Hallo @Handkaese,
grundsätzlich gilt, dass die Konten von Minderjährigen nicht überzogen werden dürfen. Sollte dies aufgrund von Gebührenbuchungen geschehen, würde ein entsprechendes Mahnverfahren in unserem Haus gestartet.
Darüber hinaus gibt es bei der Belastung von Gebühren durch XETRA-Gold keinen Prüf-Mechanismuss, ob es sich hierbei um ein Minderjährigenkonto oder einer volljährigen Person handelt. Somit wäre ein Übertrag grundsätzlich möglich.
Einen guten Wochenstart.
Viele Grüße
CB_Mine
Community-Moderatorin