Es geht hier nicht um seriös oder unseriös, und für einen "Aasgeier" ist die Spring Time Private Equity GmbH mit ihren popeligen 20.000 CHF Stammkapital schlicht etliche Hausnummern zu klein. Alleingesellschafter, Alleingeschäftsführer und einziger Mitarbeiter dieser GmbH nach schweizerischem Recht ist diese Figur, die sich gern allerorten schillern sieht. Zu den weiter oben gestellten Fragen und geäußerten Zweifeln hat selbige Figur in einer Art FAQ-Sammlung hier (Beitrag von alex2014 v. 13.05.21) Stellung genommen. Die Echtheit des zitierten Dokuments habe ich NICHT geprüft, zweifle sie aber auch nicht an. Abschließend empfehle ich noch den auf dieser Seite verlinkten "Bettelbrief" der DSW an EY zur Lektüre. Bettelbrief deshalb, weil darin keinerlei rechtliche, sondern ausschließlich nicht einklagbare moralische Ansprüche formuliert sind. Selbst wenn EY am Ende mehr als die 4 Mio EUR Höchststrafe nach § 323 HGB wegen Fahrlässigkeit zu zahlen bereit ist, wird davon der größte Teil an die "Nachfolgeorganisation" der Wirecard AG, nämlich den Insolvenzverwalter, fließen. Es steht natürlich jedem frei, Geld für Kopien und Porto und Zeit und Hoffnung zu investieren und sich den kläglichen Rest mit den Institutionellen zu teilen.
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