@immermalanders schrieb: Unter "Hilfe" > "Steuer" > "Vorabpauschale" steht: Was passiert, wenn die depotführende Bank die Steuerschuld auf die Vorabpauschale mangels Deckung nicht abbuchen kann? ... Die Consorsbank wird für die Belastung nur das Verrechnungskonto heranziehen. ... @schwst Ich kann deinen Ärger bezüglich der rückwirkenden Valuta und der daraus entstehenden Überziehungszinsen bei mangelnder Deckung absolut verstehen und teile auch deine Einschätzung, dass es eine Zumutung ist, das Geld zinslos auf dem Verrechnungskonto bereitzustellen. Ich verstehe nicht, warum Consors sich weigert, für die Vorabpauschale das "Steuerliche Gegenkonto" (Menü Steuer->Verlustverrechnung) zu verwenden, das für (Zitat) Das Gegenkonto für Ihre Verlustverrechnungstöpfe (Aktien- und allgemeiner Verlustverrechnungstopf) dient zur Gutschrift/Belastung aufgrund der Verrechnung Ihrer Abgeltungsteuer. verwendet wird. Genau auf dieses Gegenkonto würde ich die Vorabpauschale auch verorten. Dort kann man z.B. das Tagesgeldkonto hinterlegen, und somit könnte man das Geld verzinst bereitstellen. Leider setzt Consors das nicht um.
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