Hallo, @RHE , das BMF hat ziemlich viel Platz verschwendet, um Dir zu sagen: Sehr geehrter Herr RHE, seit Einführung der Abgeltungssteuer ist das nun mal so, und es bleibt auch so, bis es irgendwann vielleicht geändert wird. Eine so verkürzte Darstellung gebührt sich aber nicht für eine(n) Mitarbeiter(-in) des BMF. Allerdings hätte man erwähnen können, dass steuerfreie Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto der Kapitalgesellschaft bezahlt werden, somit auf Unternehmensebene unversteuerter Gewinn sind, der dann zwangsläufig auf Ebene des Anteilseigners zu versteuern ist. Ferner hätte das BMF schreiben können, dass sich Freibeträge im deutschen Steuerrecht nicht erst seit Einführung der Abgeltungssteuer generell auf einen Veranlagungszeitraum (=Kalenderjahr) beziehen. Das weisst Du natürlich alles, und deshalb verstehe ich Deinen Ärger über das BMF-Geschwurbel. Welche Möglichkeiten gibt es auf Basis der aktuellen Gesetzeslage? Eine ähnliche Diskussion darüber wurde vor rund einem Jahr hier schon mal geführt; s. dort insbesondere die Beiträge von @Zeki und @Sigrid_W . Ich verkaufe gelegentlich "solche" Aktien (Altbestände habe ich nicht), wenn ich absehbar ein schlechtes Jahr habe. Dann laufen die kumulierten Gewinne gegen den Freibetragsrest oder gegen Verluste im Aktien-Verlustverrechnungstopf. In Zeiten wie diesen gelingt oft ein in etwa verlustfreier Wiederkauf der Aktien. Das muss aber jeder für sich entscheiden und v.a. rechnen.
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