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Vivendi SE

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 19.10.2021

Ich blicke nicht mehr durch.

Die Ausschüttung der Universal Music Group wurde aus der Vivendi Aktie abgespalten. Dieser Vorgang ist wohl quellensteuerpflichtig. Dann wurde die Belastung storniert und nunmehr erneut eingebucht, allerdings mit Kapitalertragsteuer sowie Soli und Kirchensteuer. Wieso die Kapitalertragsteuer 24,45% beträgt verstehe ich nicht, mir ist ein Satz von 25 % geläufig. In den Details zur Abrechnung taucht dann ein Betrag "Mit Quellensteuer verrechnet" auf, den ich nicht nachvollziehen kann. Somit verstehe ich die gesamte Berechnung nicht. 

Kann und wird mir jemand die Abrechnung erläutern und kann mir dann noch jemand sagen, wie hoch die Kosten für die Erstattung der Quellensteuer in diesem Fall sind.

Vorab schon mal vielen Dank.

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
Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@Anlagetrottel :

Zur Rückforderung französischer Quellensteuer findest Du hier 2 frustrierende Leseminuten oder hier u. a. den Beitrag des Kollegen @vibou .

Da Vivendi aber rund 60% ihres Unternehmenswerts zusammen mit der Zwischendividende als "Sonderdividende" in Gestalt von UMG-Aktien ausgeschüttet hat, musst Du halt auf Dein individuelles Aufwand/Nutzen-Verhältnis schauen.

 

Zu Deinem Kapitalertragsteuersatz von 24,45%:

Bei den Dir geläufigen 25% wird die Kirchensteuer (9% von der KESt.) bereits als Sonderausgabenabzug berücksichtigt.

In den Niedrig-Kirchensteuerbundesländern Bayern und Baden Württemberg (8% von der KESt.) beträgt der KESt-Abzug 24,51%.

Wer keine KiSt. bezahlt, bezahlt 25% KESt. 

 

"Geangscheng"

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