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Clearstream Banking: Handhabung von derzeit zugelassenen Wertpapieren im Zusammenhang mit Cannabis

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Gelegentlicher Autor
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Registriert: 25.06.2018

 Während mehr und mehr Länder weltweit Cannabis legalisieren, wird jetzt in Europa sogar der Handel mit Aktien verboten.

 

Clearstream, die Verwhrstelle für Aktien, wird ab dem 28.09.2018, mit der schwammigen Begründung "rechtliche Gründe" keinen Handel der gelisteten Cannabis-Aktien mehr durchführen (pdf der Liste unter dem link s. u.).

"Clearstream Banking will only offer processing of receipt free of payment and against payment instructions from the local market until close of business on settlement date 29 June 2018. The Bridge will be closed from this date.

Clearstream Banking will continue to offer the following services until close of business on settlement date 28 September 2018 for OTC and stock exchange transactions:

  • Processing of free of payment and against payment internal instructions (within Clearstream Banking);
  • Processing of free of payment and against payment delivery instructions towards the local market.

"Customers are therefore asked to use the transition period to move their positions in the respective securities out of Clearstream Banking before the 28 September 2018 deadline."

http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/settlement/d18044/97742

 

Muss, wer weiter seine Aktien handeln will, eine kostenpflichtige Bestandsumlegung durchführen(?).

Wenn ich in meinem Depot bei der jeweiligen Aktie auf "Details" klicke, sehe ich, dass meine Cannabis-Aktien in USA/Kanada gelagert werden.

 

Muss ich jetzt, wenn ich diese Aktien nach dem 29.06.2018, bzw. dem 28.09.2018 weiter handeln will, etwas unternehmen?

 

Wenn ja - was muss ich tun?

Und was kostet mich das?

 

Mit freundlichen Grüßen

oannes

53 Antworten 53
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Gelegentlicher Autor
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Und was ist mit Aktien, die weder auf der "zugelassen" noch auf der "verboten" Liste stehen?

Ich denke da z.B. an CannaRoyalty (A2DH0P), die offenbar und schon vom Namen her eine Cannabis Aktie ist, aber lustigerweise auf keiner der beiden Listen steht.

Was ist mit solchen Aktien?

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Routinierter Autor
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Clearstream hat hier meines Erachtens nur oberflächlich die Liste erstellt.

 

Ich habe vier Cannabisaktien

https://www.consorsbank.de/ev/aktie/aurora-cannabis-CA05156X1087

https://www.consorsbank.de/ev/aktie/canopy-growth-CA1380351009

Beide stehen auf der legalen Liste

 

https://www.consorsbank.de/ev/aktie/auxly-cannabis-grp-CA05335P1099

https://www.consorsbank.de/ev/aktie/abcann-global-CA00287W1032

Diese beiden stehen nicht auf der Liste. Beide sind aber im medizinischen Cannabis Bereich wie Aurora und Canopy tätig. Da das mit dem medizinischen Cannabis in Luxemburg legalisiert wurde, mache ich mir bzgl. der beiden Unternehmen keine Gedanken. Das passt meines Erachtens. Canopy und Aurora durfte man bis vor kurzem auch nicht handeln (lt. Clearstream).

In einem vorherigen Beitrag hatte ich ja schonmal erwähnt, dass Auxly ursprünglich einen anderen Namen (Cannabis Wheaton) hatte. Diese Aktie durfte auch nicht gehandelt werden. Jetzt erscheint sie aber auf beiden Listen gar nicht mehr (sowohl mit dem alten als auch mit dem neuen Namen).

 

Was soll man dazu sagen?

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Liebe Community,

die Verwahrungsbeschränkungen von Clearstream beziehen sich explizit auf die aufgelisteten Gattungen. Beschränkungen bei weiteren Gattungen sind uns nicht bekannt.

Betroffene Kunden werden von uns direkt informiert. 

Ich bitte Sie diesen Thread nicht als primäre Informationsquelle anzusehen, da alle verbindlichen Informationen den betroffenen Kunden direkt zugestellt werden.

Mit besten Grüßen

CB_Andy
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Wann wird man denn informiert. Ich habe bisher noch immer keine Nachricht erhalten obwohl ich zwei der Werte in meinem Depot habe. 

 

Grüße

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@TDADA

Wann hast Du denn zuletzt überprüft, ob die Werte auf der Liste stehen oder nicht?

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Also meines erachtens stehen die Werte Friday Night inc. sowie ICC LABS INC. noch auf der aktuellen Liste oder?

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Gelegentlicher Autor
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Registriert: 29.06.2018

Am 24.07.2018 habe ich ein Terminanschreiben zu diesem Thema erhalten, dass sich für mich eigentlich so liest, als sei die Thematik geklärt.

 

"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

unsere Lagerstelle Clearstream Banking hat auf Ihrer Homepage mitgeteilt, ....

 

Die betroffenen Werte können Sie folgender Internetseite ....

 

Eine Folge der Einschränkung ist die Handelseinstellung dieser Wertpapiere über die Deutsche Börse AG ....

 

Sofern die Handelbarkeit betroffener Werte durch die jeweilige Börse noch gegeben ist, ermöglichen wir den Handel an deutschen Börsenplätzen einschließlich bis 14.09.2018.

 

Um die Verwahrung und den Handel Ihrer Wertpapiere weiterhin zu gewährleisten, werden wir nach dem 14.09.2018 Ihre Bestände in den betroffenen Gattungen kostenlos auf unsere Lagerstelle in den USA transferieren. Dies erfolgt automatisch, sodass Sie mit Handelsbeginn USA/Kanada am 17.09.2018 über Ihren Bestand verfügen können. Sie müssen dafür nichts unternehmen.

 

..."

 

Ich nehme an, betroffene Gattungen sind die Wertpapiere, die nicht in der Liste stehen. Übersehe ich etwas oder ist die Sache damit geklärt?

 

Gruß

Sanjo

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Moderator
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Registriert: 17.09.2015

Hallo Sanjo,

die betreffende Liste, die in Ihrer aktuellen Version noch etwa 60 Papiere enthält ist die Liste jener Papiere welche den neuen Regelungen unterliegen. Diese Papiere können noch bis zum 14.09.18 gehandelt werden und werden unsererseits am 17.09.2018 in die Vereinigten Staaten umgelegt.

Beste Grüße

CB_Kai

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Kann ich denn jetzt noch meine Cannabis-Aktien von einem anderen Broker in mein Depot bei der Consorsbank transferieren, um diese dann ab dem 14.09. in den USA handeln zu können?

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