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Das ist die Grundlage

25 Prozent auf alles: Sie kennen diesen Spruch aus dem Kaufhaus. Was Sie aber sicher auch kennen, sind die Sternchen, die das „alles“ dann oft wieder relativieren. Die Angebote in der Bekleidungsabteilung im Kaufhaus gelten zum Beispiel doch nur für bestimmte Marken. Beim Thema Abgeltungssteuer ist das ähnlich.

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Wussten Sie eigentlich, ...

... wie viel Abgeltungsteuer jährlich gezahlt wird?

Rund 5 Milliarden Euro Abgeltungsteuer wurden insgesamt 2019 gezahlt.

(Quelle: Destatis; Stand: April 2020)

Abhängig vom Bundesland

Die Abgeltungsteuer wurde 2009 eingeführt. Sie umfasst eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die erste Ausnahme: Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent. Aber nicht in Bayern und Baden-Württemberg, da liegt sie bei 8 Prozent. Schon bei der Kirchensteuer also gibt es ein erstes Sternchen, das die Steuer etwas komplizierter macht.

 

Doch das muss Sie trotzdem nicht bekümmern: Denn der Steuerabzug erfolgt automatisch durch uns. Das heißt, dass Sie zunächst einmal nichts unternehmen müssen. Gleich berücksichtigt wird bei der Berechnung auch die steuermindernde Wirkung des Sonderausgabenabzugs für die Kirchensteuer. Der erfolgt pauschal und reduziert seinerseits die Abgeltungsteuer. Bei einem Kirchensteuersatz von 9 Prozent liegt die Kapitalertragsteuer dann rechnerisch nur noch bei 24,45 Prozent, bei einem Kirchensteuersatz von 8 Prozent liegt sie bei 24,51 Prozent.

Ausnahmen von der Kirchensteuer

Bei Gemeinschaftskonten wird die Steuer zu gleichen Teilen abgeführt. Ist ein Partner nicht Mitglied einer Kirche, ziehen wir natürlich nur die Hälfte der Kirchensteuer ab. Wenn wir Ihre Kirchensteuer nicht automatisch abführen sollen, müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern einen entsprechenden Sperrvermerk beantragen. Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge müssen Sie natürlich trotzdem entrichten und das dann über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung nachholen.

 

Treten Sie aus der Kirche aus, müssen Sie das Ihrem Finanzamt melden, nicht uns. Dort dauert es eine Weile, bis die Information verarbeitet ist. Wir machen einmal im Jahr eine sogenannte Anlassabfrage zu Ihrem Status, in der Regel in den Monaten September bis Oktober. Ist Ihr Austritt dann durch das Finanzamt noch nicht entsprechend aktualisiert worden, müssen Sie sich eventuell zu viel gezahlte Kirchensteuer über die Steuererklärung zurückholen.

Aus dem Lexikon
  • Aktien sind Wertpapiere, die dem Inhaber dokumentieren, dass er einen Anteil an einem Unternehmen, einer sogenannten Aktiengesellschaft, besitzt. Mehr lesen

  • Unter Festgeld versteht man die feste Anlage eines bestimmten Geldbetrags bis zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt. Mehr lesen

  • Als Tagesgeld bezeichnet man Geld, welches Anleger ihrem Kreditinstitut gegen einen Zinssatz kurzfristig zur Verfügung stellen.

  • Als Vollrisiko-Zertifikate bezeichnet man Inhaberschuldverschreibungen, deren Wertentwicklung an einen Basiswert, z. B. eine Aktie, gebunden ist und bei denen weder die Erträge noch die Rückzahlung des investierten Kapitals sicher sind. Mehr lesen

Die Abgeltungsteuer gilt grundsätzlich zum Beispiel für:

  • Zinserträge aus Tagesgeld, Festgeld oder festverzinslichen Wertpapieren
  • Dividenden bei Aktien
  • Gewinne aus Verkäufen von Wertpapieren, die Sie nach dem 1. Januar 2009 angeschafft haben
  • laufende Erträge von Investmentfonds

 

Übrigens: Bei Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren gilt das Prinzip „first in, first out“. Das bedeutet, dass die zuerst gekauften Wertpapiere auch zuerst wieder verkauft werden. Das ist für Sie relevant, wenn Sie Ihren Bestand in einem Wertpapier zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft haben. Mehr zu den Anschaffungsdaten finden Sie in Ihrer Depotübersicht. In der jeweiligen Position unter „Details“ sehen Sie die „Historie“.

Im nächsten Kapitel erfahren Sie, welche besonderen Regeln bei Fonds gelten.

Dieser Artikel klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

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