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Einbuchung Paypal Aktien ins Depot

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Morgen Zusammen,

 

heute geht  Paypal an die Börse. Habe im Internet gelesen, dass die EInbuchung der PayPal-Aktien bereits am Freitag passieren sollte.

Ich meinem Depot hab ich leider immer noch nur die Ebay-Aktien ( gekauft vor 2 Jahren ).

 

Weis jemand mehr darüber?

 

Vielen Dank schon mal

172 Antworten 172
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Ist es so, dass sie bei der eBay Aktie den ursprünglichen Kurs ansetzen und bei Paypal die Hälfte davon?
Wenn ja handhaben sie es als steuerpflichtige Sachdividende.
Dann solltest du Widerspruch beim Finanzamt deiner Bank einlegen, weil sie dir dann Steuern auf den Buchungskurs von Paypal einziehen.
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Nein. Es wurde einfach der Schlußkurs der Ebay Aktie genommen, etwa 61 und daraus dann anteilig der Ebay und Paypal Einstandspreis gemacht.

Dies ist aber falsch, weil ich ja weniger für die Ebay bezahlt hatte als der Schlußkurs war.

Selbst wenn die Differenz mit meinem Verlustkonto als Gewinn verrechnet worden wäre, hätte ich ja nun keinen Verlust bei beiden Positionen. Abgesehen davon, dass auch dies nicht korrekt wäre.

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Ja also richtig wäre es, wenn dein EBay- Einstandskurs genau hälftig auf Paypal und EBay verteilt werden würde.
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Routinierter Autor
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Ja so sehe ich das auch. Denn so wird ja Verlust ausgewiesen, der gar nicht angefallen ist.

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Gelegentlicher Autor
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Servus,

 

also bei mir ist der komplette Gegenwert der Paypal Aktien (also Anzahl x 36 Euro) als "KAPST-PFLICHTIGER KAPITALERTRAG" im Zuge einer "DIVIDENDENGUTSCHRIFT" ausgewiesen.

Zur Info da ja der ein oder andere fragte.

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Leute, kann mir als Dummi noch mal einer erklären, wie jetzt mit der steuerlichen Behandlung umgegangen werden muss, um diese richtig zu stellen ?

 

Den freundlicherweise von Philipp2500 zur Verfügung gestellten Widerspruch muss ich an die Consorsbank oder an das zugehörige Finanzamt der Consorsbank schicken ? Wäre das die richtige Vorgehensweise ?

 

Bin für jeden Hinweis dankbar...


Gelegentlicher Autor
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Hallo Leidgeplagte,

ja ich stehe auch auf dem Schlauch. Kann bitte jemand der schon Einspruch gemacht hat uns diesen zur Verfügung stellen. An wen wir den senden müssen usw. Ich sehe da echt viel kritisches auf uns zulaufen.

Vielen Dank.

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@ FetterCharlie
Du musst den Widerspruch an das Finanzamt deiner Bank schicken.
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Verstehe ich es denn richtig, dass ich 2 Möglichkeiten habe:

1. Widerspruch an das Finanzamt der Bank
2. Widerspruch bzw Klarstellung mit der Einkommenssteuererklärung 2015

Gibt es da Vor- und oder Nachteile ?

Wäre ich mir des vollen Umfangs dieser Auswirkungen bewusst gewesen, wäre ich vorher ausgestiegen...

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Ja ist beides möglich, Vorteil des sofortigen Widerspruchs wäre, dass du dein Geld sofort zurückbekommst und nicht bis nächstes Jahr warten musst.
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