abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Sparpläne und deren Gebühreneinzug

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 19.11.2017

Guten Tag,

 

ja ich habe wirkjlich überall gesucht aber irgendwie nie die Fragen beantwortet gefunden die ich jetzt stelle, und es wundert mich ein bisschen. Also folgende Situation:

 

Ich habe mir erstmals diverse EFT-Sparpläne angelegt und bei deren Auswahl den Lastschrifteinzug gewählt. Das bedeutet für mich dann, das die Sparsumme von meinem Girokonto abgebucht wird. Nun entstehen ja eventuell auch zusätzliche Kosten wie Ausgabeaufschläge (z.B. 1,5% auf die Sparsumme) oder Tradinggebühren sonstiger Art. NIrgends konnte ich jedoch einen Hinweis darauf finden von welchem Konto diese Zusatzkosten eingezogen werden.

 

Also die Frage(n). Werden alle Gebühren die entstehen können auch von meinem Lastschriftkonto eingezogen oder muss ich vorab Geld auf das Verrechnungskonto überweisen?

 

Ich wäre wirklich beruhigt wenn ich endlich wüsste wie es sich nun verhält.

 

Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch!

0 Likes
23 Antworten 23

Enthusiast
Beiträge: 992
Registriert: 22.11.2016

Hallo @NeulingOne,

 

bei einem Sparplan legst du die jeweilige Ausführungssumme fest. In dieser Summe sind alle Kosten für den Kauf enthalten. 

 

Bei einem ETF-Sparplan liegen die Gebühren bei der Consors Bank aktuell bei 1,5 %. Sofern kein Sonderangebot besteht, sind diese Gebühren in deiner von dir festgelegten Sparsumme schon enthalten und werden beim Kauf abgezogen.

Dein Girokonto wird bei Spärplänen nur mit deiner Sparsumme belastet.

 

Hast du thesaurierende ETFs, wird die Consors Bank ab 2018 die Vorabbesteuerung auf die thesaurierenden Erträge von deinem Verrechnungskonto abziehen. In diesem Fall sollte die Summe auf dem Verrechnungskonto vvorrätig gehalten werden, wenn man keine Überziehungszinsen zahlen will.


Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 19.11.2017
Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Also zusammengefasst sollte ab nächsten Jahr (ich habe tatsächlich thesaurierende Sparpläne) immer etwas für eventuelle Steuern auf dem Verrechnungskonto drauf sein.

Wäre natürlich schöner wenn man einen Monat später die Steuern zahlen müsste, dann wüsste man ungefähr wie viel man parat haben sollte.

Grüße
0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 992
Registriert: 22.11.2016

Ja so sieht es aus. Da aber feststeht, wann beim ETF das Geschäftsjahr endet, kann man den Zeitpunkt an dem der mögliche Steueranteil abgebucht wirdetwas eingrenzen. Ich denke hier werden wir nächstes Jahr alle schlauer sein, wenn man auch die Vorgehensweise der Consors Bank dazu dann kennt.

 

Im Optimalfall werden wir rechtzeitig üder den Zeitpunkt und die Höhe der Vorabsteuer informiert. Ob ein solches Vorgehen aber fachlich und technisch möglich ist wird sich zeigen. Dazu müsste die CB ja im Voraus über die Höhe der thesaurierten Erträge Informationen erhalten, was ich für relativ unwahrscheinlich halte.

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 85
Registriert: 05.12.2014

Hallo,

 

ich hoffe mal stark, dass die Consorsbank für die fälligen Steuern das gleiche Konto wie für den Einzug der Sparrate nutzt, was bei mir mein Girokonto ist. Fände ich nicht kundenfreundlich, wenn hier auf einmal ein negativer Saldo auf dem Verrechnungskonto entsteht, den man manuell ausgleichen muss.

 

Grüße

Ryo

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 19.11.2017
Hallo,

das wäre auch mein Wunsch. Eventuell könnte ja mal ein Mitarbeiter von der Consorsbank hier etwas klärendes beitragen, denn wirklich nachlesen kann ich es nirgends, wie es sich genau verhält.

Grüße
0 Likes

Moderator
Beiträge: 44
Registriert: 22.08.2017

Liebe Community,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag.

 

Da uns zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht alle Informationen vorliegen, haben wir Ihre Anfrage

zur weiteren Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.  Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren.

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

CB_Julia

Community-Moderatorin

0 Likes

Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo @Ryo, Hallo@Neulingone,

bei Sparplänen erfolgt keine gesonderte Abrechnung für die 1.5% Gebühr im Sparplan.
So wird beispielsweise bei einer angenommenen Sparplanrate von 100 Euro ein Betrag von 98,50Euro im Sparplan angelegt.

Beim Verkauf von Wertpapieren verhält es sich ähnlich. Entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn wird dieser automatisch von dem erzielten Betrag abgezogen und abgeführt. Somit ist ein Sollstand durch Steuern in dieser Form nicht möglich.

Ich hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben.

Beste Grüße

CB_Kai


Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 19.11.2017
Hallo,

vielen Dank für die Klarstellung!

Grüße
0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 992
Registriert: 22.11.2016

Hallo @CB_Kai

 

Soweit ich es richtig lese ist noch eine Frage offen. Wäre schön, wenn sie diese noch klären könnten.

 

Von welchem Konto werden die ab 2018 anfallende Vorabbesteuerung bei thesaurierenden Erträgen abgebucht?

 

Bei Sparplänen kann man ja, wie es z. B. bei @Ryo der Fall ist, ein anderes Girokonto angeben. Standard mäßig ist aber das Verrechnungskonto eingestellt.

0 Likes
Antworten