Morgen Zusammen,
heute geht Paypal an die Börse. Habe im Internet gelesen, dass die EInbuchung der PayPal-Aktien bereits am Freitag passieren sollte.
Ich meinem Depot hab ich leider immer noch nur die Ebay-Aktien ( gekauft vor 2 Jahren ).
Weis jemand mehr darüber?
Vielen Dank schon mal
Hallo hat schon irgend jemand von seinem Widerspruch eine Empfangsbestätigung seitens der Bank oder Finanzamt Frankfurt erhalten?
Liebe Community-Mitglieder,
an dieser Stelle möchten wir versuchen, eventuell noch offene Fragen zum Thema „Spin-off der Paypal-Aktie“ zu beantworten und Hintergründe zur Abwicklung des Spin-offs bei der Consorsbank zu erläutern.
Die Verbuchung der Aktien in die Kundendepots der Consorsbank erfolgt grundsätzlich erst, nachdem die Stücke von der Lagerstelle geliefert wurden. Als Verwahr- und Clearinggesellschaft der Consorsbank fungiert die Clearstream Banking S.A., die unterschiedliche Formen der Stückverwahrung nutzt. Die Umlagerung bzw. Einbuchung der Stücke in die Kundendepots seitens Clearstream kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Auf diesen Prozess hat die Consorsbank keinen Einfluss.
Am 22. Juli gegen 19.30 Uhr erhielt die Consorsbank die Stücke von der Lagerstelle, sodass am Folgetag mit der maschinellen Einbuchung in die Kundendepots begonnen wurde. Diese Einbuchung war gegen 13.00 Uhr vollständig abgeschlossen.
Die Consorsbank geht grundsätzlich nicht in Vorleistung, wenn Stücke noch nicht von der Lagerstelle geliefert wurden. Nach unserer Einschätzung würden wir uns mit einem anderen Vorgehen hier auch rechtlich mindestens in einer Grauzone bewegen. Uns ist bekannt, dass andere Banken anscheinend in Vorleistung gehen oder die Stücke im Depot zwar schon anzeigen aber für einen Handel sperren. Bei der zweiten Variante ist ein frühzeitiger Verkauf ebenfalls nicht möglich, bei einer "echten Vorleistung" besteht ein sehr hohes Risiko, sowohl für die Bank, als auch besonders für den Kunden: Verkäufe wären dann nämlich ungedeckte Leerverkäufe mit der Folge, dass mehr Stücke im Umlauf sind, als tatsächlich vorhanden. Das vorhandene Risiko einer Stornierung der Kapitalmaßnahme ist aus unserer Sicht zu diesem Zeitpunkt zu hoch, um einen Short-Handel zu ermöglichen. Dadurch entstünden ungedeckte Leerverkäufe, die gesetzlich nicht zugelassen sind.
Zur steuerlichen Behandlung und der entsprechenden Information:
Die Consorsbank wurde am Freitag, 17. Juli 2015 von der dafür zuständigen Stelle, dem WM Datenservice, darüber vollständig informiert, dass es sich bei der geplanten Kapitalmaßnahme der Ebay Inc. – der Abspaltung der Paypal-Aktien - um eine steuerwirksame Sachausschüttung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG an die Anteilseigner handelte. Für den Gegenwert (zum Zeitpunkt der Einbuchung mit Kurswert 36 EUR pro Aktie) der eingebuchten Stücke wurde somit automatisch Kapitalertragssteuer berechnet und abgeführt.
Da dieser Spin-off als obligatorische Maßnahme seitens der Ebay Inc. gilt, haben die Anteilseigner kein Wahl- bzw. Bezugsrecht. Für den geplanten Spin-off wurden Aktien aus der WKN 916529 (Ebay Inc.) in die WKN A14R7U (Paypal) im Verhältnis 1:1 ausgegeben. Aufgrund der kurzfristigen Mitteilung seitens WM Datenservice über die Klassifizierung des Spin-offs als steuerpflichtige Sachausschüttung und der Tatsache, dass der Anteilseigner kein Wahlrecht hat, hat die Consorsbank nicht zusätzlich über die Kapitalmaßnahme informiert. Aufgrund der Kurzfristigkeit ist dieses Vorgehen bei vergleichbaren Kapitalmaßnahmen leider die Regel.
Wir hoffen, den Vorgang noch einmal transparent erläutert zu haben und bitten um Ihr Verständnis für das beschriebene Vorgehen.
Michael Herbst
Community Manager
Hallo @Skiller,
in erster Instanz wird der Allgemeine Verrechnungstopf herangezogen. Sofern hier keine Verrechnung stattfindet und sofern ein Freibetrag angegeben wurde, wird dieser in der Folge automatisch berücksichtigt.
Alle wichtigen Informationen zur Abgeltungsteuer finden sie in unserem PDF "DIE ABGELTUNGSTEUER: WIR SORGEN FÜR DURCHBLICK."
Um Ihre Frage im Individuellen zu klären, steht Ihnen Ihr persönliches Betreuungsteam gerne zur Verfügung.
Viele Grüße aus Nürnberg
Michael Herbst
Community Manager
Guten Morgen,
habe meinen Wiederspruch an Consors und an das Finanzamt Frankfurt gesendet.
Von Consors kam die Ablehnung des Einspruches am Samstag.
Es wurde wieder nur auf den Split hingewiesen. Und das man nicht zuständig sei.
