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am 06.12.2020 13:49
Ich kann Ihren Post nur unterschreiben. Das ist ein Missstand, der ausgebesstert werden muss. Dass die Bank nicht einmal in der Lage ist, sich zu den Gründen zu äußern, ist ein Armutszeugnis und zeigt nur, dass hier ein Konzern im Hintergrund wirtschaftet, der an der Oberfläche so tut als sei er kundenorientiert, aber in Wirklichkeit eine große unwegliche Masse darstellt.
Ich würde sagen: Es gehört zu den Kernaufaufgaben einer Bank die Kontoumsätze unkompliziert über einen angemessenen Zeitraum zugänglich zu machen.
am 06.12.2020 17:23
[...] Es gehört zu den Kernaufaufgaben einer Bank die Kontoumsätze unkompliziert über einen angemessenen Zeitraum zugänglich zu machen. [...]
Und was ist, Deiner Meinung nach, ein angemessener Zeitraum (6 Wochen, 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre)?
06.12.2020 18:01 , bearbeitet 06.12.2020 18:01
Ehrlich gesagt ist mir gar nicht klar warum hier überhaupt ein Zeitraum limitiert werden sollte.
Mir würde sich diese Frage gar nicht stellen, wenn ich ein Unternehmen wäre, welches aus Nutzersicht denkt und es mein primäres Interesse wäre dem Kunden die beste Erfahrung mit meinem Produkt anzubieten. Dann würde ich die Umsätze grundsätzlich ab dem Moment des Starts der Kundenbeziehung anbieten und anzeigen. Technisch gibt es dafür keine Gründe dies nicht zu tun. Höchste technische Herausforderungen, die im Jahr 2020 zu lösen sind. Andere können das ja auch.
Aber wenn wir uns wirklich beschränken müssten, weil es unüberwindbare Hürden gibt, oder als Zwischenlösung, dann fände ich 2 Jahre ein guter Start und ich vermute damit wäre alle, die sich zu Thema geäußert haben, auch erst einmal zufrieden.
am 06.12.2020 20:01
Was wäre ein angemessener Zeitraum?
"Ewig" braucht kein Mensch, das erhöht nur den Datenmüll.
In meiner Praxis sieht der vernünftige Online-Suchbedarfszeitraum so aus:
Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31.07. des Folgejahres. Addiert man noch ein paar Monate (Einspruch, Antrag auf schlichte Änderung etc.)
=> 24 Monate
Stichtag für BeKo-Abrechnung/Rücklagenübersicht meiner kleinen WEG ist der 31.12. des Folgejahres
=> 24 Monate
Stichtag für Gewährleistungsbeginn bei (Online-)Käufen
=> 24 Monate
Die 12 Monate (gesetzeswidrig ohne 2FA!) meines Fremdbank-Online-Girokontos befriedigen mich da überhaupt nicht, im Gegensatz zu meinen - allerdings kostenpflichtigen - Filialbank-Giros, wo ich (gesetzeskonform mit 2FA!) die Umsätze der letzten 36 Monate problemlos auflisten kann.
Oder, um mit @Hawkwind oder @schmucki zu sprechen:
Die kostenlos eierlegende Konto-Wollmilchsau gibt es nicht.
am 06.12.2020 20:52
@CB_SusanGibt es ein Update? Mittlerweile ist die erste Dezemberwoche vergangen, die fehlenden Daten werden aber noch nicht geladen (WiSo Mein Geld 365 Professional).
"[...]Geplant ist eine Änderung mit dem nächsten Release Anfang Dezember. Danach können externe Anwendungen die Umsätze der letzten zwei Jahre abrufen[...]"
Danke!
am 06.12.2020 21:19
[...] Mittlerweile ist die erste Dezemberwoche vergangen, die fehlenden Daten werden aber noch nicht geladen (WiSo Mein Geld 365 Professional) [...]
Gab es denn schon ein entsprechendes Update vom Softwarehersteller, das die Änderung adressiert? [Ironie on] Passen die ihre Software nicht direkt an, sobald es bei einer Bank eine Änderung gibt? Immerhin steht die Funktion seit gestern Abend zur Verfügung. [Ironie off]
Da der Abruf der älteren Umsätze über XS2A zur Verfügung steht, habe ich keine Ahnung, ob der Hersteller eine Änderung an der Funktionalität neu zertifizieren lassen muss oder nicht. Wenn ja, könnte es dauern, bis die Funktion per Update kommen kann. Aber vorher muss der Hersteller die entsprechenden Funktionen anpassen. Am einfachsten fragst Du mal beim Hersteller nach, wann Du mit einem entsprechendem Update rechnen kannst.
Ruft man Umsätze älter als 90 Tage ab, müsste bei jedem Abruf eine TAN abgefragt werden, außer die letzte Aktivität ist weniger als 5 Minuten her (Vorgabe von PSD2).
am 09.12.2020 14:57
Hallo Community,
die Kollegen haben mir zu diesem Thema noch folgende Zusatzinformation gegeben:
Unsere Anpassung der XS2A-Schnittstelle betrifft nicht die Homebanking-Software WISO Mein Geld 365 Professional, da diese Software über HBCI/FinTS auf uns zugreift.
Ein weiterer Drittanbieter, der über XS2A zugreift, ist „:buhl | finanzblick“ , da dieser vom gleichen Hersteller wie die WISO Mein-Geld-Software kommt.
Viele Grüße
CB_Stephan
Community Moderator
am 09.12.2020 15:22
@thowagdürfte begeistert sein. Also weiter schön monatlich die CSV-Exports machen - und wenn du mal 3 Monate verpennt hast, schön mit dem Textmarker an die PDF-Kontoauszüge ran machen. Meine Deutschlehrerin hatte früher in der Schule immer coole Handouts mit Schere und Tesafilm vorbereitet und durch den Kopierer gejagt; das wäre doch auch mal was.
"Ewig" braucht kein Mensch, das erhöht nur den Datenmüll.
Wie gesagt, das Statement ist doch eher ein Zeichen von Ignoranz als eine logische Argumentation.. Woher genau weißt du, was ich brauche? Wie wäre es zB. mit der Analyse, wie hoch gewisse Kreditrückzahlungen in den letzten 3-4 Jahren waren? Sagen wir, man zahlt einen Ratenkredit zurück, und wüsste gerne, ob im Jahr 2016 die erste Rate im Juni oder im September eingezogen wurde? ... Du meinst also wirklich alle möglichen Use-Cases der Welt durchforstet zu haben und zu beurteilen, wer was benötigt?
--> Wie wäre es, wenn wir eine Begründung für die EINSCHRÄNKUNG der Funktion suchen, und nicht eine Begründung für die NUTZUNG?
am 09.12.2020 18:06
Meine Ignoranz bereitet mir keine Sorgen, Dein defizitäres Leseverstehen übrigens auch nicht.
am 09.12.2020 19:37
Ich will doch bloß meine Umsätze.. ^^ Sonst bin ich am Ende hoch verschuldet, und sehe gar nicht mehr, in welchem Monat das damals seinen Anfang genommen hat...