Ich habe heute folgendes von der DAB bekommen vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 28. Juli 2015. Die steuerliche Behandlung einer Abspaltung ergibt sich aus §20 Abs. 4a Satz 1 – 7 EStG, sowie den BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 22.12.2009 und 09.10.2012. Aufgrund der Gesetzesänderung mit der Hinzufügung der Sätze 6 – 7 im §20 Abs. 4a EStG ist auch noch das BMF-Schreiben „Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26 Juni 2013“ vom 03.01.2014 heranzuziehen. Bitte beachten Sie, dass wir laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die steuerliche Klassifizierung gemäß den Informationen, die wir von WM-Daten erhalten, übernehmen. Eine eigene steuerliche Klassifizierung von Wertpapieren nimmt die DAB Bank nicht vor. Sollte nachträglich eine Änderung bezüglich der Versteuerung veröffentlicht werden, werden wir die Kapitalmaßnahme selbstverständlich rückwirkend neu abrechnen. Ein Widerspruch gegen die durchgeführte Steuerberechnung gegenüber der DAB Bank ist nicht möglich. Dieser kann ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgen. Dies ist im §32d Satz 4 EStG entsprechend geregelt: „(4) Der Steuerpflichtige kann mit der Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung entsprechend Absatz 3 Satz 2 insbesondere in Fällen eines nicht vollständig ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrags, einer Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a Absatz 2 Satz 7, eines noch nicht im Rahmen des § 43a Absatz 3 berücksichtigten Verlusts, eines Verlustvortrags nach § 20 Absatz 6 und noch nicht berücksichtigter ausländischer Steuern, zur Überprüfung des Steuereinbehalts dem Grund oder der Höhe nach oder zur Anwendung von Absatz 1 Satz 3 beantragen.“ Da die DAB Bank weder eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung anbieten darf, bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir Sie zur weiteren Klärung an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt verweisen müssen. Sollten Sie Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen: Unter 089 88 95 6000 erreichen Sie unsere telefonische Kundenbetreuung montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr und samstags zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr. Alternativ können Sie uns auch ein Fax an die Nummer 089 500 68 2780 senden. Mit freundlichen Grüßen DAB Bank AG Ich habe micj auch bereits an die BaFin gewendet und wollte mich nun beim Finanzamt melden habt ihr ein Muster für den widerspruch oder habt ihr alle den von seite 7oder 8 genimmen aus der Diskussion?
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