Hallo @raffzahn,
vielen Dank für Ihre, sicher auch für andere User, interessante Anfrage.
Wenn eine Verlustbescheinigung bis zum 15.12. eines Jahres beantragt wurde, erfolgt der Ausweis der Verluste in der Jahressteuerbescheinigung des drauffolgenden Jahres.
Wenn keine Bescheinigung beantragt wurde, gibt es keine Daten die zur Vorlage beim Finanzamt verwendet werden können, da die Verluste, die sich im Verlustverrechnungstopf befinden nicht im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Ich hoffe, Ihre Anfrage ist damit geklärt.
Schönes Wochenende
CB_Petra
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