Mich würde Intressieren ob man eine rechtliche Handhabe auf die Informationspflicht von Consors hat. Siehe Beitrag laut Consors.Hier gibt Consors die Info das Ihnen bereits am 17.07. bekannt war das es Steuerpflichtigt wird. Hier hätten wir aber noch verkaufen können.
Gruß charlyhain
Sehr Lesenswerter Bericht zu unserer Sache:
........."
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Unverhofft kommt oft - im wahren Leben ebenso wie an der Börse. Dies bekommen gerade Ebay-Aktionäre bitter zu spüren. Der Internethandelsriese hatte am 17. Juli seine Bezahltochter Paypal abgespalten und an die Börse gebracht. Anleger bekamen dafür am 20. Juli für jede gehaltene Ebay-Aktie ein Paypal-Papier ins Depot gebucht. Der erste Börsenkurs notierte bei 39 Euro.
Die böse Überraschung: Anders als von vielen Depotbanken vorab den Kunden kommuniziert (siehe €uro am Sonntag 28/2015), stufte der maßgebliche Dienstleister WM Datenservice diese Kapitalmaßnahme kurzfristig als eine "sofort steuerpflichtige Sachausschüttung" ein. "Aufgrund der nicht eindeutigen Sachlage gehen wir unter Risikogesichtspunkten von einem steuerpflichtigen Spin-off aus", sagt Thorsten Pohl von der Abteilung Steuern und Investmentrecht der WM Gruppe. "Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die Versteuerung mit dem Kurs der Paypal-Aktie im Zeitpunkt der Einbuchung", erklärt Pohl weiter.
Das hat Folgen für die Anleger: Ihnen wird auf den Kurswert der neu zugeteilten Paypal-Aktien Kapitalertragsteuer, Soli-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (insgesamt bis zu 27,99 Prozent) vom Verrechnungskonto abgebucht - ohne dass sie zuvor Bares erhalten haben. Bei zu geringem Guthaben rutschen Depotkunden dann ins Minus.
"Diese Kehrtwende ist überraschend und nicht ganz nachvollziehbar", moniert der auf Kapitalmaßnahmen spezialisierte Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München. Wie die meisten Experten hatte er erwartet, dass Depotbanken die Paypal-Abspaltung "steuerneutral" behandeln können. "Die eingebuchten Paypal-Aktien hätten mit null Euro bewertet werden sollen - erst beim späteren Verkauf wäre dann der erzielte Erlös voll steuerpflichtig", erklärt Sahm. Alternativ hätten die "Anschaffungskosten" - der Kursgegenwert der neuen Papiere - auf Ebay- und Paypal-Aktien verteilt werden können. Auch in dem Fall kassiert der Fiskus nur indirekt beim späteren Verkauf.Betroffene Ebay-Aktionäre müssen dieser Besteuerungspraxis nicht tatenlos zusehen: Sie können innerhalb von vier Wochen nach Einbehalt Einspruch gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ihrer Depotbank einlegen. Wer die Frist versäumt, kann auch eine Erstattung via Steuererklärung beantragen................."
Guten Tag @charlyhain,
vielen Dank für Ihre Frage. Diese möchte ich hiermit gerne beantworten. Ich verstehe die Verärgerung ob der steuerlichen Behandlung dieser Kapitalmaßnahme. Ich möchte Ihnen und der gesamten Community jedoch auch versichern, dass es nicht im Interesse der Consorsbank liegt, unsere Kunden zu verärgern bzw. zu benachteiligen.
Die Consorsbank handelt, wie viele ihre Mitbewerber auch, in dieser Sache gemäß ihren AGB sowie den vorliegenden Informationen des Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Die Consorsbank erhielt am Nachmittag des 17.07.2015 die finalen Informationen zur steuerlichen Handhabung. Trenntermin, also der bestandsrelevante Termin, war ebenso der 17.07.2015. Eine separate Information über die steuerliche Auslegung des BMF wäre demnach nicht mehr relevant gewesen, da diese Information unsere Kunden zu spät erreicht hätte um noch tätig zu werden.
Unseren AGB ist diese Handhabung dem Punkt B / XIII. Sonderbedingungen für den Handel in Finanzinstrumenten / 16 . Weitergabe von Nachric...zu entnehmen.
Natürlich stehen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten offen, an zuständiger Stelle gegen diese Handhabung Einspruch zu erheben. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass die Consorsbank entsprechend der Vorgaben des BMF gehandelt hat.
Michael Herbst
Community Manager
Hallo Herr Herbst,
es ist sehr geschickt von Ihnen und Ihren Kollegen, immer wieder auf die steuerliche Behandlung zu verweisen und somit von dem eigentlichen Thema abzulenken.
Consors ist der Informationspflicht nicht nachgekommen.
NEIN, nicht über die steuerliche Behandlung!
Sondern der Informationspflicht über die gesamte Maßnahme.
Ich habe von Consors keine einzige Information hierzu erhalten.
Bitte nehmen Sie hierzu Stellung.
Hierdurch sind mir *als Folge der Verletzung der Informationspflicht* Verluste entstanden:
- die von Ihnen bereits genannten steuerlichen Aspekte
- Nichtverfügbarkeit der Aktien
Dies sind die Folgen und nicht der Hauptaspekt, der hier zu klären ist.
Also:
Wieso hat mich Consors - anders als offensichtlich viele andere Banken - nicht im Vorfeld über die Kapitalmaßnahme (als solches) informiert?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüße
Aix