Hallo @jb4711, da sieht man eben wieder, wie unterschiedlich die Wünsche der Kunden sind. Für mich wäre die "gelesen"-Funktion kein rechtliches Problem. Es ist ja weiterhin jedem freigestellt, diese nicht zu nutzen, wenn er wirklich alles wegen ablaufenden Fristen prüfen möchte. Das ist einfach ein Stück Eigenverantwortung. Die einen wollen den Kunden selbst entscheiden lassen, was für ihn das Beste ist, die anderen hingegen wollen den Kunden infsofern bevormunden und zwingen, alle Dokumente tatsächlich zu sichten. Bei postalischen Sendungen kann man auch nicht gezwungen werden, diese anzusehen. Man kann sie genausogut ungeöffnet in eine Schublade stecken oder direkt in den Papierkorb werfen.
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