@Anlagetrottel :
Zur Rückforderung französischer Quellensteuer findest Du hier 2 frustrierende Leseminuten oder hier u. a. den Beitrag des Kollegen @vibou .
Da Vivendi aber rund 60% ihres Unternehmenswerts zusammen mit der Zwischendividende als "Sonderdividende" in Gestalt von UMG-Aktien ausgeschüttet hat, musst Du halt auf Dein individuelles Aufwand/Nutzen-Verhältnis schauen.
Zu Deinem Kapitalertragsteuersatz von 24,45%:
Bei den Dir geläufigen 25% wird die Kirchensteuer (9% von der KESt.) bereits als Sonderausgabenabzug berücksichtigt.
In den Niedrig-Kirchensteuerbundesländern Bayern und Baden Württemberg (8% von der KESt.) beträgt der KESt-Abzug 24,51%.
Wer keine KiSt. bezahlt, bezahlt 25% KESt.
"Geangscheng"