Hallo,
ich beabsichtige einen Aktiensparplan zu eröffnen. Mich irritiert jedoch folgendes: "Namensaktien zusätzlich eine Gebühr von 1,95 Euro pro Posten"
Wird bei jeder Rate 1,95 Euro als Gebühr genommen oder nur bei der Ersten Rate für die Einschreibung?
Hallo @SmithA1,
uns liegt unterdessen eine Rückmeldung der Kollegen vor. Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten.
Ja, die Aussage gilt auch für vinkulierte Namensaktien
Ja, der Widerspruch gilt pro Depot
Ja, der Eintragung kann auch im Nachhinein widersprochen werden.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Fragen damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Beste Grüße
CB_Kai
Ich hätte noch zwei Fragen hierzu:
"Ja, der Eintragung kann auch im Nachhinein widersprochen werden."
Bedeutet das, dass der eingetragene Name wieder gelöscht wird bzw. durch BNP ersetzt wird? Oder nur, dass ab dem Zeitpunkt alle weiteren Käufe nicht mehr eingetragen werden?
Falls solch ein Widerspruch eingereicht wurde, gibt es dann irgendwo die Möglichkeit dies zu überprüfen? Also wird das im Depot irgendwo vermerkt und man kann das online einsehen?
Danke schon mal für die Hilfe.
EDIT: Welche Informationen enthält eigentlich das Aktienregister? Name und Stückzahl? Oder nur den Namen? Oder sonst noch irgendetwas?
Name - Anschrift - Stückzahl
Habe ich das alles richtig verstanden:
Seit dem 27.10.17 ist es so:
Wenn das richtig verstanden habe, bleiben die bis zum Widerspruch auf den Kunden eingetragenen Namensaktien auch nach dem Widerspruch genauso eingetragen. Hier erfolgt keine Umtragung auf BNP Paribas. Stimmt das?
Der Widerspruch an sich ist kostenlos und wirkt sich so aus, dass die ab dem Widerspruch neu erworbenen Aktien auf die BNP Paribas eingetragen werden. Die "Altbestände" bleiben auf den Kunden eingetragen. Stimmt das?
Die eventuelle spätere Aufhebung des Widerspruchs erfolgt kostenfrei und wirkt sich so aus, dass alle Aktien, die auf die BNP Paribas eingetragen wurden, auf den Kunden umgetragen werden. Stimmt das?
Fazit: Der Kunde kann durch geschicktes Hin- und Herwechseln zwischen Widerruf und Aufhebung des Widerrufs die Eintragungsgebüren sparen UND die Vorteile der persönlichen Eintragung ins Aktienregister (Einladung Hauptversammlung, Stimmrecht) genießen. Ist auch dieses richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
@Clipke, hebt man dem Widerspruch zum Eintrag in das Aktienregister auf, wirkt sich das nur auf alle zukünftigen Aktienkäufe aus. Der bisherige Bestand ist von der Änderung nicht betroffen. Würde sich die Eintragung ändern, könnte pro Position eine entsprechende Gebühr anfallen.
Ich hätte gerne noch eine finale Antwort seitens CB zu meinem vorherigen Post. Es scheint noch nicht ganz klar zu sein.
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Ich hätte noch zwei Fragen hierzu:
"Ja, der Eintragung kann auch im Nachhinein widersprochen werden."
Bedeutet das, dass der eingetragene Name wieder gelöscht wird bzw. durch BNP ersetzt wird? Oder nur, dass ab dem Zeitpunkt alle weiteren Käufe nicht mehr eingetragen werden?
Falls solch ein Widerspruch eingereicht wurde, gibt es dann irgendwo die Möglichkeit dies zu überprüfen? Also wird das im Depot irgendwo vermerkt und man kann das online einsehen?
Danke schon mal für die Hilfe.
Hallo @SmithA1,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Namenseintragungen. Dies könnte für mehrere Kunden interessant sein.
Nach interner Rücksprache können wir sagen, dass ab dem Zeitpunkt des eingegangenen Widerspruchs die neuen Käufe nicht mehr mit den Aktionärsdaten eingetragen werden.
In der Depotübersicht kann man nicht überprüfen, ob ein Widerspruch hinterlegt ist. Dazu müssten Sie beim nächsten Kauf von Namensaktien überprüfen, ob die 1,95€ Eintragungsgebühr anfallen. Wenn nicht, dann ist ein Widerspruch hinterlegt.
Mit besten Grüßen
CB_Andy
Community Moderator
Hallo @SmithA1,
ja, das ist möglich.
Bei einem Widerspruch muss erwähnt werden, dass auch Alteintragungen entfernt werden sollen. Die zuständige Fachabteilung wird die Austragung nach Eingang des Widerspruchs durchführen.
Mit besten Grüßen
CB_Andy
Community Moderator
Was passiert, wenn man Aktien im Depot hat, die zum Kaufzeitpunkt noch keine Namensaktien waren und erst im Nachhinein in Namensaktien gewandelt werden und zu diesem Zeitpunkt (Wandlung in Namensaktien) ein Widerruf zur Eintragung vorliegt?
Gilt dann der Zeitpunkt wenn die Aktien in Namensaktien umgewandelt werden, d.h. es erfolgt keine Eintragung oder
Gilt dann das Kaufdatum, denn zu dem Zeitpunkt hatte man keinen Widerruf (da ja die aktie auch keine Namensaktie zu dem Zeitpunkt war)?
Ich weiß, das ist ein etwas schwieriger Fall. Daher würde ich darum bitten, dass das in der entsprechenden Abteilung mal beantworet wird.
Denn ich habe auf meine Email-Anfrage leider nur eine sehr allgemeine Antwort erhalten.