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Sparpläne und deren Gebühreneinzug

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Aufsteiger
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Registriert: 19.11.2017

Guten Tag,

 

ja ich habe wirkjlich überall gesucht aber irgendwie nie die Fragen beantwortet gefunden die ich jetzt stelle, und es wundert mich ein bisschen. Also folgende Situation:

 

Ich habe mir erstmals diverse EFT-Sparpläne angelegt und bei deren Auswahl den Lastschrifteinzug gewählt. Das bedeutet für mich dann, das die Sparsumme von meinem Girokonto abgebucht wird. Nun entstehen ja eventuell auch zusätzliche Kosten wie Ausgabeaufschläge (z.B. 1,5% auf die Sparsumme) oder Tradinggebühren sonstiger Art. NIrgends konnte ich jedoch einen Hinweis darauf finden von welchem Konto diese Zusatzkosten eingezogen werden.

 

Also die Frage(n). Werden alle Gebühren die entstehen können auch von meinem Lastschriftkonto eingezogen oder muss ich vorab Geld auf das Verrechnungskonto überweisen?

 

Ich wäre wirklich beruhigt wenn ich endlich wüsste wie es sich nun verhält.

 

Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch!

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 36
Registriert: 12.12.2016

@urvater

Für die Abbuchung der ab 2018 anfallenden Vorabbesteuerung bei thesaurierenden Erträgen wäre es durchaus logisch, daß das

Hinterlegte Gegenkonto Ihrer Verlustverrechnungstöpfe

genutzt wird. Es dient zur Gutschrift/Belastung aufgrund der Verrechnung der Abgeltungsteuer. Leider kann dort nur eines der eventuell mehrfach vorhanden Verrechnungskonten eingestellt werden.

 

Für Sparer ist das definitiv nicht besonders kundenfreundlich, aber Dividenden kann man andersrum ja auch nicht aufs Girokonto umleiten. Sonst bräuchte man am Ende ja gar kein Verrechnungskonto...

 

Vielleicht gibt es ja vorab doch noch eine Information der CB? Da die neue Regelung aber erst ab dem Geschäftsjahr 2018 gilt und zu Beginn nächsten Jahres das GJ2017 noch im bisherigen Verfahren abgerechnet wird, drängt diese Problematik noch nicht.

 


Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo @urvater,

nach Rücksprache mit den mit dieser Thematik befassten Kollegen, darf ich Ihnen den aktuellen Stand wiedergeben. Die Belastung durch die Vorabpauschale findet, wie richtig festgestellt, erstmalig in 2019 statt. Die Buchung selber wird voraussichtlich auf dem bzw. einem der Verrechnungskonten erfolgen. Ob die Belastung auch wahlweise auf einem Tagesgeld oder Girokonto möglich sein wird ist noch nicht abschließend geklärt.

Beste Grüße

CB_Kai

Community Moderator

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Gelegentlicher Autor
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Registriert: 27.07.2015

 Hallo,

 

dazu habe ich auch nochmal eine Anfängerfrage.

 

Gewinne sind steuerpflichtig, aber die Steuer wird nur direkt abgezogen, wenn kein Freistellungsauftrag oder ein Freistellungsauftrag in zu niedriger Höhe hinterlegt ist, oder habe ich das falsch verstanden?

 

Bei Eheleuten sind Kapitalerträge bis 1.602€ doch steuerfrei. Wenn also ein Freistellungsauftrag in angemessener Höhe vorliegt, wird keine Steuer eingezogen?

 

Und noch eine zweite Frage: Wenn ich jetzt beispielsweise einen Sparplan über 100€ monatlich mit der Apple Aktie mache, welche 1,5% Gebühr hat, werden ja quasi 1,50€ abgezogen und Aktien im Wert von 98,50€ gekauft. Welche Gebühren entstehen sonst noch, z. B. beim Verkauf der Anteile, wenn ich den Sparplan irgendwann einstampfe?

 

Danke!

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@seven7yseven

Die anfallende Steuer wird mit dem noch offenen Freibetrag verrechnet. Ist dieser nicht ausreichend wird die "restliche" Steuer direkt abgebucht. Soweit hast du alles richtig verstanden. Beid den 1602 € muss der andere Partner seinen teil zur Verfügung stellen (freiwillig) um diesen voll verwenden zu können.

 

Gebühren fallen im Sparplan nur die 1,5 % an, sofern keine anderen Bedingungen zu dem konkreten Fall existieren.

 

Beim Verkauf fallen die entsprechenden Gebühren für den Aktienhandel an. Da spielt es keine Rolle mehr ob man diese per Sparplan oder Direkthandel bezogen hat.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 12
Registriert: 27.07.2015

Vielen Dank, das war schon sehr hilfreich.


