Hallo,
ich beabsichtige einen Aktiensparplan zu eröffnen. Mich irritiert jedoch folgendes: "Namensaktien zusätzlich eine Gebühr von 1,95 Euro pro Posten"
Wird bei jeder Rate 1,95 Euro als Gebühr genommen oder nur bei der Ersten Rate für die Einschreibung?
Mal eine allgemeine Frage zu dieser Thematik:
Welchen Vorteil habe ich als Aktionär, der Eintragung ins Aktienregister zu widersprechen?!
Du sparst unglaubliche 1,95 € pro Kauf deutscher Namensaktien.
Soweit ich es richtig verstanden habe, Irrtum möglich, bekommst du dafür auch keine Einladungen zur HV mehr.
Bei größeren Orders sind die 1,95 € vernachlässigbar. Es werden aber auch Aktiensparpläne für 25 € angeboten. Und da sind Kosten von insgesamt 9,28% (einschließlich Gebühren) extrem hoch.
Bei Namensaktien gehört der Eintrag ins Aktienregister dazu. Bei Inhaberaktien bleibt man anonym (ausser auf der HV, wenn man kommt - oder beim Finanzamt).
Die Eintragung kann man vermeiden, wenn man ADRs kauft, dann ist ein Treuhänder im Aktienregister verzeichnet.
Namensaktionäre erhalten die Einladung zur HV direkt von der AG.
Um die Eintragung zu vermeiden muss man keine ADRs kaufen. Man kann bei Consors per Formular auch der Eintragung widersprechen. Anstelle der Kundendaten wird dann die BNP eingetragen. Aktien aus dem Bestand werden dann auch umgeschrieben, obwohl man für die Eintragung schon bezahlt hatte, wie man hier lesen kann.
Nachdem ich das hier in § 67 Aktiengesetz gelesen habe:
(4) 1 Die bei Übertragung oder Verwahrung von Namensaktien mitwirkenden Kreditinstitute sind verpflichtet, der Gesellschaft die für die Führung des Aktienregisters erforderlichen Angaben gegen Erstattung der notwendigen Kosten zu übermitteln
frage ich mich allerdings, warum Banken von den Kunden überhaupt Gebühren für die Eintragung verlangen. Ich verstehe den Satz so, dass die Aktiengesellschaften den Banken die entstehenden Kosten ersetzen müssen. Oder lege ich das falsch aus?
Ich würde es genau andersherum auslegen. Die AG benötigen Angaben von der Bank um überhaupt gesetzeskonform Eintragungen machen zu können. Bei einem Widerspruch entstehen der AG für die Nachfrage bei der Bank Kosten, die diese dann zu erstatten hat.
Da auch ich kein Jurist bin, ist dies meine persönliche Art der Auslegung!
Hallo @lzygoing,
vielen Dank für Ihren ersten Beitrag und willkommen in unserer Community.
Bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie bei Schweizer Namensaktien nicht automatisch namentlich im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden. Dies erfolgt ausschließlich für den Sammelbestand und über den Zentralverwahrer der Consorsbank.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, der dauerhaften Eintragung.
Folgende Gebühren können hierbei anfallen:
Ist der Kundenbestand der Sammelverwahrung im Lagerland Deutschland, so muss vorab eine Umlegung der Lagerstelle und des Lagerlandes auf das Lagerland Schweiz erfolgen, um eine entsprechende Eintragung vornehmen zu können.
Für die Schweiz beträgt die Umlegungsgebühr 54,49 EUR. Für die dauerhafte Eintragung fallen dann zusätzlich noch einmalig Gebühren in Höhe von 51,45 EUR an. Diese Angaben sind allerdings ohne Gewähr.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an die Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung unter 0911-369-3000.
Vielen Dank und viele Grüße
CB_Mine
Community-Moderatorin