Hallo zusammen, Ich habe Klärungsbedarf zur Regelung der Quellensteuer Frankreich seit Anfang 2018. Früher war es ja so: Es wurden 30% einbehalten und es waren 15% anrechenbar, der Rest war nur mühsam und kostenintensiv zurück zu bekommen. Nun liest man: Es fällt eine Einkommensteuer von 12,8% und Sozialabgaben von 17,2% an (also in Summe wieder 30%), wobei letzteren aber nur Personen unterliegen, die in Frankreich ansässig sind. Anrechenbar sind laut BZSt-Portal dementsprechend auch nur noch 12,8%. Auf meiner aktuellen Abrechnung zur Dividende Total SA wurden weiterhin 30% einbehalten, nun aber erstmals 12,8% als anrechenbar ausgewiesen. Das wäre noch schlechter als bisher. Bei den ersten beiden Quartalsdividenden wurden noch 15% als anrechenbar ausgewiesen (was aber nicht verwunderlich ist, da die 2018er BZSt-Liste erst Mitte des Jahres ausgegeben wurde). Nun meine Fragen: - Ist es richtig, dass weiterhin 30% einbehalten werden, oder sollten dies nun nur 12,8% sein? - Falls 30%, gibt es einen praktikablen Weg, die 17,2% Sozialabgaben, die für mich ja wohl nicht anfallen sollten, erstattet zu kriegen? - Falls sich etwas ändert, werden die beiden bereits 2018 nach alter Regelung versteuerten Quartalsdividenden rückwirkend geändert? Ich würde mich freuen, wenn es hier einen Frankreich-Experten gibt, der Näheres weiss. Viele Grüsse, mmhh
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