Hallo zusammen,
mal eine dumme Frage. Ich habe dieses Jahr schon Dividenden erhalten. Allerdings zieht der Freistellungsauftrag nicht bzw. wird nicht berücksichtigt. Ist das bei euch vielleicht auch so? Liegt das an der Umstellung?
LG
Chris
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Hallo @View66,
.....da kannst du wahrscheinlich machen nix und nur gucken zu, solange du um die Jahreswende wiederkehrende Dividenden beziehst; @CurtisNewton hat dir den zutreffenden Gummiparagraphen §11 EStG zitiert, der hier eine Regelung vorsieht, die die Depotbank anwendet oder auch nicht.... ------>
§ 11: Zur Anwendung vgl. § 52 EStG und § 38 Abs. 1 InvStG
§ 11 Abs. 2 Satz 3: Eingef. durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. b G v. 9.12.2004 I 3310 mWv 16.12.2004; idF d. Art. 1 Nr. 10 Buchst. a G v. 13.12.2006 I 2878 mWv 16.12.2004; iVm § 52 Abs. 30 Satz 1 idF d. G v. 13.12.2006 I 2878 nach Maßgabe der Entscheidungsformel nichtig gem. BVerfGE v. 25.3.2021 - 2 BvL 1/11 -
Der Kundenservice hat mir zugesichert, dass die Buchungen storniert werden und eine Neuabrechnung erfolgt. Bei Pepsi (Zahlungsdatum 06.01.) war auch schon alles richtig und der Freibetrag 2025 wurde berücksichtigt. Was die letzten Beiträge sollen, weiß ich nicht. Das wurde alles schon 2023 hier diskutiert und es folgten ebenfalls Stornierungen und Neuberechnungen Mitte Januar.
Ich habe mich bereits vor zwei Jahren mit mir geeinigt, dass es mir egal ist, ob ein Steuerabzug von Kapitalerträgen noch ins alte oder schon ins neue Jahr gebucht wird.
Übrigens bestimmt neben §11 EStG auch §44 Abs. 2 EStG den Zufluss von Dividenden "sehr genau":
(2) 1Gewinnanteile (Dividenden) und andere Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge an dem Tag zu (Absatz 1), der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. 2Ist die Ausschüttung nur festgesetzt, ohne dass über den Zeitpunkt der Auszahlung ein Beschluss gefasst worden ist, so gilt als Zeitpunkt des Zufließens der Tag nach der Beschlussfassung; ist durch Gesetz eine abweichende Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs bestimmt oder lässt das Gesetz eine abweichende Bestimmung der Fälligkeit durch Satzungsregelung zu, gilt als Zeitpunkt des Zufließens der Tag der Fälligkeit. 3Für Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 Satz 4 gelten diese Zuflusszeitpunkte entsprechend.
Ich finde die Probleme mit den Dividenden und dem Freibetrag zum Jahresanfang auch immer nervig. Ich mache es inzwischen so, daß ich zum Jahresanfang ausreichend Aktien verkaufe um den Freibetrag sofort aufzubrauchen. Dann muß ich mir wegen dem Steuerabzug bei den Dividenden keine Gedanken mehr machen und das neue Jahr fängt immer mit > 1000 EUR Gewinnmitnahme an, was die Stimmung zum Jahreswechsel ganz gewaltig hebt.
PeterG
Hallo zusammen,
das wurde uns von der Fachabteilung Anfang Januar 2025 geschrieben:
Bei der WKN 851995 PEPSICO INC liegt der Schlusstag zwar im Dezember, die Wertstellung (Valuta) aber im neuen Jahr. Da zur Valuta noch Freistellungbetrag frei war wurde keine Kapitalertragssteuer abgeführt. In Folge dessen konnte die Quellensteuer nicht abgezogen werden und ist im Quellensteuertopf eingebucht.
Den Emailverkehr habe ich mir durchgelesen. Es tut mir leid, dass Sie sich über die Antwort geärgert haben.
Also schließe ich, dass das Valuta maßgebend ist und CB immer wieder Probleme mit der Zuordnung hat.
Ich warte mittlerweile für eine 3. Position seit 09.01. auf Korrektur.
2 liefen halbwegs problemlos.
Gruß Erhard
@Erhard :
Im Fall Pepsi wurde m. E. steuerlich völlig korrekt abgerechnet. Zahltag (in den USA!) war am 06.01.2025. Der Schlusstag 12.12.2024 (der Tag vor dem Ex-Tag) spielt bei ausländischen Aktien keine Rolle.
Bei TRANE, WKN: A2P09K, die Du an anderer Stelle anführst, ist die Sache aus kalendarischen Gründen etwas knifflig:
Hallo stocksour,
soweit, so klar.
Für mich steht in der Dividendengutschrift zu Trane Valuta = 03.01.25.
Also Freibetrag 2025 und der ist noch nicht ausgeschöpft.
In soweit dürfte kein Abzug erfolgen. Wurde von CB ja auch bei 2 anderen Titeln nachträglich so korrigiert.
Danke
Gruß Erhard