Hallo in die Runde,
gibt es hier außer mir noch weitere Besitzer der WGF-Anleihe WGFH05, die vor einigen Jahren durch Coral Consors vertrieben wurden? Wagt jemand eine Prognose, wie es mit dem Papier weiter geht?
Vielen Dank und Grüße,
BWtrader
Hallo in die Runde,
@CB_Michael: nochmals herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Dürfte ich Sie darum bitten, zu erläutern, warum Cortal Consors in der Überschrift der Produktvorstellung die Sicherheit der Anlage als erste Eigenschaft des Produkts genannt hat, und warum diese Anleihe sicherheitsorientierten Anlegern empfohlen wurde (siehe auch mein Beitrag vom 13.02.2015, 19:34h)?
Im Voraus vielen Dank!
Beste Grüße,
BWtrader
Hallo @BWtrader ,
Sie richten Ihre Frage direkt an mich. Entsprechend möchte ich gerne darauf antworten.
Werbeaussagen sind sicher nicht geeignet, den Inhalt eines daraufhin abgeschlossenen Vertrages auch in den Einzelheiten zu definieren. Diese dienen erkennbar dem Zweck, das Interesse des Publikums zu wecken. Der maßgebliche Vertragsinhalt ergibt sich aus den Konditionen, welche ebenso auf der Website veröffentlicht wurden.
Die Entscheidung, die besagte Anleihe zu erwerben, wurde selbstverantwortlich getroffen. Die alleinige Präsenz dieses Wertpapiers auf unserer Website stellt keine Beratung dar. Dies ist nur im Rahmen einer persönlichen, vertraglich fixierten Beratung möglich.
Wie bereits geschrieben, kann ich Ihre Enttäuschung nachvollziehen. Die rechtliche Darstellung ändert sich dadurch jedoch nicht.
Viele Grüße
Michael Herbst
Community Manager
Das ist hier eine Verständnisfrage....:Wer mit Sicherheit wirbt...sollte diese auch bieten....und Verbraucher dürfen nicht Blindlinks einen Bankvertrag unterschreiben, ohne die genauen Bedingungen und Konditionen zu kennen.
Ja, ich stimme mit @Maddin20123 überein, beide Seiten (sowohl werbetreibende und verkaufende Bank, als auch der Käufer) tragen eine gewisse Verantwortung.
Wer mit Sicherheit wirbt, sollte diese auch bieten. Und genau hier ist der Knackpunkt: Die Consorsbank hat mit Sicherheit geworben, und zwar für ein Produkt, dessen Investmentgrade sich nur eine Stufe über dem Status einer "Ramsch-Anleihe" befand. Wer für solche Finanzprodukte Werbung betreibt, wie es die Consorsbank praktiziert hat, handelt verantwortungslos den Kunden gegenüber.
Dieses Beispiel zeigt das asymmetrische Verhältnis zwischen der Consorsbank und ihren Kunden. Die Bank bewirbt Finanzprodukte wie die WGF-Anleihe als Anlage für den sicherheitsorientierten Anleger. Durch den Verkauf erzielt die Consorsbank Provisionserlöse. Wenn das Produkt "crasht", stiehlt sich die Bank allerdings komplett aus der Verantwortung, mit der Begründung, Werbung diene doch nur dem Zweck, das Interesse der Kunden zu wecken, und die eigentliche Entscheidung für den Kauf habe natürlich der Kunde getroffen.
Das heißt: Egal, wie seriös oder unseriös die Consorsbank Finanzprodukte bewirbt, die Erlöse sind immer auf ihrer Seite, und der "Dumme" ist immer der Kunde. Ist das die Definition von "Fairness" à la Consorsbank?
Einen schönen Sonntag!
BWtrader
Hallo zusammen,
das Festnageln auf die Sicherheit kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Klar ist der Einzelfall immer blöd, und da habe ich als Nichtbetroffener gut reden.
In jedem Bereich passieren Fehler, die die Werbung zur Farce machen.
Ob nun ein Fehler bei der Konstruktion eines Autos zugrunde liegt oder wie hier ein Unternehmen, das eben Pleite ging, spielt dabei keine Rolle.
