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Eintragung ausländischer Namensaktien ins Aktionärsregister

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Aufsteiger
Beiträge: 2
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Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob ausländische Namensaktien auch ins Aktionärsregister eingetragen werden oder ob das nur für deutsche Namensaktien gilt, wie bei den meisten Depotbanken. Leider hat der Kundenservice nur mit einer Standardantwort geantwortet, die meine Frage nicht beantwortet hat.

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
Gelegentlicher Autor
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Hallo zusammen,

 

ich hatte mich Ende 2022 wegen des Kaufs von Schweizer Pyjama-Papieren 😉 an den Kundensupport gewandt und auch eine Antwort bekommen. Ich möchte sie euch nicht vorenthalten, auch wenn sie für meine Anfrage gilt und nicht notwendigerweise auch für eure Konstellationen zutrifft. Und ein bisschen von den Socken gehauen hat mich das dann schon. Et voilà, Zitat:

 

"Es kommt nun drauf wo Sie Ihre Aktien kaufen, ob in  Deutschland oder in der Schweiz. Daher möchten wir Sie vorab über  Folgendes informieren: Wenn der Kundenbestand in Girosammel-Verwahrung (Lagerland Deutschland) liegt, so muss für die Eintragung erst eine Umlegung in Lagerland Schweiz erfolgen. Es fallen Umlegungsgebühren i.H.v. 54,49 € an. Für die dauerhafte Eintragung fallen dann noch einmalig die Gebühren in Höhe von 51,45 € an. Mit einem Eintragungsgesuch (Formular, welches wir dem Kunden zusenden würden) können wir dann die Aktien bei der Gesellschaft dauerhaft eintragen lassen. Dies hat allerdings zur Folge, dass wir seinen Bestand sperren müssen. Handel usw. sind nur mit "unregistrierten" Aktien möglich. D.h. wenn der Kd. verkaufen möchte, müssten wir die Stücke erst wieder austragen lassen bei der Gesellschaft. Das kann mehrere Wochen dauern. Wenn der Kunde mit diesem Vorgang und den Gebühren einverstanden ist, senden wir ihm gern unverbindlich das Formular zu. Die weitere Bearbeitung, Belastung Gebühren und die Veranlassung der Umlegung Lagerland erfolgen bei Eingang des unterschriebenen Eintragungsgesuches im Original bei uns."

 

Also, das Ganze kostet auf jeden Fall nen flotten Hunni, Ordergebühren je nach Handelsplatz kommen noch dazu, in Zürich liegen die bei knapp 50 Euro Grundgebühr, sparst dir also auch nix, wenn du in der Schweiz kaufst. Bei 20 Aktien Minimum, die insg. bei rd. 800 Euro liegen, ist das schon enorm.

 

Ich hab mich deshalb damals gegen den flauschigen Pyjama entschieden, sag' ich ganz ehrlich, zumal, wenn ich nur nach Austragung verkaufen könnte, was mehrere Wochen dauert (wie mutmaßlich auch die Eintragung) - dann lieber weiter schön in der Boxershort pennen. 😄


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Hallo liebe Community,

vielen Dank für Ihre zahlreichen Nachrichten und den Austausch untereinander.

Ich habe Ihre Fragen intern bereits weitergegeben und warte hier noch auf eine Rückmeldung. Sobald mir diese vorliegt, werde ich sie hier unverzüglich mit Ihnen teilen.

Bis dahin bitte ich Sie jedoch noch um ein wenig Geduld. Sie werden nicht vergessen, wir verfolgen all Ihre Beiträge aufmerksam.

Viele Grüße

CB_Evelin
Community-Moderatorin

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Moderator
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Hallo zusammen,

wie versprochen melde ich mich hier mit der Antwort bei Ihnen zurück.

Haben Sie an der Schweizer Börse Schweizer Namensaktien gekauft, dann liegen diese bereits auf Lagerland Schweiz. Eine Umlegung des Lagerlandes vor Eintragung im Aktienregister ist somit nicht mehr notwendig.

