Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe zum Thema Erbschaftssteuer. Mein Lebensgefährte ist am 30.12. verstorben. Die CB hat die Mittelung über die Vermögenswerte an da Erbschafststeuerfinanzamt getätigt. Mein Lebensgefährte hatte diverse Aktien, Fonds, ETFs.... Die CB hat dem Finanzamt die Tagesschlusskurse zum Todestag mitgeteilt. Laut BewG ist jedoch der am Todestag niedrigste notierte Kurs bzw. Rücknahmepreis steuerrelevant. Die CB hat mit den Tagesschlusswerten jedoch zu hohe Beträge mitgeteilt die ich natürlich versteuern soll. Ich kann die Beträge in diesem Fall sehr gut nachvollziehen, da auch der Jahreskontoauszug zum Stichtag die identischen Beträge aufweist. Außerdem stand mein Lebensgefährte noch mit einer anderen Bank in Geschäftbeziehung. Dort hat man auch die Finanzamtsanzeige mit den niedrigeren Werten getätigt. Meine seit über 6 Wochen andauernden Bemühungen und Erläuterungen per Mail, Kontaktformular und schriftlich um Klärung und Berichtigung enden immer wieder in der sinngemäßen Antwort: "Wir übersenden Ihnen die angeforderten Unterlagen" und ich bekomme dann wieder die zu hohen Tageskurse mitgeteilt. Mein Steuerberater hat keine Idee mehr, weiß jemand Hilfe?
Ich habe in diesem Zusammenhang noch eine tweit Frage: In dem Depot ist WKN 982280 mit einem Kurswert angegeben. Wenn ich das aber richtig vestehe, wird diese Aktie nicht mehr an der Börse gehandelt. Ist das ein Ausfall? Woher kommt dann der Kurswert, wenn ich die Aktie nicht mehr vekaufen kann? Verstehe ich nicht.
Lieben Dank an euch....
@hek-2 :
Die ansonsten unsägliche neue Chartdarstellung der CB-Wertpapierporträts offeriert hier auch eine Möglichkeit:
Chart zum Wertpapier aufrufen > Jahreschart > mit der Maus über dem Chart das richtige Datum herbeisuchen
=> eingeblendet werden links:
Datum
Eröffnung
Hoch
Tief
Schluss
Mein benachbarter Finanzbeamter hat mir eben das grundsätzliche Bestehen auf § 11 Bewertungsgesetz bestätigt.
Da der Erbfall allerdings am 30.12. eingetreten ist, wäre er aus Vereinfachungsgründen auch mit dem Depotauszug zum 31.12. zufrieden, weil sich am letzten Handelstag eines Jahres bei den Kursen sowieso nicht viel bewegt und sich eventuelle +/- Abweichungen ausgleichen.
Es gebe da auf Nachfrage durchaus einen gewissen Ermessensspielraum.
Wenn jemand sich in die Thematik vertiefen möchte - hier Seite 100 f:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts
(Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 - ErbStR 2019)
Hallo, @BlackWidow ,
es ging mir nicht darum, Dir DIE Alternative aufzuzeigen, sondern EINE Alternative, die sich eher zufällig anbieten könnte.
Natürlich musst Du die Bewertungs-Differenz kennen, damit Du entscheiden kannst, auf welchen Mehrbetrag die 30% Erbschaftsteuer zu zahlen sind.
Dass Dir die korrekten Daten zustehen, steht sowieso außer Frage.
Ich wünsche Dir, dass Du das Thema bald vom Tisch hast.
Hallo@Blackwidow, liebe Community,
gerne darf ich mitteilen, dass wir bereits an der Umsetzung arbeiten. Allerdings können wir
jetzt noch nicht sagen wann die Meldung nach Niederstwertprinzip ganz umgesetzt wird.
Den hier im Forum angesprochenen Fall werden wir intern klären.
Beste Grüße
CB_Kai
Community Moderator