Hallo Consors,
im Schreiben vom 20.12.2023 steht:
- Sparpläne werden wie gewohnt ausgeführt, wenn sie vor dem 01.01.2023 begonnen wurden.
- Werden unserem Datenlieferanten die Basisinformationsblätter nicht rechtzeitig von den
Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellt, ist weder ein Kauf noch die Neuanlage
eines Sparplans möglich. Wir haben darauf keinen Einfluss. Sie erhalten online die Fehlermeldung
„Basisinformationen fehlen“.
Ist in dem Fall, dass ein Basisinformationsblatt nicht rechtzeitig bereitstehen sollte,
- die Erhöhung oder Verringerung der Sparplanrate eines bestehenden Sparplans nach dem 1.1.2023 möglich?
- die Einrichtung oder Aufhebung einer Sparplanpause eines bestehenden Sparplans nach dem 1.1.2023 möglich?
- die Anlage von Einmalzahlungen innerhalb eines bestehenden Sparplans nach dem 1.1.2023 möglich?
Danke im Voraus!