Viele Grüße

CB_Evelin
Community-Moderatorin

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Gelegentlicher Autor
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Okay, danke. Aber dann sind es insgesamt auch 49,95 Euro Ordergebühr in Zürich plus etwa 50 Euro Gebühr für die Eintragung, richtig?

Also, wie man es dreht und wendet, ob man in der Schweiz oder in Deutschland kauft, kostet es mehr oder weniger 100 Euro an Gebühren, richtig?

 

Danke für eine Antwort!

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Aufsteiger
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Erstmal vielen Dank an "CB_Evelin" für den für mich wertvollen Hinweis zum Lagerland!!

 

Das Thema von markusr möchte ich aber auch gern aufnehmen, denn ich hatte in div. Posts gelesen, dass die Eintragung in das (Schweizer) Aktienregister bei CB nicht mehr um die 50,-- EUR, sondern "nur" mehr ca. 25,-- EUR kostet. Ist das so korrekt bzw. würde mich hier eine konkrete Aussage interessieren.

Vielen Dank

 

@MarkusR: Das ist halt jetzt relativ zu sehen. z.B. bei der Eintragung einer Lindt-Aktie würde das jetzt nicht sondernlich ins Gewicht fallen, bei der "Pyjama-Aktie" natürlich schon 😉


Gelegentlicher Autor
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@WKCB: Das stimmt, ich hatte jetzt nicht an den 4-Kilo-Schokokorb gedacht, sondern an den flauschigen Pyjama. 🙂

Dafür wären dann auch 25 Euro für die Eintragung wirklich viel, aber interessant wäre es trotzdem, zu erfahren, was es kostet.

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Bei der Eintragung von Aktien in ausländische Aktienregister ist zu beachten, dass die Gebühr der ausländische Lagerstelle von Consors immer an den Kunden weitergereichte wird. Somit würde eine Eintragung von Aktien in der Schweiz ca. € 75 kosten, wenn Consors die Gebühr aus dem PLV berechnet. Weiter zu bedenken ist, dass diese Position eventuell bei der Berechnung des Beleihwertes ignoriert wird, da man die Position erst nach einer Löschung aus dem Schweizer Aktienregister verkaufen kann.

 


Gelegentlicher Autor
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Registriert: 24.04.2020

... und Verkauf erst nach Austragung der nach Eintragung gesperrten Anteile.

Eieiei ... ein bissl viel Brimborium wegen eines Pyjamas, würde ich sagen - auch wenn der noch so flauschig sein mag. 😄

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Gelegentlicher Autor
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Registriert: 30.03.2018

Hallo zusammen und danke für die diversen Auskünfte, die aber z.T. in diesem Thread bereits früher so gepostet wurden. Mein eigentliches, originäres Problem ist nach wie vor: Wie komme ich nun an das besagte Formular zur Eintragung ins Aktienregister? Ich habe Consors über das Kontaktformular angeschrieben, auch eine Ticket Nr. erhalten, jedoch keine Antwort und kein Formular. Auf nochmalige Rückfrage erneut keine Antwort.

 

Ich werde dies nun mit Verweis auf diesen Thread nochmal versuchen.... vielleicht klappt's ja.

 

PS. Den Aufwand macht man natürlich nicht für EINEN Pyjama, sondern für jedes Jahr einen 😉

 

PPS. Der Lindt-Schokokoffer wird nicht nach DE versendet.

 

MfG,

mmhh

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
Moderator
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Registriert: 05.10.2021

Hallo liebe Community,

gerne beantworte ich hiermit Ihre Fragen zu den Gebühren.

Für die Schweiz beträgt die Umlegungsgebühr 54,49 Euro. Für eine dauerhafte Eintragung fallen zusätzlich noch einmalig Gebühren in Höhe von 51,54 Euro an.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit klären konnte.

Viele Grüße

CB_Evelin
Community-Moderatorin

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