Moin,
in den FAQ zu PSD2 steht folgender Hinweis:
Woher wissen Sie, wem Sie diese Erlaubnis erteilt haben?
Eine Übersicht über die Zahlungsdienstleister, denen Sie eine Erlaubnis erteilt haben, finden Sie ab September 2019 in Ihrem Konto-/Depotzugang. Dort können Sie außerdem einsehen, für welche Art von Zugriff Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Die von Ihnen erteilte Erlaubnis können Sie hier auch jederzeit widerrufen.
Da Consors das Multibanking nicht mehr unterstützt, wollte ich nun mein Consors-Konto im Multibanking der Sparkasse einbinden, das klappt aber nicht (Meldung von Consors: RC999 - Auftrag fehlerhaft).
Kann es an der von mir noch nicht erteilten Zusimmung liegen?
Wenn ja, wo finde ich diese Übersicht mit der Möglichkeit zur Zustimmung?
Gruß Potz
Hallo,
kann sich bitte mal jemand vom Consorsteam dazu äußern, wo man die Zustimmungen erteilen kann, die in der Consentübersicht angezeigt werden sollen?
@Zocki: ...kann sich bitte mal jemand vom Consorsteam dazu äußern, wo man die Zustimmungen erteilen kann, die in der Consentübersicht angezeigt werden sollen?
Das scheint offensichtlich gar nicht programmiert worden zu sein... Anders kann ich das Schweigen der CB nicht deuten.
Hallo @Zocki, @Spider49, @Potzblitz und @immermalanders,
verzeihung für die recht späte Rückmeldung!
Die Zustimmung wird immer über den Drittanbieter ausgelöst und in der Consentübersicht im Konto-/Depotzugang angezeigt.
Bei Online-Zahlungen, z.B. Kauf über amazon, werden Sie vom Drittdienstleister (hier amazon) zur Consorsbank weitergeleitet. Alle Daten für die Zahlung werden dabei an die Consorsbank übergeben. Der Konto-Login erfolgt bei uns. Alle Zahlungen werden in der Übersicht "Zahlungsaufträge" aufgelistet. Neben dieser Angabe finden Sie in der Übersicht außerdem, welchem Drittdienstleister Sie Zugriff auf Ihre Kontoinformationen erteilt haben und in welchem Umfang.
In der Übersicht finden Sie folgenden Informationen
Zahlungsaufträge:
Hier sehen Sie alle bereits erteilten Zahlungsaufträge an Drittdienstleister.
Freigabe Kontoinfo:
Hier sehen Sie alle erteilten Zustimmungen an Drittdienstleister für den Abruf des Kontostands und von Kontoumsätzen. Den Umfang der Freigabe sehen Sie unter „Details“.
Kontodeckung:
Hier sehen Sie alle bereits erteilten Zustimmungen für die Bestätigung der Kontodeckung an einen kartenausgebenden Zahlungsdienstleister.
Ich hoffe, das bringt etwas Licht ins Dunkel.
Vielen Dank und viele Grüße!
CB_Anna-Lena
Community-Moderatorin
Hallo @CB_Anna-Lena ,
vielen Dank für die Antwort.
Wie kann es dann aber angehen, dass in der Consentübersicht nichts eingetragen ist, obwohl ich mir bereits seit über einem Jahr die Kontenstände von meinem Kontoinformationsdienstleister anzeigen lasse? Wenn diese Berechtigung jetzt für die PSD2-Freigabe notwendig ist, bitte ich doch darum, sie dann auch bei der CB entsprechend zu verarbeiten und anzuzeigen bzw. mir ggf. ein Formular oder was auch immer bereitzustellen, damit ich Ihnen die Freigabe notfalls auch noch einmal erneut formvollendet übermitteln kann.
So wie es jetzt läuft - oder besser gesagt, eben nicht vernünftig läuft - deutet doch auf mangelnden Informationsfluss hin. Den würde ich also gerne beheben, damit ich endlich wieder mit meinem Kontoinformationsdienstleister arbeiten kann!
Hallo @Zocki
wenn du seit über einem Jahr so ein System nutzt, bist du dir sicher, daß das mit der PSD2-Schnittstelle arbeitet? Denn solange gibt es die doch von Consors noch gar nicht.
Oder hast Du dem Dienstleister damals Kontonummer + PIN gegeben und er loggt sich quasi in Deinem Namen ein? Dann wird das jetzt nicht mehr funktionieren (da eine TAN notwendig ist), und der Dienstleister muß sein System auf PSD2 umstellen.
Hallo @Zocki,
vielen Dank für Ihre weitere Nachricht. Ich möchte Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Consorsbank zu jeder Zeit rechtskonform verhalten hat.
Ihre Angaben entsprechen unserem Multibanking. Eine Abfrage funktioniert über HBCI und erforderte bei jeder Interaktion (z. B. Saldenabfrage) mindestens eine PIN (falls keine PIN notwendig ist, wurde eine entsprechende PIN-Speicheroption genutzt).
Mit PSD2 wurde eine Schnittstelle zur Verfügung gestellt, über die bei der Bafin registrierte Finanzdienstleister auf Basis einer Kundenerlaubnis (Consent) Zahlungsverkehr betreiben können – TPP, bzw. Third Party Payment Service ist die zugrundeliegende Richtlinie.
Viele Grüße
CB_Susan
Community-Moderatorin
Hallo @CB_Susan ,
Mit PSD2 wurde eine Schnittstelle zur Verfügung gestellt, über die bei der Bafin registrierte Finanzdienstleister auf Basis einer Kundenerlaubnis (Consent) Zahlungsverkehr betreiben können – TPP, bzw. Third Party Payment Service ist die zugrundeliegende Richtlinie.
Vielen Dank für die Antwort. Das beantwortet aber trotzdem nicht meine Frage, weshalb der Finanzdienstleister, dem ich diese Erlaubnis ausdrücklich erteilt habe, nicht angezeigt wird.
Hallo @Zocki
um welchen Dienstleister handelt es sich denn?
Hallo Zusammen,
mir geht es leider genau so. Über Jahre konnte ich meine Kontoauszüge in einen Kontodienstleister laden. Das ist seit PSD2 vorbei. In meiner Consentübersicht (was für ein bescheuertes Wort) wird nichts angezeigt, obwohl ich die letzten Tage mehrere Anmeldeversuche unternommen habe. Da muss schnellstens Abhilfe geschaffen werden.
Grüße
Um welchen Anbieter handelt es sich denn und ruft der Dienstleister denn die Daten über die PSD2-Schnittstelle für Drittdienstleister (XS2A) oder über Screen Scraping und FinTS/HBCI ab? Wenn ich mich richtig erinnere, müssen die Systeme des Anbieters entsprechend von der BaFin zertifiziert sein damit dieser Daten über XS2A abzurufen darf.