Hallo, viele haben geantwortet (stocksour, Hm21va, VOZ710, Sigrid_W, juvol, Patrick91 etc.). Erst mal besten Dank. Ja, ich gehöre zu den Glücklichen, die auf eine Rückzahlung bei der Einkommensteuer warten. Deshalb möchte ich so schnell wie möglich meine Erklärung abgeben. Schade, dass es Consors nicht schafft, die Steuerbescheinigung frühzeitig zur Verfügung zu stellen. M.E. müsste es bei eine kundenorientierten IT möglich sein (bei anderen Banken geht es ja!!). An CB_Linda als Moderatorin: ja, leider bekommen den Ärger immer diejenigen ab, die mit dem Kunden in Kontakt stehen. Aber es ist meine Bitte, vielleicht könntest Du die doch vielen Unmutsäußerungen an entsprechender Stelle weiterleiten (wenn nicht bereits geschehen). Zur Steuererklärung: seit dem Steuerjahr 2017 müssen die Belege der Steuererklärung nicht mehr beigelegt werden. Grundsätzlich müsste dies auch für die Steuerbescheinigung für Kapitalerträge gelten. Es scheint aber bei den verschiedenen Finanzämtern unterschiedliche Auffassungen dazu zu geben. Meines (FA Ffm.) gab mir die Auskunft, dass ich diese Bescheinigungen doch mit einreichen muss. Eine zentrale Meldung gibt es meines Wissens nicht (wieso eigentlich nicht?? Bei anderen Einkunftsarten, z.B. Renten und auch bei Krankenkassenbeiträgen gibt es dies doch bereits). Ich werde nun meine Steuererklärung mit den mir vorliegenden Bescheinigungen einreichen. Gleichzeitig vermerke ich, dass ich die von Consors nachreichen werde. Bin gespannt, wie das Finanzamt reagiert. Meine Hoffnung ist, dass Consors mir/uns im nächsten Jahr die Steuerbescheinigung bereits im Januar 2020 zustellen wird. In diesem Sinne einen schönen Sonntag Kalbacher 17.2.2019
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