Morgen Zusammen,
heute geht Paypal an die Börse. Habe im Internet gelesen, dass die EInbuchung der PayPal-Aktien bereits am Freitag passieren sollte.
Ich meinem Depot hab ich leider immer noch nur die Ebay-Aktien ( gekauft vor 2 Jahren ).
Weis jemand mehr darüber?
Vielen Dank schon mal
Ich habe meiner Bank die Beschwerde geschrieben und laut Auskunft meines Vermögenverwalters muß die Bank meine Beschwerde an die BAFIN weiterleiten.
Er meinte allerdings auch, je mehr sich beschweren desto größer ist die Chance das die BAFIN der Sache nachgeht.
Also ich hab zunächst formell Widerspruch eingelegt, den Text schicke ich hier nicht, weil er voller persönlicher Daten ist und den Widerspruch anschließend begründet:
Begründung für den Einspruch gegen die Besteuerung des Ebay-Spin-Offs-
Durch Inkrafttreten des sogenannten Amtshilferichtlinien-‐Umsetzungsgesetz im Jahr 2013 wurden einige Passagen im Einkommensteuergesetz neu geregelt. Dies betrifft insbesondere die Regelung von Spin-‐Offs. Aus diesem Gesetz trat insbesondere die sogenannte Fußstapfen-Theorie hervor, die besagt, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten im Verhältnis des Spin-‐Offs, vorliegend 1:1, auf die neuen und die alten Papiere aufzuteilen sind. Dies ergäbe im vorliegenden Fall bei einem ursprünglichen Kaufkurs von in meinem Fall ... einen neuen Anschaffungskurs von .... sowohl für die Paypal-‐Aktien, als auch für die Ebay-‐ Aktien. Die Abpaltung führt nicht dazu, dass die Anleger mit ihren Ebay-‐Aktien Gewinne oder Verluste realisieren, sondern es werden nur die vorhandenen Bestandteile in zwei Teile aufgespaltet. Eine Deklarierung als Sachdividende ist unsachgemäß, die Aktionäre haben nichts bekommen, was sie nicht schon vorher in anderer Form gehabt haben. Die Abspaltung folgt daher steuerneutral. Seit 2013 gilt die Fußstapfentheorie auch für ausländische Unternehmen.
Fazit: Der Ebay Spin-‐Off ist als steuerneutrale Maßnahme zu werten. Dies ergibt sich aus dem in 2013 begründeten Fußstapfen-‐Prinzip. Ich fordere Sie daher auf, die Steuerneutralität der Maßnahme festzustellen und meine Bank anzuweisen, die einbehaltene Steuer wieder an mich zurückzuführen.
Paypal wurde soeben bei mir eingebucht (Consorsbank) Steuern wurden bisher noch nicht abgezogen. Habe meine Ebay aktien am 14.07.2015 gekauft! Falls sich noch einige unsicher sind ob Sie Spinoff berechtigt sind die nach dem 08.07. gekauft haben.
Meine wurden ebenfalls gerade eingebucht, mit Datum 22.07.2015
In den Details ist allerdings der Kurs mit 36,00 Schlusstag 20.07.2015 vermerkt.
eingebucht; aber halt über 4,-€ weniger Wert; als noch vor zwei Tagen. (Kurs)
Hätte ich Sie vor zwei Tagen bereits gehabt; hätte ich sie bei über 39,-€ verkauft.
Nun heisst es wieder warten, bis der Kurs ansteigt.
Ärgerlich das ganze.
Warten wir einmal, nicht dass wir nicht noch Steuern berappen müssen.
Was mich aber wundert, dass der EK bei beiden Positionen nun höher hinterlegt ist, als das was ich für die Ebay Aktien bezahlt habe. Dadurch habe ich keinen Gewinn, der aber angefallen ist.
Ist das bei Euch ebenfalls so?
Habe Consors bereits angeschrieben, mit der Bitte um Prüfung und eventueller Korrektur