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Verlustvortrag aus 2017 für 2018

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Hallo,

wie sieht es mit einem Verlustvortrag (aus 2017) für 2018 aus ? Bekommt man von Consorsbank entsprechende Daten geschickt, die man dem Finanzamt vorlegen kann ?

 

Besten Dank für eine Antwort !

raffzahn

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Hallo @raffzahn,

vielen Dank für Ihre, sicher auch für andere User, interessante Anfrage.

Wenn eine Verlustbescheinigung bis zum 15.12. eines Jahres beantragt wurde, erfolgt der Ausweis der Verluste in der Jahressteuerbescheinigung des drauffolgenden Jahres.

Wenn keine Bescheinigung beantragt wurde, gibt es keine Daten die zur Vorlage beim Finanzamt verwendet werden können, da die Verluste, die sich im Verlustverrechnungstopf befinden nicht im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Ich hoffe, Ihre Anfrage ist damit geklärt.

Schönes Wochenende

CB_Petra
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Regelmäßiger Autor
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CB Petra:

"Wenn eine Verlustbescheinigung bis zum 15.12. eines Jahres beantragt wurde, erfolgt der Ausweis der Verluste in der Jahressteuerbescheinigung des drauffolgenden Jahres."

 

Diese Antwort ist sehr mißverständlich. Es sollte wohl heißen: Wenn eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember eines Jahres (z.B. 2017) beantragt wurde, erfolgt der Ausweis der Verluste in der Jahressteuerbescheinigung des Jahres in dem die Verlustbescheinigung beantragt (2017) wurde, die im Folgejahr (2018) zugeschickt wird.

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
Moderator
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Registriert: 17.09.2015

Hallo @iris1313,

stimmt. Sie haben Recht.

CB_Kai

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