Also ich hab zunächst formell Widerspruch eingelegt, den Text schicke ich hier nicht, weil er voller persönlicher Daten ist und den Widerspruch anschließend begründet: Begründung für den Einspruch gegen die Besteuerung des Ebay-Spin-Offs- Durch Inkrafttreten des sogenannten Amtshilferichtlinien-‐Umsetzungsgesetz im Jahr 2013 wurden einige Passagen im Einkommensteuergesetz neu geregelt. Dies betrifft insbesondere die Regelung von Spin-‐Offs. Aus diesem Gesetz trat insbesondere die sogenannte Fußstapfen-Theorie hervor, die besagt, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten im Verhältnis des Spin-‐Offs, vorliegend 1:1, auf die neuen und die alten Papiere aufzuteilen sind. Dies ergäbe im vorliegenden Fall bei einem ursprünglichen Kaufkurs von in meinem Fall ... einen neuen Anschaffungskurs von .... sowohl für die Paypal-‐Aktien, als auch für die Ebay-‐ Aktien. Die Abpaltung führt nicht dazu, dass die Anleger mit ihren Ebay-‐Aktien Gewinne oder Verluste realisieren, sondern es werden nur die vorhandenen Bestandteile in zwei Teile aufgespaltet. Eine Deklarierung als Sachdividende ist unsachgemäß, die Aktionäre haben nichts bekommen, was sie nicht schon vorher in anderer Form gehabt haben. Die Abspaltung folgt daher steuerneutral. Seit 2013 gilt die Fußstapfentheorie auch für ausländische Unternehmen. Fazit: Der Ebay Spin-‐Off ist als steuerneutrale Maßnahme zu werten. Dies ergibt sich aus dem in 2013 begründeten Fußstapfen-‐Prinzip. Ich fordere Sie daher auf, die Steuerneutralität der Maßnahme festzustellen und meine Bank anzuweisen, die einbehaltene Steuer wieder an mich zurückzuführen.
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