Hallo CB_Kai, danke für die Klarstellung! Am besten sollte noch im Widerspruchsformular klargestellt werden, dass der Widerspruch auch für vinkulierte Namensaktien gilt, finde ich. Ich Bemerkung bzgl. Lufthansa wirft natürlich die Frage auf (für mich rein interessehalber), warum ausgerechnet bei den vinkulierten Namensaktien der Lufthansa auf eine Namenseintragung verzichtet wird. Dies würde gemäß den Aussagen der Lufthansa gegen EU-Richtlinien vertoßen (s. https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/aktie/basisinformationen/besonderheiten.html) Air Berlin interessiert mich übrigens kein bisschen
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