Habe ich das alles richtig verstanden: Seit dem 27.10.17 ist es so: Wenn das richtig verstanden habe, bleiben die bis zum Widerspruch auf den Kunden eingetragenen Namensaktien auch nach dem Widerspruch genauso eingetragen. Hier erfolgt keine Umtragung auf BNP Paribas. Stimmt das? Der Widerspruch an sich ist kostenlos und wirkt sich so aus, dass die ab dem Widerspruch neu erworbenen Aktien auf die BNP Paribas eingetragen werden. Die "Altbestände" bleiben auf den Kunden eingetragen. Stimmt das? Die eventuelle spätere Aufhebung des Widerspruchs erfolgt kostenfrei und wirkt sich so aus, dass alle Aktien, die auf die BNP Paribas eingetragen wurden, auf den Kunden umgetragen werden. Stimmt das? Fazit: Der Kunde kann durch geschicktes Hin- und Herwechseln zwischen Widerruf und Aufhebung des Widerrufs die Eintragungsgebüren sparen UND die Vorteile der persönlichen Eintragung ins Aktienregister (Einladung Hauptversammlung, Stimmrecht) genießen. Ist auch dieses richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
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