember 2017 als veräußert und mit Beginn des 1. Januar 2018 als angeschafft. Als Veräußerungserlös und Anschaffungskosten ist der letzte im Kalenderjahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis anzusetzen. Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises."

 

während gemeint ist:

 

Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem Investmentsteuergesetz in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 1. Januar 2018 erstmals in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen (Alt-Anteile), gelten in steuerlicher Hinsicht mit Ablauf des 31. Dezember 2017 als veräußert und mit Beginn des 1. Januar 2018 als angeschafft. Als Veräußerungserlös und Anschaffungskosten zur Steuerermittlung ist der letzte im Kalenderjahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis anzusetzen. Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des zur Steuerberechnung anzusetzenden Rücknahmepreises.

 

Da es sich beim InvStG um ein Steuergesetz handelt, sind die Verfasser wohl davon ausgegangen, dass es nur von sachkundigen Stellen umgesetzt wird, die solche Feinheiten selbst erkennen, was sich im Nachhinein leider als Fehler herausstellt ...


Enthusiast
Beiträge: 187
Registriert: 24.02.2016

Hallo @expat,

 

Der Staat braucht Geld

 

genau so ist es. Soweit ich weiß, ist die Abschaffung der KapESt schon in der GroKo erklärtes Ziel und eins ist mal sicher: Eine neue Versteuerungsweise wird ganz sicher nicht günstiger für den Anleger werden Smiley (traurig)

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