Was heißt denn "die entsprechenden Gebühren beim Aktienhandel".

 

Was sind das konkret noch für Gebühren? Pauschale oder auch wieder ein Prozentsatz?

 

 

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Beiträge: 992
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@seven7yseven

Die Consorsbank verlangt Gebühren pro Order(min 9,95€, max 69 € sonst 4,5€+0,025%)

Zusätzlich können Gebühren in unterschiedlicher Höhe je nach Handelsplatz entstehen.

 

ETFs werden wie Aktien an der Börse gehandelt. Aus diesem Grund sind die Gebühren denen vom "normalen" Aktienhandel gleich. Für andere Wertpapierarten können auch andere Gebühren gelten.

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 12
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Danke dir.

 

Das heißt, wenn ich monatlich über den Sparplan z. B. 100 Euro spare und die Aktie eine Gebühr von 1,5% Ausgabeaufschlag hat, dann zahle ich monatlich direkt bei Kauf die 1,5%, die vom Kaufbetrag abgezogen werden.

 

Und wenn ich dann einen Anteil von meiner Aktie wieder verkaufe, dann kostet mich das igendwas zwischen 9,95 und 69€ (4,5%+0,025% des Verkaufswerts)?

Wenn ich als Handelsplatz Consorsbank wähle, bleibt es ohne weitere Handelsplatzgebühren, oder?

 

Also grob wären das dann 1,5% vom Betrag, den ich investiere (in meinem Beispiel) + (4,50€ + 0,025% vom Verkaufswert) an Gesamtgebühren, wenn ich als Handelsplatz Consorsbank wähle?

 

 

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Enthusiast
Beiträge: 992
Registriert: 22.11.2016

Du darfst hier den Kauf und Verkauf sowie die Bank und den Handelsplatz nicht durcheinander bringen.

 

Kauf im Sparplan:

Von den 100 € werden 1,5% als Gebühr für den Sparplan abgezogen, sofern hier keine besondere Aktion vorliegt. 

Bei Aktien können noch 1,50 € für die Eintragung ins Aktienregister anfallen.

Weitere Gebühren fallen nicht an.

 

Verkauf aus Sparplan ist identisch mit Aktienverkauf, wenn es sich um Aktien oder einen ETF handelt, der über eine Börse verkauft wird.

Hier fallen die 9,95 € oder 4,5 € + 0,025% vom Volumen an. (max. 69,00 €)

Zusätzlich kann es noch Gebühren durch den gewählten Handelsplatz (Xetra, Berlin etc.) geben.

 

Zusätzlich bei Verkauf

Wenn dein Steuerfreibetrag ausgeschöpft ist, werden beim Verkauf noch die Abgeltungssteuer und der Soli fällig. Bist du in der Kirche, kommt auch noch Kirchensteuer oben drauf.

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Aufsteiger
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Hallo,

 

nach einigem Suchen im Forum ist das hier die erste klarstellende Aussage zu dem Thema, die ich finden konnte:

 

"bei Sparplänen erfolgt keine gesonderte Abrechnung für die 1.5% Gebühr im Sparplan.
So wird beispielsweise bei einer angenommenen Sparplanrate von 100 Euro ein Betrag von 98,50Euro im Sparplan angelegt."

 

Auf den Infoseiten über die Sparpläne steht dann "1,5% vom Sparbetrag".

 

Achtung, ich werde jetzt spitzfindig:

Nun ist doch aber die Formulierung meiner Meinung nach etwas unglücklich. Bei 1,5% Gebühr nimmt man doch an, dass 1,5% der gesparten Summe (was an den Fond geht) als Gebühr anfällt. Nach obiger Aussage wird aber 1,5% der "der Consorsbank zur Anlage überlassenen Geldmenge" als Gebühr abgezogen und der Rest angelegt. Faktisch bedeutet das dann aber eine höhere Gebühr von 1,52% des Geldes, das im Fond angelegt wird.

Wenn man also möchte, dass 100€ angelegt werden, muss man also 101,52€ (oder 101,53€ je nach Rundung) einstellen und eben nicht 101,50€. Mein Sparbetrag ist doch das, was im Fond ankommen soll, meine Annahme nach zumindest.

 

Vielleicht kann das noch mal jemand klarstellen von der Consorsbank oder einen Kommentar dazu abgeben. Vielleicht ist das ja auch sagen wir mal Quasi-Standard oder sogar irgendwo definiert.

 

Danke und viele Grüße

simon

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Autorität
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Registriert: 31.10.2016

Bei einem Betrag von 100 Euro werden 98,52 Euro angelegt und 1,48 Euro an Gebühren berechnet. Das sind nach Adam Riese und Prozentualrechnung 1,5022 Prozent.

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