Werbung verspricht viel, und gerade bei Anleihen muss man sich die ausgebende Gesellschaft eben gut ansehen. Und selbst das kann nicht helfen, wenn es durch (hoffentlich) unvorhergesehene Ereignisse zum Bankrott führt.
Wenn der ausgebenen Gesellschaft bei Ausgabe klar war, dass das Unternehmen ohnehin pleite gehen würde, würde ich auch von Verantwortungslosigkeit sprechen.
Zwischen Werbung und Kauf soll ja auch als Zwischenschritt die Beratung stehen, die bei Direktbanken leicht weggeklickt werden kann.
Die Sicherheit gab es durch die Anleihe und deren Emittenten, nicht durch das werbe treibende Unternehmen.
Insolvenz WGF
Ich habe noch Anleihen von WGF im Depot.
1. Die Anleihe WGFH06 war bereits im Dez. 2012 fällig. Meines Wissens wird diese Anleihe deswegen nicht mehr gehandelt, so dass ein Verkauf anscheinend nicht mehr möglich ist. Wer weiß einen Weg, damit ich den Verlust zumindest noch steuerlich geltend machen kann?
2. Die Anleihe WGFH05 würde zwar noch bis 2016 laufen, gemäß Insolvenzplan verzichte ich jedoch auf einen Teil dieser Forderung. WGF schreibt dass die Laufzeit nicht zum 31.12.2015 enden würde. Wird diese Anleihe noch irgendwo gehandelt und kann dort ver-kauft werden? Anderenfalls stellt sich auch hier die Frage, wie der Verlust steuerlich geltend gemacht werden kann?
Wer hat hier bereits Erfahrungen gemacht und kann helfen?
16.12.2015
Hallo @Kalbacher,
die Anleihe WGFH05 wird alle paar Wochen an den Handelsplätzen Berlin, Düsseldorf und Frankfurt gehandelt.
Viele Grüße
immermalanders
Hallo immermalanders,
danke für Deine Antwort. Ich hoffe, dass ich die Anleihe WGFH05 im nächsten jahr zum Verkauf stellen kann. Oder muss ich die Mitteilung von WGF so verstehen, dass nach Insolvenzplan die Anleihe per 31.12.2015 nicht mehr gelistet wird?
Bei einem Verkauf dürften ja keine steuerlichen Problem entstehen. Aber wie ist es mit der bereits abgelaufenen Anleihe WGFH06 ?
MfG
Kalbacher
17.12.2015
Hallo,
Ich muss dazu sagen, dass mir die WGF-Anleihen tatsächlich in einer persönlichen Beratung empfohlen wurden!
Es wurde dabei von "sicherheitsorientiert" und "Mündelsicher" gesprochen. Für mich war das keine Spekulation sondern eine Altersvorsorge!
Nun habe ich damit 31.000 EUR verloren und weiß nicht wie und ob es überhaupt noch weitergeht.
Auch fühle ich mich alleingelassen, da ich nun von keiner Seite mehr eine Information zum Werdegang bekomme.
Ich möchte auch weiteres Geld mehr verbrennen und irgendwelche Anwälte beauftragen, weil ich die Erfolgschancen nicht einschätzen kann.
Gibt es hier jemanden, der sich etwas auskennt und mir einen ehrlichen Rat geben kann ?
Ich würde mich sehr über eine Nachricht freuen.
Ein schönes Weihnachten 2015!
Wann hat dieses Beratungsgepräch stattgefunden?
Wenn es vor 2010 gewesen ist, hast du vermutlich schlechte Karten.
Falls es nach dem 01.01.2010 war, muss der Berater ein schriftliches Protokoll angefertigt haben, welches du unterschrieben haben muss. Du kannst es von dem Berater anfordern. Falls daraus hervorgeht, dass er dich nicht explizit über die Risiken, z.B. die Gefahr eines Teil- oder Totalverlusts aufgeklärt hat, kannst du dich an einen Anwalt wenden. Dieser kann feststellen, wie deine Chancen stehen den Berater auf Schadenersatz zu verklagen.
Generell sollte dir klar geworden sein: Es gibt KEIN absolut sicheres Wertpapier. Es kann bestenfalls "relativ" sicher sein.