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Eintragung ins Aktienregister

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Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 06.03.2015

Hallo,

 

ich beabsichtige einen Aktiensparplan zu eröffnen. Mich irritiert jedoch folgendes: "Namensaktien zusätzlich eine Gebühr von 1,95 Euro pro Posten"

 

Wird bei jeder Rate 1,95 Euro als Gebühr genommen oder nur bei der Ersten Rate für die Einschreibung?


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
Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

Bei Consors sind das 1,95 €. Habe ich auch schon bezahlt - widerspruchslos.

Bei meiner anderen Bank sind das 0,95 €. Habe ich auch bezahlt - widerspruchslos.

 

Ich nehme an, dass dieser Vorgang bei beiden Banken elektronisch abläuft.

Dass da bei Consors dann doppelte Kosten anfallen, spricht nicht für das IT-Management.

Oder ist das eben franco-kapitalistische Preisgestaltung? Wenn ich an die Börsenkosten bei den Pariser Banken denke, kann ich mir das lebhaft vorstellen.

Consorsbank sollte sich aber bei solchen Abwicklungsgebühren an der deutschen Konkurrenz orientieren. Nicht an der französischen Mama.  Smiley (traurig)


Autorität
Beiträge: 1089
Registriert: 30.08.2016

@DerBietigheimer

Bei der anderen Tochter der französischen Mama waren es übrigens 60 Cent.

 

Die 1,95 € spare ich mir lieber. Der Widerspruch per Fax wurde zügig bearbeitet.


Routinierter Autor
Beiträge: 83
Registriert: 22.06.2016

Hallo @CB_Kai,

 

ich kann Ihnen gerne die beiden Namen der CB-Mitarbeiterinnen, welche mir per E-Mail versichert haben, dass weiterhin für vinkulierte Namensaktien Gebühren anfallen und die Aussage einer Kollegin im Wissensforum falsch sei, via Nachricht zukommen lassen.


Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo@ccpower,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es liegt nicht in unserer Intention durch abweichende Aussagen Missverständnisse zu schaffen. Bitte entschuldigen Sie.

Innerhalb einer komplexen Materie mit verschiedenen Regelungen ist die Aktualität einer Information von entscheidender Bedeutung. Hier ist uns, und das gestehen wir auch ein, der Fauxpas unterlaufen eine Information nicht zeitnah aktualisiert zu haben. Beide Mitarbeiterinnen haben gemäß ihren vorliegenden Informationen richtig geantwortet.

Der Fehler ist, dank Ihres Nachfragens, behoben. Ein Briefing aller Kolleginnen und Kollegen über die aktuelle Situation erfolgt in Kürze.

Um diesen Fall abschließend für alle Beteiligten zu klären ist hier die aktuelle Regelung.

Der Widerspruch gilt generell für alle deutschen Namensaktien. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung zahlen unsere Kunden keine Gebühren mehr, sie werden dafür auch nicht mehr ins Register eingetragen. An Stelle der Kundendaten wird die BNP eingetragen. Bestehende Eintragungen werden ebenfalls auf die BNP umgeschrieben. Ausnahmen sind die Lufthansa und AirBerlin. Hier erfolgt keine Eintragung. Weder die des Kunden noch die der BNP.

Eine Unterscheidung ob es sich dabei um vinkulierte oder "normale" Namensaktien handelt, findet nicht statt.

Beste Grüße

CB_Kai


Aufsteiger
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Beiträge: 2
Registriert: 29.01.2017

Hallo CB_Kai,

 

danke für die Klarstellung! Am besten sollte noch im Widerspruchsformular klargestellt werden, dass der Widerspruch auch für vinkulierte Namensaktien gilt, finde ich.

