Hallo @LeSchurke,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Ich freue mich Ihnen heute die ausführlichen Antworten der zuständigen Kollegen mitteilen zu können.
- Fondsdomizil: gibt an, wo die Fondsgesellschaft Ihren Sitz hat. Für die Besteuerung hat dies keinen Einfluss, da es nur relevant ist, wo der Anleger steuerlich veranlagt ist.
- Auschüttend/thesaurierend: steuerlich macht es kaum einen Unterschied, ob der Fonds die erzielten Erträge ausschüttet oder nicht. Bei ausschüttenden Fonds erfolgt die Besteuerung mit Abrechnung der Ausschüttung, evtl. erzielte Kursgewinne sind bei Verkauf zu versteuern. Bei Fonds, die nicht ausschütten sind die erwarteten Kursgewinne höher (da ja keine Erträge ausgeschüttet werden sondern im Fondsvermögen verbleiben) und ebenfalls bei Verkauf zu versteuern. Der Gesetzgeber hat hier einen Steuereinbehalt in Form der Vorabpauschale eingeführt, der vom Anleger jährlich zu entrichten ist (siehe Informationen zur Vorabpauschale auf unserer Homepage). Die berechneten Vorabpauschalen werden bei Verkauf mit der Steuerbelastung auf die erzielten Gewinne verrechnet.
- Fondswährung: Aus steuerlicher Sicht hat die Fondswährung keinen Einfluss. Bei Fonds in fremder Währung werden, sofern es um die Besteuerung von Erträgen oder Gewinnen geht, der EUR-Gegenwert errechnet, der Basis für die Ermittlung der Steuer bzw. des steuerpflichtigen Ertragsanteils ist.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Ich wünsche Ihnen eine sonnige Woche.
Beste Grüße
CB_Petra
Community Moderatorin
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