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Basisinformationsblätter für ETFs ab 1.1.2023

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Routinierter Autor
Beiträge: 130
Registriert: 13.01.2018

Hallo Consors,

 

im Schreiben vom 20.12.2023 steht:

 

  • Sparpläne werden wie gewohnt ausgeführt, wenn sie vor dem 01.01.2023 begonnen wurden.
  • Werden unserem Datenlieferanten die Basisinformationsblätter nicht rechtzeitig von den
    Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellt, ist weder ein Kauf noch die Neuanlage
    eines Sparplans möglich. Wir haben darauf keinen Einfluss. Sie erhalten online die Fehlermeldung
    „Basisinformationen fehlen“.

 

Ist in dem Fall, dass ein Basisinformationsblatt nicht rechtzeitig bereitstehen sollte,

  1. die Erhöhung oder Verringerung der Sparplanrate eines bestehenden Sparplans nach dem 1.1.2023 möglich?
  2. die Einrichtung oder Aufhebung einer Sparplanpause eines bestehenden Sparplans nach dem 1.1.2023 möglich?
  3. die Anlage von Einmalzahlungen innerhalb eines bestehenden Sparplans nach dem 1.1.2023 möglich?

 

Danke im Voraus!

 

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
Routinierter Autor
Beiträge: 130
Registriert: 13.01.2018

@onra Bin gespannt 😉

 

Ich hab ein bisschen in dieser Richtlinie gelesen. Das wird ja wie ein Beipackzettel bei Medikamenten (dort finde ich das sinnvoll). Ich frage mich, warum die "Wesentliche Anlegerinformationen", die es ja bereits gibt, nicht ausreichen.

 

Besonders gefällt der zukünftige ggf. aufzudruckende Warnhinweis:

„Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.“ 🤣

 

Ob es irgendwann auch EU-weite Beipackzettel zur korrekten Verwendung von Klopapier geben wird... 


Autorität
Beiträge: 2205
Registriert: 12.01.2019

Hallo @marmotte ,

„Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.“

zur Richtlinie würde natürlich zusätzlich passen----->

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren ? oder ??. “

 

Noch eine schöne adventliche Sparplanzeit***

onra


Moderator
Beiträge: 41
Registriert: 06.10.2022

Hallo @marmotte,

vielen Dank für Ihre Rückfrage, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.

Ohne dass ein Basisinformationsblatt rechtzeitig vorliegt:

(Ihre Fragen 1 und2): Ja, die Erhöhung oder Verringerung der Sparplanrate eines bestehenden Sparplans sowie die Einrichtung oder Aufhebung einer Sparplanpause eines bestehenden Sparplans nach dem 1.1.2023 ist möglich

(Ihre Frage 3): Nein, die Anlage von Einmalzahlungen innerhalb eines bestehenden Sparplans nach dem 1.1.2023 ist nicht möglich

Viele Grüße

CB_Solaen
Community Moderator


Routinierter Autor
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Registriert: 13.01.2018

@CB_Solaen Vielen Dank!

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
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Wo hakt es denn? Habe die "Fehlermeldung" immer noch bei manchen ETFs..

Beim Anbieter, in diesem Fall Amundi, oder bei euch.. ?

 

Ich denke es gab genug Vorlaufzeit.. Wie kann man so etwas "verschlafen"? Oo

 

Jmd ne Info wann man wieder sparen kann?

Und wer zahlt mir meinen Gewinnausfall... ;D


Moderator
Beiträge: 1325
Registriert: 05.10.2021

Hallo @mxii,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wenn Sie den Hinweis bei einer Kauforder von Fonds oder ETFs bekommen: „Basisinformationen fehlen“ hat das folgende Ursache:

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften von Fonds und ETFs müssen ab 01.01.2023 neue Informationspflichten erfüllen. Grund ist eine EU-Verordnung. Die Anbieter von Fonds und ETFs müssen sogenannte „Basisinformationsblätter“ gemäß der EU-Verordnung bereitstellen. Wir stellen Ihnen diese dann über unsere Website zur Verfügung.

Was das konkret für Sie bedeutet und welche Orders davon nicht betroffen sind, können Sie gerne in unseren FAQ nachlesen.

Viele Grüße

CB_Evelin
Community-Moderatorin

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Registriert: 16.01.2023

Wir haben jetzt den 16. Januar und es liegen weiterhin keine Basisinformationsblätter für den MSCI World vor? Ich mag mir das nicht vorstellen, wie man eine lange angekündigte Deadline so reißen kann. 


Moderator
Beiträge: 317
Registriert: 29.06.2016

Hallo @Noma0815,

willkommen in unserer Community.

Die Grundsätzlichkeiten zu diesem Sachverhalt hat meine Kollegen CB_Evelin bereits in ihrem Beitrag beantwortet.

Wenn Sie uns eine WKN mitteilen, können wir intern prüfen lassen, ob uns zu dieser bereits weitere Informationen vorliegen . Melden Sie sich in diesem Fall gerne wieder bei uns.

Einen guten Start in die Woche.

CB_Mine
Community-Moderatorin

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Beiträge: 2
Registriert: 15.01.2023

Es ist der 19.01.23.

 

Der Consorsbank liegt immer noch nicht das Basisinformationsblatt zu A2H9QY vor, obwohl es bereits seit 23.12.22 bei Amundi abrufbar ist ( https://www.amundietf.de/de/privatanleger/products/equity/amundi-index-msci-world-ucits-etf-dr-d/lu1... ) 

 

Wird das diesen Monat noch was? 


Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 15.01.2023

Wer auch immer heute nacht gearbeitet hat - Danke!

 

Das Basisinformationsblatt zu A2H9QY liegt vor!

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