 

Ich Bemerkung bzgl. Lufthansa wirft natürlich die Frage auf (für mich rein interessehalber), warum ausgerechnet bei den vinkulierten Namensaktien der Lufthansa auf eine Namenseintragung verzichtet wird. Dies würde gemäß den Aussagen der Lufthansa gegen EU-Richtlinien vertoßen (s. https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/aktie/basisinformationen/besonderheiten.html)

 

Air Berlin interessiert mich übrigens kein bisschen Smiley (zwinkernd)

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
Aufsteiger
Beiträge: 7
Registriert: 09.12.2015

@CB_Kai

 

Lese ich das richtig, dass bei Namensaktien, welche vor dem Widerspruch erworben wurden (inklusive Eintragung ins Aktionärsregister gegen 1,95 Euro Gebühr), NACH einem Widersspruch gegen die Eintragung, die bereits erfolgte und bezahlte Eintragung von der Consors rückgängig gemacht wird?

 

Um das Ganze vollständig zu verstehen, wenn ich Namensaktien von einem anderen Broker zur Consors übertragen lasse, und bei der Consors einen Widerspruch gegen die Eintragung eingelegt habe, dann werden die Eintragungen bei den übertragenen Aktien auf BNP umgeschrieben?

 

Desweiteren würde mich interessieren, wenn ich meinen Widerspruch gegen die Eintragung widerrufe, ob dann bei denen von mir gehaltenen Namensaktien wieder eine Eintragung in entgegengesetzter Richtung, sprich BNP raus ich rein, erfolgt? 

 

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar! 

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Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

Die Deutsche Bank AG begründete seinerzeits die Umstellung ihrer Aktien von Inhaber- auf Namensaktien damit, dass die Gesellschaft wissen wolle, wer ihre Aktionäre sind und wer eventuell die Bank kontrollieren kann.

Auslandsfilialen der Deutschen Bank verhinderten die Eintragung ins Aktienregister und erschwerten somit die Teilnahme dieser Aktionäre an der HV der Bank, da sie entweder gar keine Eintrittskarte bekamen (trotz Verlangen) oder nur als Bevollmächtiger einer holländischen Bank teilnehmen konnten, da die NL-Bank im Aktienregister stand.

Für mich waren dies weitere Beispiele wie eine Grossbank die Transparenz und ihre Aktionäre manipuliert.

 

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Moderator
Beiträge: 911
Registriert: 13.09.2016

Hallo liebe Community,
vielen Dank für die rege Teilnahme!

Nach Informationen der Fachabteilung kann ich Ihnen bezüglich der Frage von @Porttrader Folgendes sagen:

Wenn Sie im Aktienregister eingetragen sind und der Weiterleitung Ihrer Aktionärsdaten widersprechen, werden auch die bis dahin auf den Aktionärsnamen eingetragenen Aktien aus dem Register ausgetragen und alle Bestände gesamt (vor und nach dem Widerspruch) auf die BNP Paribas mit Fremdbesitz eingetragen. 

Umgekehrt wird dies genauso gehandhabt. Möchten Sie als Kunden den Widerspruch nicht mehr in Ihrem Depot, werden die auf die BNP Paribas eingetragenen Aktien wieder aus dem Register rausgenommen und auf die Kundendaten eingetragen. 

Der Widerspruch gilt immer für alle inländischen Namensaktien, deswegen spiegelt sich das dann auch im Register so wider. 

Gerne können Sie sich für weitere Fragen auch an Ihr persönliches Betreuungsteam wenden.

Herzliche Grüße aus Nürnberg,
Christina
Community Moderator


Enthusiast
Beiträge: 392
Registriert: 05.12.2016
Hallo,
kann mir einer kurz erklären, wann diese 1,95 EUR anfallen? Also ich verstehe schon, dass die bei Eintragung anfallen. Aber bei was genau?

Wenn ich ETFs einmalig kaufe?
Wenn ich ETFs über einen Sparplan kaufe?
Oder liege ich hier komplett daneben?

Danke schon mal
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Autorität
Beiträge: 1089
Registriert: 30.08.2016

@SmithA1

Die Kosten für die Eintragung fallen beim Kauf von deutschen Namensaktien an.

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