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Erbschaftssteuer / steuerelevantes Vermögen

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 16.09.2021

Hallo zusammen,

ich benötige Hilfe zum Thema Erbschaftssteuer. Mein Lebensgefährte ist am 30.12. verstorben. Die CB hat die Mittelung über die Vermögenswerte an da Erbschafststeuerfinanzamt getätigt. Mein Lebensgefährte hatte diverse Aktien, Fonds, ETFs.... Die CB hat dem Finanzamt die Tagesschlusskurse zum Todestag mitgeteilt. Laut BewG ist jedoch der am Todestag niedrigste notierte Kurs bzw. Rücknahmepreis steuerrelevant. Die CB hat mit den Tagesschlusswerten jedoch zu hohe Beträge mitgeteilt die ich natürlich versteuern soll. Ich kann die Beträge in diesem Fall sehr gut nachvollziehen, da auch der Jahreskontoauszug zum Stichtag die identischen Beträge aufweist. Außerdem stand mein Lebensgefährte noch mit einer anderen Bank in Geschäftbeziehung. Dort hat man auch die Finanzamtsanzeige mit den niedrigeren Werten getätigt. Meine seit über 6 Wochen andauernden Bemühungen und Erläuterungen per Mail, Kontaktformular und schriftlich um Klärung und Berichtigung enden immer wieder in der sinngemäßen Antwort: "Wir übersenden Ihnen die angeforderten Unterlagen" und ich bekomme dann  wieder die zu hohen Tageskurse mitgeteilt. Mein Steuerberater hat keine Idee mehr,  weiß jemand Hilfe?

Ich habe in diesem Zusammenhang noch eine tweit Frage: In dem Depot ist WKN 982280 mit einem Kurswert angegeben. Wenn ich das aber richtig vestehe, wird diese Aktie nicht mehr an der Börse gehandelt. Ist das ein Ausfall? Woher kommt dann der Kurswert, wenn ich die Aktie nicht mehr vekaufen kann? Verstehe ich nicht.

Lieben Dank an euch....

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
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Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@hek-2 :

Die ansonsten unsägliche neue Chartdarstellung der CB-Wertpapierporträts offeriert hier auch eine Möglichkeit:

Chart zum Wertpapier aufrufen > Jahreschart > mit der Maus über dem Chart das richtige Datum herbeisuchen

=> eingeblendet werden links:

Datum

Eröffnung

Hoch

Tief

Schluss

 

@BlackWidow :

Mein benachbarter Finanzbeamter hat mir eben das grundsätzliche Bestehen auf § 11 Bewertungsgesetz bestätigt.

Da der Erbfall allerdings am 30.12. eingetreten ist, wäre er aus Vereinfachungsgründen auch mit dem Depotauszug zum 31.12. zufrieden, weil sich am letzten Handelstag eines Jahres bei den Kursen sowieso nicht viel bewegt und sich eventuelle +/- Abweichungen ausgleichen.

Es gebe da auf Nachfrage durchaus einen gewissen Ermessensspielraum.

 

Wenn jemand sich in die Thematik vertiefen möchte - hier Seite 100 f:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts
(Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 - ErbStR 2019)

 

 


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 16.09.2021
@stocksour
Aber die Jahresauszug enthält mit den Tagesschlusswerten bei den Papieren wie Aktien und ETFs den Tagesschlusskurs und nicht den niedrigsten Kurs bzw. Rücknshmekurs D.h. ich versteuer damit zu hoch. Klar kann man das machen aber wieso soll ich das Geld freiwillig verschenken nur weil die CB bei der Finanzamtsmitteilung das Vermögen nicht entsprechend der Vorgabe des BewG mitteilt. Die Bank ist ja eigentlich verpflichtet, das Vermögen dem Finanzamt unter Anwendung der Bestimmungen des Bewertungsgesetzes, d.h niedrigsten Kurswerte / Rücknahmekurs mitzuteilen. Mein FA sagt es sei an die Mitteilung der Bank gebunden. Und die enthält eindeutig, wie auch der Jahresabschluss , die (zu hohen) Tagesschlusswerte.
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
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Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @BlackWidow ,

es ging mir nicht darum, Dir DIE Alternative aufzuzeigen, sondern EINE Alternative, die sich eher zufällig anbieten könnte.

Natürlich musst Du die Bewertungs-Differenz kennen, damit Du entscheiden kannst, auf welchen Mehrbetrag die 30% Erbschaftsteuer zu zahlen sind.

Dass Dir die korrekten Daten zustehen, steht sowieso außer Frage.

 

Ich wünsche Dir, dass Du das Thema bald vom Tisch hast.


Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo@Blackwidow, liebe Community,

gerne darf ich mitteilen, dass wir bereits an der Umsetzung arbeiten. Allerdings können wir
jetzt noch nicht sagen wann die Meldung nach Niederstwertprinzip ganz umgesetzt wird.

Den hier im Forum angesprochenen Fall werden wir intern klären.

Beste Grüße

CB_Kai

Community Moderator

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