@CB_Kai Lese ich das richtig, dass bei Namensaktien, welche vor dem Widerspruch erworben wurden (inklusive Eintragung ins Aktionärsregister gegen 1,95 Euro Gebühr), NACH einem Widersspruch gegen die Eintragung, die bereits erfolgte und bezahlte Eintragung von der Consors rückgängig gemacht wird? Um das Ganze vollständig zu verstehen, wenn ich Namensaktien von einem anderen Broker zur Consors übertragen lasse, und bei der Consors einen Widerspruch gegen die Eintragung eingelegt habe, dann werden die Eintragungen bei den übertragenen Aktien auf BNP umgeschrieben? Desweiteren würde mich interessieren, wenn ich meinen Widerspruch gegen die Eintragung widerrufe, ob dann bei denen von mir gehaltenen Namensaktien wieder eine Eintragung in entgegengesetzter Richtung, sprich BNP raus ich rein, erfolgt? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
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