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am 23.07.2015 14:35
am 23.07.2015 14:47
Nein. Es wurde einfach der Schlußkurs der Ebay Aktie genommen, etwa 61 und daraus dann anteilig der Ebay und Paypal Einstandspreis gemacht.
Dies ist aber falsch, weil ich ja weniger für die Ebay bezahlt hatte als der Schlußkurs war.
Selbst wenn die Differenz mit meinem Verlustkonto als Gewinn verrechnet worden wäre, hätte ich ja nun keinen Verlust bei beiden Positionen. Abgesehen davon, dass auch dies nicht korrekt wäre.
am 23.07.2015 14:50
am 23.07.2015 14:56
Ja so sehe ich das auch. Denn so wird ja Verlust ausgewiesen, der gar nicht angefallen ist.
am 23.07.2015 15:14
Servus,
also bei mir ist der komplette Gegenwert der Paypal Aktien (also Anzahl x 36 Euro) als "KAPST-PFLICHTIGER KAPITALERTRAG" im Zuge einer "DIVIDENDENGUTSCHRIFT" ausgewiesen.
Zur Info da ja der ein oder andere fragte.
am 23.07.2015 15:26
Leute, kann mir als Dummi noch mal einer erklären, wie jetzt mit der steuerlichen Behandlung umgegangen werden muss, um diese richtig zu stellen ?
Den freundlicherweise von Philipp2500 zur Verfügung gestellten Widerspruch muss ich an die Consorsbank oder an das zugehörige Finanzamt der Consorsbank schicken ? Wäre das die richtige Vorgehensweise ?
Bin für jeden Hinweis dankbar...
am 23.07.2015 15:30
Hallo Leidgeplagte,
ja ich stehe auch auf dem Schlauch. Kann bitte jemand der schon Einspruch gemacht hat uns diesen zur Verfügung stellen. An wen wir den senden müssen usw. Ich sehe da echt viel kritisches auf uns zulaufen.
Vielen Dank.
am 23.07.2015 16:16
am 23.07.2015 16:24
am 23.07.2015 16:29