Hallo @Jo001, wenn ich das von Consors am 23.11.2017 ins OnlineArchiv eingestellte Infoschreiben zur Investmentsteuerreform richtig verstanden hab, bekommen alle Fonds und ETF zum 01.01.2018 neue Einstzandskurse. Anfang 2019 wird dass die Abgeltungssteuer auf die entsprechend angefallenen Kursgewinne berechnet. Meiner Meinung nach kann man die Verluste nicht geltend machen, da es sich um einen Altbestand (vor 2009 gekauft) handelt. Die anfallenden Steuern kann man über die Steuererklärung zurückholen, bis der Freibetrag von € 100.000 ausgeschöpft ist. Grüße immermalanders
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