Hallo, mal wieder eine Frage zur Vorabpauschale. Hab hier einige Beiträge durchforstet, aber nichts Passendes gefunden. Wie der Titel schon sagt, geht es um die Vorabpauschale bei Altbeständen. Für Altbestände holt man sich ja die Steuer bis 100.000 € mit dem Jahresausgleich vom Finanzamt zurück. Die Vorabpauschale (02.01.) kommt gewöhnlich allen Dividendenzahlungen zuvor, sodass der Freistellungsauftrag bevorzugt auch für die Vorabpauschale von Altbeständen angerechnet wird. Bedeutet das, dass ich dann vom Finanzamt Steuern zurückholen muss, die ich tatsächlich nicht gezahlt habe, weil der Freistellungsauftrag dies verhindert hat? Oder kann ich dann nichts zurückholen, weil ich eben tatsächlich nichts gezahlt habe und ein Teil meines Freistellungsauftrags verpufft sinnlos? Falls letzteres zutrifft: Dann macht es ja Sinn, wenn man die Fonds vom Freistellungsauftrag ausschließt. Ich habe 2 separate Depots bei meinem Konto bei Consors: Geht das, dass ich den Freistellungsauftrag nur für ein Depot laufen lasse oder muss ich die entsprechenden Fonds zu einer anderen Bank bringen? Eine andere Lösung wäre, den Freistellungsauftrag im Vorjahr zu löschen, sobald dieser verbraucht ist und nach Abrechnung der Vorabpauschale im Folgejahr wieder zu stellen. Das wäre aber sehr umständlich. Vielen Dank für die Hilfe und schönen Gruß
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